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Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Sa 22. Dez 2018, 17:58

gute Info !

Fotograf hatte Vertrag zur Anfertigung von Fotos für Auftraggeber. Diese Bilder sind dann im Besitz des Auftraggebers in allen Rechten und Pflichten übergegangen. Diese darf der Fotograf nicht weiter behandeln, etc.
Vertragsverletzung.

Museum schließt Besuchervertrag ab. Besucher verletzt diesen durch das Anfertigen von Fotos.

Also, was soll der Diskurs?
Es geht nicht um das generelle Ablichten von Bildern im Museum. Es geht um die Vertragsverletzung durch den Fotografen und um die Vertragsverletzung des Besuchers.
Ich frage generell bei Museumsbesuchen nach ob ich fotografieren darf. Ich bin da auch schon wieder gegangen. Da kenn ich nix.
Thema für mich beendet.

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Sa 22. Dez 2018, 19:08

zenker_bln hat geschrieben:
Betreibst du ein Museum, welches durch die öffentliche Hand (Steuern) subventioniert wird?
Wenn du ein Privatmensch bist, der ein gemeinfreies (Öl-)Bild in Besitz hat und du keine Subventionen durch den Staat beziehst (um dieses Bild der öffentlichkeit zugänglich zu machen (im z.B. Museum)), kannst du gerne selbst entscheiden, ob du das Bild jedem zeigst oder es allen und jeden vorenthältst.


Nun, dass hattest du nicht geschrieben. Also geht es um die teilweise Subventionierung durch Steuergelder.

Dies gilt auch für Milch. Trotzdem muss ich für die Milch immer noch was bezahlen. Und auch auf den Hof des Bauern kann ich nicht einfach.

Natürlich hinkt der Vergleich etwas, aber deine Forderung wird nicht davon besser.

Die Gemeinnützigkeit bedeutet im wesentlichen, dass sie auf Gewinne keine Steuern bezahlen müssen. Aber Museen würden auch ohne Gemeinnützigkeit keine Steuern zahlen, weil sie eben keine Gewinne machen. Sonst müssten Sie ja nicht subventioniert werden.
Also ist dies eigentlich kein praktischer Vorteil.
Also auch kein Grund das Museum anders zu behandeln als mich.

Gruß

Volker

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Sa 22. Dez 2018, 19:21

buirer hat geschrieben:
zenker_bln hat geschrieben:
Betreibst du ein Museum, welches durch die öffentliche Hand (Steuern) subventioniert wird?
Wenn du ein Privatmensch bist, der ein gemeinfreies (Öl-)Bild in Besitz hat und du keine Subventionen durch den Staat beziehst (um dieses Bild der öffentlichkeit zugänglich zu machen (im z.B. Museum)), kannst du gerne selbst entscheiden, ob du das Bild jedem zeigst oder es allen und jeden vorenthältst.


Nun, dass hattest du nicht geschrieben. Also geht es um die teilweise Subventionierung durch Steuergelder.

Dies gilt auch für Milch.....


Ab hier hab ich aufgehört zu lesen...

:ugly:

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Sa 22. Dez 2018, 23:51

Wars zu schwierig es zu verstehen, oder von der eigenen Meinung abzurücken?

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

So 23. Dez 2018, 10:43

Nein, es war nur...äh...freundlich ausgedrückt...zu "lustig"!

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

So 23. Dez 2018, 14:03

Wenn sich Deine Meinung durchsetzen würde wird es bald keine Museen und keine frei zugänglichen - zum Betrachten zugängliche - Ausstellungsstücke geben. Und weil Vergleiche immer gerne Hinken - ich bezahle auch für Theater und für den öffentlichen Nahverkehr - alles hoch subventioniert und damit in Deinen Augen "Gemeineigentum"...

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

So 23. Dez 2018, 14:05

zenker_bln hat geschrieben:Nein, es war nur...äh...freundlich ausgedrückt...zu "lustig"!




Also zu schwierig zu verstehen.
Denn deine Forderung, das alles, nur weil es zum Teil subventioniert ist, allen uneingeschränkt zur Verfügung stehen muss, ist gelinde gesagt unverständlich.

Auch wenn ich mittlerweile sicher bin, dass du weder von deiner Meinung abrückst, noch tatsächlich diskutieren willst, darfst du mal nach https://www.amazon.de/Staatseigentum-Le ... 3662543079
suchen.

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

So 23. Dez 2018, 14:19

Oh Herr, laß Hirn regnen (oder Steine, hauptsache Du triffst) und nimm den Bedürftigen die Regenschirme weg :ommmh:

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

So 23. Dez 2018, 14:27

Schraat hat geschrieben:Oh Herr, laß Hirn regnen (oder Steine, hauptsache Du triffst) und nimm den Bedürftigen die Regenschirme weg :ommmh:

You made my day!!!

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

So 23. Dez 2018, 14:37

angus hat geschrieben:Wenn sich Deine Meinung durchsetzen würde wird es bald keine Museen und keine frei zugänglichen - zum Betrachten zugängliche - Ausstellungsstücke geben.


Deswegen gibt es in Ländern, in denen das fotografieren von gemeinfreien Bildern in Museen erlaubt ist auch keine Museen mehr, stimmt's??? (z.B. Irland...)

Und weil Vergleiche immer gerne Hinken - ich bezahle auch für Theater und für den öffentlichen Nahverkehr - alles hoch subventioniert und damit in Deinen Augen "Gemeineigentum"...


Theaterstücke werden von Produzenten immer und immer wieder neu interpretiert und kreiert. Auf diese Produktionen besteht ein Urheberrecht (weil diese Produktion selber jünger als 70 Jahre ist)!
Aber auf die eigentliche Stücke - z.B. von Shakespeare - besteht kein Urheberrecht. Weswegen man ohne Probleme Shakespearestücke selber neu interpretieren und aufführen darf.
Und erstaunlicherweise darf man z.B. gemeinfreie Musik ohne irgendwelche Kompliaktionen kopieren (vom Original!) und aufführen. z.B. gab es ja das Problem, das angeblich "Happy Bithday" abgemahnt wurde.
Man stelle sich vor, ein "Akkustikmuseum" hätte die Originalaufnahme und würde jeden abmahnen, der dieses Lied singt, so wie es probiert wurde.

https://www.golem.de/news/millionenruec ... 21804.html

Eine eigene Neuinterpretation von "Happy Birthday" hat dagegen schon wieder ein Urheberrecht, das man eben nicht kopieren darf (diese Neuinterpretation).

Und das man überlegt den ÖPNV wirklich gemeinfrei zu machen, sollte auch Dir schon zu Ohren gekommen sein!
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