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Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Mo 31. Dez 2018, 13:41

Nein, nicht zusammen mit der Wikipedia :nono:
Die könnte der Fotograf nur benutzt haben.
Wikipedia steht bei diesem Urteil außen vor.
Aber einmal dort hochgeladen können dann die Bilder von jedem vermarktet werden, besonders vom Täter selbst.

Beinah vergessen: Guten Rutsch!

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Mi 2. Jan 2019, 01:05

SteffenD hat geschrieben:Nein, nicht zusammen mit der Wikipedia :nono:
Die könnte der Fotograf nur benutzt haben.
Wikipedia steht bei diesem Urteil außen vor.
Aber einmal dort hochgeladen können dann die Bilder von jedem vermarktet werden, besonders vom Täter selbst.

Beinah vergessen: Guten Rutsch!


Hi Steffen,

Ich hoffe du bist gut ins neue Jahr gerutscht :wink:

Findest du es wahrscheinlich, dass der Fotograf Geld von der Merchandising Firma aus Übersee bekommen hat?
Wozu braucht er denn die Wikipedia als Plattform? Die stellt nämlich die entsprechenden Dateien zur kostenlosen kommerziellen Verwertung bereit. Warum sollten die entsprechenden Verwerter den Fotografen dann noch bezahlen? Seine Fotos hätte er ja auch direkt an Firmen weitergeben können. In dem Fall würden seine Fotos nicht unter der Creative Commons Lizenz stehen und er wäre der alleinige Vermarkter der Bilder. Selbst ein hochladen auf Stock Fotografie Seiten wäre für den Fotografen finanziell sinnvoller gewesen.
Er hat sich aber entschieden die Fotos für jeden Menschen zur freien Verwendung freizugeben, ganz der Idee der Gemeinfreiheit folgend.
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