SteffenD hat geschrieben:
Worauf überhaupt nicht eingegangen worde, ist der Umstand das diese Raubkopien teilweise vermarktet wurden sind.
https://www.tagesschau.de/inland/fotogr ... t-103.htmlSie entstanden aus niederen Beweggründen und du berufst dich auch Kunst und Wissenschaft.
Puh starke Worte. Ich lege mal darf, warum ich meine, dass diese nicht angebracht sind.
Niedere Beweggründe:
Zitat:
[Gründe,] die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch ungehemmte, triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich sind.
Dem Fotografen vorzuwerfen, dass er die Fotos wegen ungehemmter Eigensucht erstellt und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt hat, halte ich für haltlos.
Zenkers Einwurf könnte man meiner Meinung nach zumindest diskutieren.
Raubkopie:
Zitat:
Als Raubkopie, Schwarzkopie oder illegale Kopie wird eine urheberrechtswidrig vertriebene Kopie bezeichnet.
Selbstgemachte Fotos von gemeinfreien Exponaten können demnach keine Raubkopien sein, da die Exponate nicht mehr unter das Urheberrechtsgesetz fallen. Widerrechtlich eingescannte und anschließend veröffentlichte Fotos können Raubkopien sein, obwohl das abgebildete Exponate gemeinfrei ist. Da es hier im Thread aber um die Fotografie im Museum geht, spielt der Fall des widerrechtlichen Scans keine Rolle.
Um eine Sache klarzustellen:
Gemeinfreie Bilder dürfen auch kommerziell weiterverwertet werden. Da ist nix verwerfliches dran. Das ist vergleichbar mit der kommerziellen Entwicklung eines Medikaments das auf Erkenntnisse der Grundlagenforschung basiert. Die Höhe des kommerziellen Gewinns mag manchmal fraglich sein, das Grundkonzept der kommerziellen Weiterverwertung aber nicht.
Museen können übrigens Bilder unter einer Lizenz bereitstellen, die die kommerzielle Weiterverwendung einschränkt. Daran sollte der Open Access Prozess also nicht scheitern.
Im übrigen kann man die Freiheit von Wissenschaft, Bildung und Kunst losgelöst von der Debatte um die kommerzielle Weiterverwendung diskutieren. Die kommerzielle Weiterverwendung darf die Freiheit von Kunst, Bildung und Wissenschaft nicht einschränken. Ganz zugespitzt wäre das so, als ob die Einschränkung einer kommerzielle Verwendung eines Zeitungskommentars die Einschränkung der Meinungsfreiheit zur Folge hätte.