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BeitragVerfasst: So 30. Dez 2018, 01:59 
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Im Rahmen meiner Recherche bin ich übrigens auf einen interessanten Abschnitt im gestoßen.
Zitat:
Soweit der Beklagte in diesem Zusammenhang auf die ethischen Grundsätze des International Council of Museums (.,ICOM") hingewiesen hat, wonach die Museen die Sammlungen treuhänderisch und zum Nutzen der Gesellschaft verwalten und eine Verpflichtung der Öffentlichkeit gegenüber besteht, für eine Zugänglichkeit der Objekte zu sorgen (Blatt 34 f.; B 7), führt dies nicht zu einer anderen Bewertung. Die fotografierten Objekte stehen unstreitig im Eigentum der Klägerin, die Nutzung der fremdgefertigten Fotografien und die Herstellung der Bilder durch den Beklagten tangieren insoweit die alleinigen Eigentumsrechte der Klägerin.

Hier wird richtigerweise festgestellt, dass die Exponate juristisch gesehen dem Museum gehören. Meiner Meinung nach wird aber auch darauf hingewiesen, dass die ethischen Grundsätze eines Museums missachtet werden, wonach ein Museum die ethische Pflicht hat, die Exponate frei zugänglich zu machen.
Genau das ist meine Argumentationslinie: Juristisch hat das Museum recht. Ethisch handelt es zumindest diskussionswürdig.

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BeitragVerfasst: So 30. Dez 2018, 02:16 
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garovic hat geschrieben:
Du hast mich mit deinen Argumenten auch nicht überzeugen können, weil ich meine, dass du am Thema vorbei diskutierst und somit unwissenschaftlich vorgehst. Du wirfst nämlich meiner Meinung nach etwas zusammen, was man getrennt diskutieren sollte, was dann anstelle von einer wissenschaftlichen Debatte zu einer unpräzisen ideologischen Grundsatzdiskussion führt. Es ist ein Unterschied ob wir über Wissenschaft und Verlage reden oder Museen und Hausrecht.

Vielen Dank für dein Feedback. Ich merke, dass ich ungewollt bestimmten Botschaften kommuniziert habe.
Ich bin kein Rechtswissenschaftlicher, insofern kann ich auf diesem Gebiet auch keine wissenschaftliche Debatte führen. Ich wollte auch nicht das unrühmliche Gebaren der großen Wissenschaftsverlage mit dem Gebaren steuerlich finanzierter Museen vergleichen. Ich wollte lediglich aufzeigen woher mein Interesse und Werben für das Konzept Open Access kommt.
Als Wissenschaftler habe ich dennoch eine politische und ethische Meinung, die ich in diese Diskussion eingebracht habe. Wenn ein Austausch von Argumenten, die ich soweit möglich mit Quellen unterstützt habe, zu einer Grundsatzdiskussion führt, ist das vielleicht nicht optimal, aber auch nicht verkehrt.
Die Forderung nach Open Access ist ein relativ neues und in den Augen mancher Menschen radikales Unterfangen, da darf auch gerne grundsätzlich diskutiert werden. Dass am Ende nicht jeder Mensch von einer Seite überzeugt werden kann, liegt da in der Natur der Sache.

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BeitragVerfasst: So 30. Dez 2018, 03:04 
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SteffenD hat geschrieben:
Worauf überhaupt nicht eingegangen worde, ist der Umstand das diese Raubkopien teilweise vermarktet wurden sind.
https://www.tagesschau.de/inland/fotogr ... t-103.html

Sie entstanden aus niederen Beweggründen und du berufst dich auch Kunst und Wissenschaft.

Puh starke Worte. Ich lege mal darf, warum ich meine, dass diese nicht angebracht sind.

Niedere Beweggründe:
Zitat:
[Gründe,] die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch ungehemmte, triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich sind.

Dem Fotografen vorzuwerfen, dass er die Fotos wegen ungehemmter Eigensucht erstellt und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt hat, halte ich für haltlos.
Zenkers Einwurf könnte man meiner Meinung nach zumindest diskutieren.

Raubkopie:
Zitat:
Als Raubkopie, Schwarzkopie oder illegale Kopie wird eine urheberrechtswidrig vertriebene Kopie bezeichnet.

Selbstgemachte Fotos von gemeinfreien Exponaten können demnach keine Raubkopien sein, da die Exponate nicht mehr unter das Urheberrechtsgesetz fallen. Widerrechtlich eingescannte und anschließend veröffentlichte Fotos können Raubkopien sein, obwohl das abgebildete Exponate gemeinfrei ist. Da es hier im Thread aber um die Fotografie im Museum geht, spielt der Fall des widerrechtlichen Scans keine Rolle.

Um eine Sache klarzustellen:
Gemeinfreie Bilder dürfen auch kommerziell weiterverwertet werden. Da ist nix verwerfliches dran. Das ist vergleichbar mit der kommerziellen Entwicklung eines Medikaments das auf Erkenntnisse der Grundlagenforschung basiert. Die Höhe des kommerziellen Gewinns mag manchmal fraglich sein, das Grundkonzept der kommerziellen Weiterverwertung aber nicht.
Museen können übrigens Bilder unter einer Lizenz bereitstellen, die die kommerzielle Weiterverwendung einschränkt. Daran sollte der Open Access Prozess also nicht scheitern.

Im übrigen kann man die Freiheit von Wissenschaft, Bildung und Kunst losgelöst von der Debatte um die kommerzielle Weiterverwendung diskutieren. Die kommerzielle Weiterverwendung darf die Freiheit von Kunst, Bildung und Wissenschaft nicht einschränken. Ganz zugespitzt wäre das so, als ob die Einschränkung einer kommerzielle Verwendung eines Zeitungskommentars die Einschränkung der Meinungsfreiheit zur Folge hätte.

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BeitragVerfasst: So 30. Dez 2018, 12:54 
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Habgier ist ein niederer Beweggrund.

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Liebe Grüße
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BeitragVerfasst: So 30. Dez 2018, 13:22 
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Und wo genau war der Fotograf oder die Wikipedia habgierig?

:
Zitat:
Habgier, Raffgier, Habsucht oder Raffsucht ist das übersteigerte Streben nach materiellem Besitz, unabhängig von dessen Nutzen, und eng verwandt mit dem Geiz, der übertriebenen Sparsamkeit und dem Unwillen zu teilen.

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BeitragVerfasst: So 30. Dez 2018, 17:41 
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So wie du habe auch ich dazu eine Meinung.
Der Beklagte hat Bilder ausgewählt die sich hinterher gut vermarkten lassen.
Das Hochladen bei Wikipedia diente nur der Verschleierung, denn von dort aus kann sie jeder benutzt haben.
So ersparte er sich dann auch noch den Obulus, den das Museum für jedes verkaufte Teil erhalten hätte.

Du siehst, zwei Meinungen/Überzeugungen und an beiden ist etwas dran, jedoch beide sind auch fehlerbehaftet.
Bei mir fehlen die Beweise und gegenüber deiner Meinung hat das Gericht anders geurteilt.
Und das sollten wir akzeptieren.
Eine Diskussion über Open Access ist sicherlich wichtig, sollte aber nicht im Zusammenhang mit diesem Urteil geführt werden.

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BeitragVerfasst: Mo 31. Dez 2018, 00:34 
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SteffenD hat geschrieben:
So wie du habe auch ich dazu eine Meinung.
Der Beklagte hat Bilder ausgewählt die sich hinterher gut vermarkten lassen.
Das Hochladen bei Wikipedia diente nur der Verschleierung, denn von dort aus kann sie jeder benutzt haben.
So ersparte er sich dann auch noch den Obulus, den das Museum für jedes verkaufte Teil erhalten hätte.

Du siehst, zwei Meinungen/Überzeugungen und an beiden ist etwas dran, jedoch beide sind auch fehlerbehaftet.
Bei mir fehlen die Beweise und gegenüber deiner Meinung hat das Gericht anders geurteilt.
Und das sollten wir akzeptieren.
Eine Diskussion über Open Access ist sicherlich wichtig, sollte aber nicht im Zusammenhang mit diesem Urteil geführt werden.

Ich verstehe deinen Punkt nicht ganz. Meinst du ernsthaft, dass der Fotograf zusammen mit der Wikipedia in böser Absicht gehandelt hat, oder versuchst du hier einen anderen Punkt klarzumachen?
In welchem Zusammenhang sollte die Diskussion denn deiner Meinung nach geführt werden?

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BeitragVerfasst: Mo 31. Dez 2018, 01:29 
Im eingangs zitierten Artikel aus der SZ findet sich folgende Stelle, ich gehe mal davon aus, dass Steffen sich darauf bezieht.

"Wieczorek kritisiert, dass das Wikimedia-Portal eben keineswegs nur das hehre Ziel der Kunstverbreitung fördere, sondern insbesondere von US-Firmen genutzt werde, um die Motive auf Teller, Tassen oder Deckchen zu drucken. Anders ausgedrückt: Die Museen sorgen mit zumeist staatlichen Geldern für den Erhalt der pflegebedürftigen alten Meister - und die transatlantischen Ausbeuter schöpfen den Rahm des Merchandising ab."


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BeitragVerfasst: Mo 31. Dez 2018, 02:06 
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Das stimmt, das klagende Museum hatte sich mehrfach darauf berufen, dass andere Unternehmen Geld mit den Fotos verdienen. Das ist aber nicht illegal, da die gemeinfreien Werke ja nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. Wenn man jetzt unbedingt möchte (was ich nicht will), könnte man Museen unterstellen, dass diese sich einen unlauteren Vorteil verschaffen, da andere Firmen gehindert werden Produkte mit bestimmten Motiven anzubieten.
Wie viel das klagende Museum an Merchandising verdient und welchen wirtschaftlichen Schaden die Fotos auf Wikipedia verursacht haben, konnte ich leider nicht finden.

Die Aussage ist aber klar: Uns ist ein eventueller wirtschaftlicher Vorteil, so klein er auch sein mag, wichtiger, als der Menschheit freien Zugang zu unseren kulturellen Schätzen zu bieten.

Rechtlich ist das wie gesagt ok so. Ethisch und moralisch kann man das aber durchaus diskutieren. Die ethischen Grundsätze der ICOM werden, wie weiter oben geschrieben, jedenfalls missachtet.
Andere Spitzenmuseen sind in der Hinsicht glücklicherweise weiter, obwohl die Qualität der Bestände durchaus höher ist und damit auch höhere Merchandisingeinnahmen zu erwarten sind.

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BeitragVerfasst: Mo 31. Dez 2018, 13:20 
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NAD hat geschrieben:
"....und die transatlantischen Ausbeuter schöpfen den Rahm des Merchandising ab."


Das ist nun mal so bei gemeinfreien Werken!
Du darfst "Happy Bithday!" singen, ohne Tantiemen abzuführen, Du darfst gemeinfreie Werke kopieren, wie es Dir beliebt. (Halt nur nicht das Original beschädigen oder zerstören...(das darf dann nur der Eigentümer des gemeinfreien Originals...))
"Happy Birthday" darfst du z.B. auch selbst ausdrucken, als Notenblatt mit Text, und darfst es verkaufen!
Und der Besitzer des Originals kann nichts dagegen machen.

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Klaus


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