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BeitragVerfasst: So 23. Dez 2018, 15:50 
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Beiträge: 16328
Wohnort: Oschatz/Sachsen
Ihr kommt immer weiter ab vom eigentlichen Thema :klatsch:
Man kann doch nicht jemanden auf die Bude rücken und dort machen, was man will.
Was ist daran nicht zu verstehen?

_________________
Liebe Grüße
aus Sachsen

Steffen :wink:

Meine Ausrüstung: K-3, DA 18-135/1:3.5-5.6, DA* 50-135/F2.8, SMC FA 35/F2.0 AL, HD-DA 70/2.4 Limited, DA 16-45mm/4 ED AL, SMC FA 50/1.7 sowie dieses Forum :thumbup:


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BeitragVerfasst: So 23. Dez 2018, 20:02 
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Beiträge: 4058
Wohnort: Mainz am Rhein
man, man, man...................

Lest euch doch mal die Begründung des Urteiles durch das Gericht durch. Es geht hier nicht um "Gemeineigentum, Fotografieren im Museum, etc.

Die Begründung sagt klar das der Handwerker, hier Fotograf, die Pflichten des Werkertrages verletzt hat.
Muß man dann immer von 10 auf 1000 abschweifen und sonst was zu Felde ziehen ................

_________________
wer gerne liest: Meine andere Leidenschaft
https://www.bod.de/buchshop/stalin-poke ... 3837058819
https://www.bod.de/buchshop/manolin-wer ... 3746089461


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BeitragVerfasst: So 23. Dez 2018, 20:15 
Da würden wir doch erstmal die Lektüre der Pressemitteilung des BGH Nr. 195/2018 empfehlen, der Volltext scheint noch nicht vorzuliegen.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... pm&Blank=1


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BeitragVerfasst: Mo 24. Dez 2018, 02:58 
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Ich muss zugeben, dass ich überlegen musste, ob ich eine weitere Antwort hier posten soll. Vielleicht trügt mich mein Eindruck, aber ein derartig pöbliges Verhalten beider Seiten bin ich in diesem Forum nicht gewohnt...

Mir liegt das Thema allerdings sehr am Herzen und deshalb ein ein weiterer Versuch Argumente vorzubringen, warum die Abfotografie von Kunstwerken wichtig ist. Wenn's auch nur einen Leser oder eine
Leserin dazu bringt sich mit dem Thema Open Access auseinanderzusetzen hat der Post sein Ziel erreicht.

Ja nach deutschem Recht hat ein Museum das Hausrecht und darf ohne Angabe von Gründen Regeln verfassen und durchsetzen. Ob das jetzt das Verbot der Fotografie in seinen Räumen oder ein Verbot von nervösem Blinzeln ist, ist da vollkommen egal. Genauso richtig ist, dass eine 1:1 Reproduktionsfotografie durch das Urheberrecht geschützt ist und nicht ohne Genehmigung vervielfältigt werden darf. Das BGH hat das in der Zurückweisung der Revision durch den Beklagten nochmals bestätigt. Hier dürfen jetzt alle mit dem Lesen aufhören, die meinen, dass sich damit das Thema erledigt hat. Ich werde mir aber Mühe geben im nächsten Abschnitt darzulegen, warum das Verhalten einiger Museen, meiner Ansicht nach, problematisch ist.

Literatur, Musik, sowie darstellende und bildende Kunst definieren uns, neben anderen Aspekten, als Gesellschaft und Menschen. So ziemlich alle Mitglieder des Forums haben ein Faible für Bilder. Jeden Tag werden hier im Forum Bilder hochgeladen. Bilder im allgemeinen haben die Kraft Emotionen auszulösen, Geschichten zu erzählen und stellvertretend für ganze Epochen zu stehen. Mit der Beschäftigung mit Bildern, beschäftigen wir uns mit uns selbst, mit unserer Gesellschaft und mit unserer Umwelt. Museen übernehmen dabei die Aufgabe ausgewählte Bilder zu erforschen, zu erhalten, auszustellen und sie untereinander in einen Kontext zu stellen. Der Besucher erhält damit die Möglichkeit sich mit diesen Bildern auseinanderzusetzen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben erheben Museen Eintrittspreise, erzielen Einnahmen aus Merchandise- und Katalogverkäufe. Staatliche Museen werden zudem durch Steuermittel unterstützt. Der Staat hat dabei das Interesse die Kunst an so viele Menschen wie möglich heranzutragen, denn die Beschäftigung mit Kunst ist Bildung und Bildung steht jedem Menschen offen. Außerdem spielen Museen eine nicht unerhebliche Rolle in der Kunst und Forschung. Künstler lassen sich von anderen Künstlern und deren Kunstwerke inspirieren, Forscher ergründen die Geschichte einzelner Kunstwerke und Künstler oder erforschen komplexere Themenfelder im künstlerischem Dunstkreis. Das Grundgesetz in Deutschland schützt Kunst, Bildung und Forschung, da es erkennt wie wichtig diese für die Gesellschaft sind. Das deutsche Urheberrechtsgesetz stellt alle Werke 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei. Dass heißt, dass diese ohne Einschränkung vervielfältigt und verwendet werden können. Im Falle öffentlich finanzierter Museen geht meiner Ansicht nach das Eigentum der Rechte an gemeinfreien Bildern an die Öffentlichkeit. Interessierte Bürger können sich so theoretisch ohne Einschränkung bilden, künstlerisch betätigen und forschen.
Theoretisch deshalb, weil es praktisch doch Einschränkungen gibt. Das Museum muss lokal aufgesucht werden (ich müsste im Zweifelsfall also nach Japan fliegen um ein bestimmtes Bild zu sehen), der Eintrittspreis muss gezahlt werden (kostet manchmal nicht so viel wie Anreise und Unterkunft) und es dürfen in manchen Fällen keine Fotos zur weiteren Verwendung angefertigt werden. Wird ein Foto benötigt, entscheidet alleine das Museum, ob und durch wem es angerfertigt werden darf und wie viel das am Ende kostet. Von einem allgemein freien Zugang ist hier also nicht zu sprechen.
Als praktisches Beispiel für Auswirkungen: In einer kunstgeschichtlichen wissenschaftlichen Publikation werden in aller Regel Abbildungen von Bildern benötigt. Diese Abbildungen findet man derzeit in teuren Bilddatenbanken, sofern das gesuchte Bild fotografiert und bereitgestellt wurde. Für jede einzelne Abbildung müssen zusätzlich die Bildrechte an den Reproduktionsfotografien bei den einzelnen Eigentümern eingeholt werden. Das kostet nicht nur eine Stange Geld (25-250€ pro Abbildung) sondern auch einiges an Zeit für den Forscher und das Museum.
Naheliegend wäre also eine freie Bilddatenbank aufzubauen, die diese Bilder unter der Creative Commons Lizenz bereitstellt. Eine solche Datenbank baut die Wikimedia Foundation auf. Sie bietet jedem Menschen auf der Welt freien Zugang (= Open Access) zu deren Inhalten. So können sich auch sehr arme Menschen mit dem reichen Kulturschatz auseinandersetzen. Wissenschaftler können ohne hohe Kosten Bilder aus einem Zyklus zusammensammeln und vergleichen ohne mehrere Museen in mehreren Ländern besuchen zu müssen. Künstler können schnell und kostenlos Inspirationen sammeln. ABER Museen müssen hier mitspielen. Reproduktionsfotografien in hoher Qualität sind ziemlich teuer. Die komplette Digitalisierung der Ausstellung und Archive (die der Öffentlichkeit komplett verschlossen bleiben, ist aber ein anderes Thema) ist oft eine nicht zu bewältigende Mammutaufgabe. Hier kommen ehrenamtliche Fotografen ins Spiel. Die kosten nix, richten keinen materiellen Schaden an und liefern im schlimmsten Falle eine schlechte Fotografie von einem Exponat, das der Großteil der Menschheit noch nie gesehen hat. Museen könnten also froh sein, dass Freiwillige diese Arbeit für sie erledigen. Sie könnten die Fotos kostenlos für eigene Publikationen und Bilddatenbanken verwenden. Sie könnten auch Besucher diese Fotos zur Verfügung stellen und damit die Belastung durch Blitzlicht vermindern. Das Rijksmuseum in Amsterdam macht damit derzeit sehr gute Erfahrungen.
Leider verschließen sich einige Museen dieser Möglichkeiten. Bisher ist mir weder ein einleuchtendes Gegenargument eingefallen, noch konnte ich eins lesen.
Ein Argument ist, dass Unternehmen Bilder für deren Produkte nutzen, ohne das Museum am Umsatz zu beteiligen. Wie hoch derzeit jedoch die Einnahmen an Produktbeteiligungen und Merchandising ist, wird selten konkret beantwortet. Im Zweifelsfall könnte ein Museum auch eine eigene Datenbank anfertigen und die kommerzielle Weiterverwendung ausschließen. Möglichweise gibt es jedoch die Befürchtung, dass mit der Aufgabe der Bildrechte das Kapital der Museen aufgegeben wird. Möglicherweise wird befürchtet, dass weniger Besucher bereit sind Eintrittspreise zu bezahlen und/oder Kataloge zu kaufen. Hier unterschätzen sich Museen gewaltig! Originale sind nicht mit Fotografien zu vergleichen. Die kuratierte Zusammenstellung bietet dem Besucher einen enormen Mehrwert, vor allem in Verbindung mit gut aufbereiteten Zusatzinformationen. Kataloge ersparen Besucher das mühsame Zusammentragen der Bilder und deren Informationen. Menschen werden auch weiterhin bereit sein Geld für Museen auszugeben. Die Menschen, die es nicht sind, werden auch jetzt kein Geld ausgeben. Am Ende steht also kein Verlust. Im besten Falle locken Museen sogar mehr Besucher an!
Museen werden von großen Teilen der Gesellschaft als langweilig, anachronistisch und altmodisch empfunden. Es gibt viele Möglichkeiten dies zu ändern (siehe Rijksmuseum und British Museum), leider sind viele deutsche Museen aber noch viel zu zaghaft und klagen lieber gegen Einrichtungen, die sich dem Wohle der Menschheit verschrieben haben.

So wer's bis hier geschafft hat: :clap: :2thumbs: :anbet: :cheers:
Vielleicht ist ja der eine oder andere Punkt zum Nachdenken und Diskutieren dabei. Ich würde mich freuen...

_________________



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BeitragVerfasst: Mo 24. Dez 2018, 07:35 
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Registriert: Sa 7. Sep 2013, 07:31
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califax hat geschrieben:
Im Falle öffentlich finanzierter Museen geht meiner Ansicht nach das Eigentum der Rechte an gemeinfreien Bildern an die Öffentlichkeit.


Wieso sollte das so sein?

Und um der Problematik zu entgehen, dass Subvention nicht zu zivilrechtlichem Eigentum führt das Beispiel auf die Spitze getrieben.

Die Bundesrepublik Deutschland möchte ein Bild von Hans Holbein dem Jüngeren kaufen
Sie will damit verhindern, dass dieses Bild für immer in einem Safe verschwindet.

Wieso hat die Bundesrepublik Deutschland weniger Rechte als der potentielle andere Käufer?


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BeitragVerfasst: Mo 24. Dez 2018, 09:51 
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buirer hat geschrieben:
Wieso hat die Bundesrepublik Deutschland weniger Rechte als der potentielle andere Käufer?


Der "potentielle Käufer" sind damit die Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
Sie finanzieren den kauf dieses Bildes mit ihren Steuern.
Und die Bundesrepublik Deutschland definiert sich nun mal nicht über einen "Sonnenkönig", der das Vermögen seiner Untertanen verprasst, um sich Ölgemälde zu kaufen und huldvoll ihnen zu genehmigen es wenigstens einmal "nur" anzuschauen.

_________________
Klaus
(Und viel zu viel Fotogeraffel! Kameras /Objektive/...)


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BeitragVerfasst: Mo 24. Dez 2018, 09:54 
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Registriert: Di 27. Mai 2014, 22:12
Beiträge: 2125
Wohnort: Berlin
califax hat geschrieben:
...(viel)...


:2thumbs:

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Klaus
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BeitragVerfasst: Mo 24. Dez 2018, 11:33 
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Registriert: Sa 7. Sep 2013, 07:31
Beiträge: 114
zenker_bln hat geschrieben:

Der "potentielle Käufer" sind damit die Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
Sie finanzieren den kauf dieses Bildes mit ihren Steuern.
Und die Bundesrepublik Deutschland definiert sich nun mal nicht über einen "Sonnenkönig", der das Vermögen seiner Untertanen verprasst, um sich Ölgemälde zu kaufen und huldvoll ihnen zu genehmigen es wenigstens einmal "nur" anzuschauen.



Dann lass uns diesen Gedanken doch mal weiter spinnen. Also an allem, dass durch Steuern finanziert wird, haben alle Bürger Rechte, und die Bundesrepublik keinerlei, oder zumindest eingeschränkte, Rechte.
Wo willst du die Grenze dieser Rechte ziehen? Sogar die Eigentumsrechte? Das geht doch bestimmt auch nach deiner Auffassung zu weit.
Vielleicht kann ich aber verlangen immer und überall Zugang zu von Steuergeldern angeschafften Grundstücken, Häusern, Wäldern zu haben? Müssen öffentliche Gebäude immer auf haben? Museen Ämter Wälder?
Du ziehst die Grenze bei immateriellen Rechten von Bildern. Das interessiert mich nicht, darf ich andere Grenzen ziehen? Du fühlst dich bei Museumsbildern durch die normalen Eigentumsrechte beschränkt und möchtest das nicht akzeptieren und ändern damit du es gegen den Willen des Eigentümers fotografieren kannst.
Ich möchte Bilder vom Schloss Bellevue haben, darf ich da einfach so rein?

Und da geht es um komplett vom Staat angeschaffte Gegenstände. Das ist es aber selten. Museen werden vom Staat subventioniert. Auch private Museen werden subventioniert. Müssen die auch alle Bildrechte aufgeben?

Ich habe darauf keine Antworten, aber ich sehe auch die Rechte nicht eingeschränkt, nur weil es dem Staat gehört.


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BeitragVerfasst: Mo 24. Dez 2018, 11:37 
califax hat geschrieben:
Vielleicht ist ja der eine oder andere Punkt zum Nachdenken und Diskutieren dabei. Ich würde mich freuen...


Deine Gedanken sind prinzipiell begrüssenswert, aber ich fürchte, Du ignorierst die Tatsache, dass es im Leben in unserem Land einen ganzen Haufen von Rechten gibt, die gleichzeitig aktiv sind.

Die ganzen Ansprüche in diesem Thread werden hergeleitet aus dem Nicht-Vorhandensein von Urheberrechten. Und das ist nun mal Illusion und wäre schädlich.
Eigentumsrechte, Hausrechte usw. existieren nun mal weiter völlig losgelöst davon. Und das wurde vom Gericht so bestätigt.

Am Ende geht es wie immer um die Schranken und um Abwägungen.

Nach der falschen hier angeführten Argumentation ließe sich auch fordern, dass jeder Bürger 24h und 7 Tage die Woche Zugang zu den Bildern haben müsse. Und dass er ohne Sondererlaubnis in jedes Museumsarchiv dürfte wann immer er will. Und dass er jedes noch so berührungsempfindliche oder lichtempfindliche Werk mit seinen kruden Methoden aufschlagen und abblitzen dürfte. Dass er alles anfassen darf.
Diese Dinge lassen sich nur vermeiden, indem man eben andere Regeln, Gesetze aufstellt und würdigt neben der Nichtexistenz von Urheberrechten.

Frohe Weihnachten. :)


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BeitragVerfasst: Mo 24. Dez 2018, 14:58 
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Registriert: So 19. Okt 2014, 14:29
Beiträge: 1163
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buirer hat geschrieben:
Dann lass uns diesen Gedanken doch mal weiter spinnen. Also an allem, dass durch Steuern finanziert wird, haben alle Bürger Rechte, und die Bundesrepublik keinerlei, oder zumindest eingeschränkte, Rechte.
Wo willst du die Grenze dieser Rechte ziehen? Sogar die Eigentumsrechte? Das geht doch bestimmt auch nach deiner Auffassung zu weit.
Vielleicht kann ich aber verlangen immer und überall Zugang zu von Steuergeldern angeschafften Grundstücken, Häusern, Wäldern zu haben? Müssen öffentliche Gebäude immer auf haben? Museen Ämter Wälder?

Moment, hier scheint ein Missverständnis vorzuliegen. An keinem Punkt wurde behauptet, dass ich als Privatperson Eigentumsrechte an mit Steuern finanzierten Dingen habe.
Als Bürger habe ich den Anspruch, dass Steuern so verwendet werden, dass sie dem Wohl der Gesellschaft dienen. Das fängt bei der Bereitstellung von Sozialleistungen an und und hört vermutlich bei der Unterstützung von Waffenfirmen auf. Ich muss als Bürger nicht mit jeder Ausgabe einverstanden sein, ich habe aber ein Recht darauf zu erfahren, warum der Staat denkt, dass diese Ausgabe notwendig ist.
Es gibt gute Gründe, warum Privatpersonen zu bestimmten Gebäuden und Einrichtungen keinen Zugang haben. Vielleicht kann man als Grundsatz nehmen, dass die Sicherheit des Bürgers oder der Einrichtung gefährdet wäre. Oder, dass dem Besitzer ein außerordentlicher Schaden entstünde oder Geschäftsabläufe unzulässig behindert werden. Das führt jetzt aber zu weit von unserem Thema weg.
buirer hat geschrieben:
Du ziehst die Grenze bei immateriellen Rechten von Bildern. Das interessiert mich nicht, darf ich andere Grenzen ziehen? Du fühlst dich bei Museumsbildern durch die normalen Eigentumsrechte beschränkt und möchtest das nicht akzeptieren und ändern damit du es gegen den Willen des Eigentümers fotografieren kannst.

Auch hier ein Missverständnis: Es geht nicht um Bildrechte. Der Eigentümer hat jedes Recht diese Bildrechte durchzusetzen. Diese erlischen aber 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Der Knackpunkt ist ja gerade, dass Museen ihr Hausrecht nutzen um erloschene Bildrechte zu bewahren. Das wäre im Grunde vergleichbar mit folgendem Szenario:
Eine Pharmafirma findet das Heilmittel für Krebs. Nach einer gewissen Zeit erlischt das Patent. Die Firma bietet ab sofort jedem Menschen Zugang zum Patent. Allerdings werden Eintrittspreise von 2 Millionen Euro veranschlagt und das Hausrecht besagt, dass der Besucher das Patent nur eine Minute ansehen darf. Fotos oder Aufzeichnungen dürfen nicht angefertigt werden.
Mal abgesehen davon, dass die Veröffentlichung von Patenten anders funktioniert illustriert dieses Beispiel wie das Hausrecht genutzt werden kann, um den Zugang einzuschränken.
buirer hat geschrieben:
Ich möchte Bilder vom Schloss Bellevue haben, darf ich da einfach so rein?

Nur zum Tag der offenen Tür. Ansonsten ist das Schloss Bellevue aus guten Gründen keine öffentliche Einrichtung. Museen und Bibliotheken, die der Bildung, Forschung und Kunst dienen sind es allerdings.
buirer hat geschrieben:
Und da geht es um komplett vom Staat angeschaffte Gegenstände. Das ist es aber selten. Museen werden vom Staat subventioniert. Auch private Museen werden subventioniert. Müssen die auch alle Bildrechte aufgeben?Ich habe darauf keine Antworten, aber ich sehe auch die Rechte nicht eingeschränkt, nur weil es dem Staat gehört.

Wie gesagt es geht hier nicht um Bildrechte, die werden in keiner Weise angetastet. Ich sehe folgendes Recht eingeschränkt:
Art. 5 GG hat geschrieben:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
[...]
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Es geht hier um einen zentralen Punkt unserer Verfassung, das sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

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