So 30. Dez 2018, 01:59
Soweit der Beklagte in diesem Zusammenhang auf die ethischen Grundsätze des International Council of Museums (.,ICOM") hingewiesen hat, wonach die Museen die Sammlungen treuhänderisch und zum Nutzen der Gesellschaft verwalten und eine Verpflichtung der Öffentlichkeit gegenüber besteht, für eine Zugänglichkeit der Objekte zu sorgen (Blatt 34 f.; B 7), führt dies nicht zu einer anderen Bewertung. Die fotografierten Objekte stehen unstreitig im Eigentum der Klägerin, die Nutzung der fremdgefertigten Fotografien und die Herstellung der Bilder durch den Beklagten tangieren insoweit die alleinigen Eigentumsrechte der Klägerin.
So 30. Dez 2018, 02:16
garovic hat geschrieben:Du hast mich mit deinen Argumenten auch nicht überzeugen können, weil ich meine, dass du am Thema vorbei diskutierst und somit unwissenschaftlich vorgehst. Du wirfst nämlich meiner Meinung nach etwas zusammen, was man getrennt diskutieren sollte, was dann anstelle von einer wissenschaftlichen Debatte zu einer unpräzisen ideologischen Grundsatzdiskussion führt. Es ist ein Unterschied ob wir über Wissenschaft und Verlage reden oder Museen und Hausrecht.
So 30. Dez 2018, 03:04
SteffenD hat geschrieben:Worauf überhaupt nicht eingegangen worde, ist der Umstand das diese Raubkopien teilweise vermarktet wurden sind.
https://www.tagesschau.de/inland/fotogr ... t-103.html
Sie entstanden aus niederen Beweggründen und du berufst dich auch Kunst und Wissenschaft.
[Gründe,] die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch ungehemmte, triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich sind.
Als Raubkopie, Schwarzkopie oder illegale Kopie wird eine urheberrechtswidrig vertriebene Kopie bezeichnet.
So 30. Dez 2018, 12:54
So 30. Dez 2018, 13:22
Habgier, Raffgier, Habsucht oder Raffsucht ist das übersteigerte Streben nach materiellem Besitz, unabhängig von dessen Nutzen, und eng verwandt mit dem Geiz, der übertriebenen Sparsamkeit und dem Unwillen zu teilen.
So 30. Dez 2018, 17:41
Mo 31. Dez 2018, 00:34
SteffenD hat geschrieben:So wie du habe auch ich dazu eine Meinung.
Der Beklagte hat Bilder ausgewählt die sich hinterher gut vermarkten lassen.
Das Hochladen bei Wikipedia diente nur der Verschleierung, denn von dort aus kann sie jeder benutzt haben.
So ersparte er sich dann auch noch den Obulus, den das Museum für jedes verkaufte Teil erhalten hätte.
Du siehst, zwei Meinungen/Überzeugungen und an beiden ist etwas dran, jedoch beide sind auch fehlerbehaftet.
Bei mir fehlen die Beweise und gegenüber deiner Meinung hat das Gericht anders geurteilt.
Und das sollten wir akzeptieren.
Eine Diskussion über Open Access ist sicherlich wichtig, sollte aber nicht im Zusammenhang mit diesem Urteil geführt werden.
Mo 31. Dez 2018, 01:29
Mo 31. Dez 2018, 02:06
Mo 31. Dez 2018, 13:20
NAD hat geschrieben:"....und die transatlantischen Ausbeuter schöpfen den Rahm des Merchandising ab."
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