Fragen und Antworten zum Thema Fotografie. Diskussionen zu Sensortechnik, allgemeinen Gebieten
wie Schärfe, Schärfentiefe, Bearbeitungstechniken, Problembildbesprechungen und Lösungssuche.
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Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Fr 21. Dez 2018, 19:16

angus hat geschrieben:Wikipedia ist leider oft auch mit Vorsicht zu geniessen - die "Schwarm-Intelligenz" ist nicht immer so verläßlich. Habe leider auch schon des öfteren unvollständige oder fehlgeleitete Infos in Wikipedia gelesen, wenn ich mich in der Materie auskenne.


Von Amateuren für Amateure. Was in keiner Weise den Wert von wikipedia mindert.

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Fr 21. Dez 2018, 19:19

Ich dachte die Diskussion sei durch und nun ...

:pop: :pop: :pop:

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Fr 21. Dez 2018, 19:20

ulrichschiegg hat geschrieben:Ich dachte die Diskussion sei durch und nun ...

:pop: :pop: :pop:


Diskussion in einem Internetforum...was soll man da erwarten. :pop: ist das einzig Sinnvolle.

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Fr 21. Dez 2018, 19:23

angus hat geschrieben:(Na ja, meine hunde- und katzenbesitzenden Schwiegereltern wollten in Deutschland nicht in Restaurants essen, weil "da die Hunde alles voll Bakterien verseuchen" - komischerweise: Pub ja, Restaurant nein).


Na gut, auch wenn ich diese Meinung so nicht teilen würde, ist das natürlich als individuelle Sichtweise zu akzeptieren.
Aber das stellt ja grundsätzlich kein Problem dar, so lange man eine Wahl hat und sich eben ein Restaurant suchen kann,
dass die individuellen Bedürfnisse erfüllt.

Schwierig wird es erst bei Pauschalverboten, schlimmstenfalls auch noch solchen von Gesetzes wegen,
denn: Wahlmöglichkeit gestrichen = persönliche Freiheit beeinträchtigt...

LG vom Ralf

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Fr 21. Dez 2018, 19:23

ulrichschiegg hat geschrieben:Ich dachte die Diskussion sei durch und nun ...

:pop: :pop: :pop:


Dunkle Jahreszeit, Vorweihnachtszeit, Urlaubszeit,....

Endlich mal Raum dafür die Seele sinnlos baumeln zu lassen! :kaffee: :pop: :party: :hmm: :cheers: (<- also alles Partyalkoholisches...)

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Fr 21. Dez 2018, 21:29

angus hat geschrieben:Wikipedia ist leider oft auch mit Vorsicht zu geniessen - die "Schwarm-Intelligenz" ist nicht immer so verläßlich. Habe leider auch schon des öfteren unvollständige oder fehlgeleitete Infos in Wikipedia gelesen, wenn ich mich in der Materie auskenne.


Natürlich darf man nicht alles auf Wikipedia für bare Münze nehmen. Schlechter als der Brockhaus oder die Encyclopedia Britannica ist sie allerdings nicht 8-)
Das schöne ist ja auch, dass man selbst als Experte die Dinge richtigstellen kann, die falsch, unvollständig oder fehlgeleitet sind.

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Sa 22. Dez 2018, 00:15

Wenn ich es recht verstehe, geht es in erster Linie nicht darum, daß die Fotos in Wiki der Allgemeinheit präsentiert werden,
sondern das im Nachhinein die Fotos zur weiteren gewinnbringenden Vermarktung verwendet werden.
Da stehe ich auch auf dem Standpunkt, daß es nicht rechtens ist, daß sich wenige das Recht heraus nehmen,
sich persönlich mit Hilfe des Allgemeingut zu bereichern (was allerdings kein unübliches Prinzip ist).
Also, wenn jemand sich vor der Monalisa fotografiert, zum Copyshop geht und sich davon eine Tasse anfertigen läßt,
um ihr jeden Morgen vor jedem Schluck Kaffee in die Augen schauen zu können, würde ich meinen: soll er machen.
Läßt er allerdings 100 fertigen und verkauft sie auf dem Wochenmarkt, ist das für mich nicht mehr in Ordnung.
Wird das Foto im I-Net präsentiert, wird es etwas schwieriger, denn hier verdient nicht unbedingt derjenige, der das Foto hochgeladen hat,
sondern Fatzbuck und Co und demzufolge sollten auch die dann zur Rechenschaft gezogen werden,
denn das ist ihr Geschäft an den Usern zu verdienen, also sind sie auch in der Pflicht dafür zu sorgen, daß alles in den richtigen Bahnen verläuft.
Um den Bogen zum ersten Satz zu schließen: Gesetze sollten dann greifen, wenn das miteinander nicht mehr gegeben ist.
Leider ist es das immer weniger der Fall :yessad:

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Sa 22. Dez 2018, 08:54

Hallo zusammen,
interessante Diskussion .... und wohin das alles abschweifen kann :shock:

Ich denke, zu dem BGH-Urteil ist fast alles gesagt. Es ist eben deutsches Recht.

Interessant finde ich eine andere Herangehensweise: Wer in Dublin in Irland in das Staatsmuseum geht, zahlt zunächst mal keinen Eintritt. Begründung ist, dass alles in dem Museum Eigentum des irischen Staates, mithin der irischen Bürger ist. Fotografieren ist grundsätzlich erlaubt, fremde Lichtquellen sind grundsätzlich verboten (offiziell aus dem nachvollziehbaren Grund, weil manche Objekte dadurch geschädigt würden). Der Nebeneffekt ist aber der, dass dort gemachte Fotos niemals die Qualität von offiziellen Fotos aus einem Ausstellungsbildband erreicht, weil Glasscheiben dazwischen sind, weil die Objekte nicht gezielt auf "gute Fotosituation" ausgeleuchtet sind. Also erstmal alles ungeschützt.

Geht jemand dann hin, kauft den Katalog, zieht einen hochwertigen Scan und verwertet den, verstößt er gegen Urheberrecht und riskiert Strafen, die wirklich heftig sind.

Ich finde das Modell richtig gut, muss aber einräumen, dass Irland halt ein kleines Land ist, wenige private Museen hat und daher die Ausgangslage dort eine andere ist als in Deutschland.

Just my two pennies....
Gruß
Norbert

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Sa 22. Dez 2018, 09:24

zenker_bln hat geschrieben:
beholder3 hat geschrieben:...(böser böser Privatfotograf)...


Es soll doch auch glatt Privatmenschen geben, die rein aus Hobby z.B. Berichte auf einer Webseite über ihren Besuch in einem Museum schreiben und damit nicht unterstellte Gewinnabsichten haben...
Erstaunlich, das so eine Pauschalunterstellung hier Usus zu sein scheint.


Ich habe nie etwas von "Gewinnabsichten" geschrieben. Du unterstellst hier deutlich etwas.

Du darfst gerne erläutern, warum jemand dringend seine Poesiealbumberichte weltweit veröffentlichen muss, wenn nicht zu ganz persönlichem Vergnügen. Und warum er dazu dann unbedingt fremde Bilder auf die weltweite Bühne kopieren muss, obwohl deren Eigentümer das explizit nicht möchte.
Das klingt für mich nach "ich, ich, ich".
Man kann Sachen ja einfach mal für sich selbst tun, ohne damit auf die Bühne zu klettern.
Und man kann Wünsche der Eigentümer mal höher bewerten als die des Gastes.

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Sa 22. Dez 2018, 09:32

califax hat geschrieben:
marccoular hat geschrieben:
beholder3 hat geschrieben:Mit dem Internet erziehen wir uns echt einen Haufen Narzissten heran.


Facebook ist voll davon.


Wikimedia als ein Verbund von Narzissten zu bezeichnen, finde ich schon sehr gewagt.


Das Urteil richtet sich gegen die konkrete Tat eines einzelnen. Dessen Missetaten jetzt hinter die Schutzglocke eines diffusen Verbundes mit eventuell sinnvollen Zielen zu rücken ist völlig unangebracht.

Der Täter hat hier u.a. fremde Fotos aus Katalogen abgescannt und ungefragt veröffentlicht. Das bedeutet natürlich nicht, dass "Wikimedia eine Diebesbande ist".
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