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BeitragVerfasst: Mi 6. Apr 2016, 20:03 
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Registriert: Do 22. Dez 2011, 23:43
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Was tun?

Ich bin gerade im Mac-Retro-Wahn und habe mir ja vor kurzem einen Flower Power iMac G3 für nicht wenig Geld gekauft. Er war es aber wert, da wie beschrieben in super Zustand.

Nun habe ich vor kurzem auch einen iMac G4 15 Zoll bei eBay gekauft (für 218,99), weil ich den auch noch gerne in meiner Sammlung haben möchte. Der Preis ist für dieses Modell mit 800MHz leicht ambitioniert, aber die Beschreibung versprach alles in neuwertigem Zustand. Computer, Tastatur etc.

Ich habe das Teil heute bekommen, beim Auspacken viel mir schon auf, dass alles bisschen unorthodox verpackt war, also nicht wirklich OVP. Na gut, macht nichts, so pingelig bin ich nicht.

Aber die als neuwertig angepriesene Tastatur ist für meinen Geschmack nicht neuwertig. Vielleicht bin ich da pingelig, aber tut mir Leid, das kann und will ich so nicht akzeptieren. Ich habe laut Verkaufstext ein "Liebhaberstück" gekauft.

Nun habe ich die Dame höflich angeschrieben, gesagt, dass ich das nicht als neuwertig ansehe und ich den Artikel zurück geben möchte. Ich habe kein gutes Gefühl mit einem Computer, der 13 Jahre alt ist bei einem Verkäufer, der so ungenaue Angaben macht. Wer weiß, was da sonst noch passiert ist. Na, wie dem auch sei. Also Vorschlag, sie soll es zurücknehmen, ich schicke es morgen schon so zurück, wie es heute gekommen ist. Sie kann's mit korrekter Beschreibung wieder einstellen und ich gebe auch keine negative Bewertung ab.

Die Antwort war klar und deutlich. Alles ist wie beschreiben, sie nimmt ihn nicht zurück.
Daraufhin noch einmal eine höfliche Antwort von mir, dass das sehr schade sei, eine gütliche Rückabwicklung sei ja dann nicht mehr möglich und ich müsse eben andere Wege beschreiten. Damit bleibt mir ja nur noch der Paypal Käuferschutz. Damit habe ich noch keinerlei Erfahrungen, hoffe mal, dass das hier auch so greift, wie ich mir das vorstelle.
Daraufhin kam noch mal eine sehr unfreundliche Mail an mich zurück: u.a. "Hallo?????????????????? Soetwas als erheblichen Mangel und Abweichung zu bezeichnen ,da nimmt Sie doch keiner für voll.........”

Vielleicht hält der ein oder andere mich auch für pingelig. Die Frage ist für mich aber jetzt, was sollte ich am besten tun? Rückgabe ich laut eBayanzeige seitens des Verkäufers ausgeschlossen. Paypal schreibt aber, wenn der Artikel nicht ist, wie beschrieben, dann greift der Paypal Käuferschutz.

Wie würdet ihr weiter vorgehen? Hattet ihr schon mal eine Rückabwicklung über den Paypal Käuferschutz?

Wenn jemand einen Tipp für mich hat, bin ich natürlich sehr dankbar dafür!





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BeitragVerfasst: Mi 6. Apr 2016, 20:11 
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KMP Team

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Hi,

Rückgabe wegen Nichtgefallen kann man bei Privatverkäufen ausschließen, wenn die Beschreibung aber nicht stimmt, ist das Betrug und damit kannst Du das sehr wohl zurück geben. Meine ich zumindest...ich hatte sowas vor kurzem mit nem Thinclient (angeblich voll funktionsfähig, war aber nix), Verkäufer hat auch gezickt, konnte auf meine Fragen zur Inbetriebnahme des Geräts aber auch nicht antworten und ich hab die Kohle anstandlos wiederbekommen. Das defekte Gerät steht auch noch hier, weil der Verkäufer mir keinen kostenfreie Rücksendung zugestehen wollte und wenn ich verarscht werden soll sende ich das Ding nicht auch noch auf meine Kosten zurück... :devil:
Ich würde über eBay offiziell eine Rückgabe eröffnen, darauf muss der Verkäufer reagieren. Tut er das nicht, kriegst Du die Kohle wieder. Lehnt er ab, machst Du einen Fall auf wo du nochmal begründest warum, auch inklusive Bilder, dann kann sich der Verkäufer wiederum äußern.

Gruß René


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BeitragVerfasst: Mi 6. Apr 2016, 20:13 
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Registriert: Sa 8. Feb 2014, 19:42
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René war schneller.
Genau so.
Wenn es dann nicht klappt ist es halt so. Probieren würde ich es auch.

_________________
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„quidquid agis, prudenter agas et respice finem .”


„Ich habe mich nie gefragt was ich da tue, es sagt mir selbst was ich zu tun habe. Die Fotos machten sich selbst mit meiner Hilfe.”
R. Bernhard

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BeitragVerfasst: Mi 6. Apr 2016, 20:14 
Ich hab eBay-Käufe von Privatleuten vor Jahren eingestellt nach einigen Negativerfahrungen. Als RA hab ich die Sachen zwar durchgeklagt, würde ich aber nicht unbedingt empfehlen, wenn man das Kostenrisiko selbst trägt. Im Falle einer Rechtsschutzversicherung Schadensfall melden.
Und in jedem Fall bei eBay Streitfall eröffnen und bei PayPal Käuferschutz beantragen.


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BeitragVerfasst: Mi 6. Apr 2016, 20:20 
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Beiträge: 347
Genau, probiere es - denn „Der Verkäuferschutz gilt nicht, wenn Grund für die Rückbuchung war, dass der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht."
Wie auch immer erheblich ausgelegt wird.
So steht es in den PayPal Richtlinien, denn nicht nur der Käufer, sondern auch der Verkäufer genießt einen Schutz. Obwohl ich da als Verkäufer auch schon komische Dinger hatte und Paypal gar nicht mehr nutze.....

Schade dass die Dame nicht mit sich reden lässt - is ja oft der einfachste Weg...mach einen Fall auf wie die Vorredner schon sagten...


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BeitragVerfasst: Mi 6. Apr 2016, 20:22 
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Das geht über ebay und den Käuferschutz problemlos durch. Fall aufmachen, Mängel schildern und mit Bildern nachweisen, Bezug auf den Angebotstext und du bekommst dein Geld wieder. Einfach immer innerhalb der vorgegebenen Fristen reagieren.

Ich habe das gerade 2x durchexerziert. Eine Verkäuferin kam mir auch blöd, hat ihr aber auch nichts genützt....

_________________
Grüße aus dem Süden

Alfredo


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BeitragVerfasst: Mi 6. Apr 2016, 20:23 
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Beiträge: 8239
Ich danke Euch schon mal sehr für Eure Rückmeldungen!

So wie ich das sehe, habe ich durchaus Chancen und zugleich keine ;). So ist das halt mit diesen Rechtsstreitigkeiten.

Die grundlegende Frage ist, kann man den Artikel, so wie er mir geliefert wird, als "neuwertig" bezeichnen. Ich habe die Frage zum Zustand der mir gelieferten Ware auch in einem anderen Forum "http://www.macuser.de/threads/imac-g3-flower-power-was-kann-man-damit-anfangen.744387/page-9#post-8772646" gestellt, weil ich da zu meinem ersten Kauf schon länger einen Thread am laufen hatte. Dort ist man wohl eher der Meinung, dass die Tastatur neuwertig ist, weil sie ja keinen Materialschaden hat (wobei ich halt dann noch mal genauer kucken müsste => Abnutzungen an den Stellflächen (sind abgewetzt, andersfarbig usw.). Also ich persönlich kann das nicht ganz nachvollziehen, weil ich unter neuwertig einen Artikel verstehe, der fast wie neu ist, allenfalls mit alleeleichtesten Abweichungen. Das Ding sieht einfach übel aus. Dadurch, dass es transparent ist, sieht man das natürlich sofort. Was mich noch mehr ärgert, ist die Reaktion des Verkäufers.

Außerdem wurde in dem anderen Forum ja auch geäußert, dass so was auch aufgrund des Alters als "neuwertig" gelten kann, das Ding ist über 10 Jahre alt, also wäre es so wie es aussieht eben auch aufgrund des Alters schon als neuwertig zu bezeichnen. Auch das verstehe ich nicht ganz.

Na gut, hilft nichts, ich habe eine Rücknahme über eBay angefragt, dass hat er abgelehnt (nur in Text, also ich hab dazu keinerlei "Statusmeldungen" von eBay oder Paypal erhalten). Paypal schreibt, ich müsse zehn Tage warten, bis ich den Käuferschutz aktivieren kann.

Wo/wie kann ich denn bei eBay einen Streitfall eröffnen? Glaub, das geht nicht wirklich oder? Ich muss 10 Tage auf Paypal warten, obwohl ja der Käufer jetzt schon klipp und klar sagt, er nimmt nichts zurück.


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BeitragVerfasst: Mi 6. Apr 2016, 20:31 
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KMP Team

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Paypal hat damit m.E. erst mal nichts zu tun, das ganze sollte/muss über eBay laufen. Den Fall eröffnen kannst Du soweit ich mich erinnere über "Weitere Aktionen" an der abgelehnten Rückgabe.

Deine Argumentation zur "Neuwertigkeit" eines 10 Jahre alten Artikels könnte man auch umdrehen: Der Artikel dürfte selbst wenn er nie benutzt wurde allein auf Grund seines Alters nicht als "neuwertig" angeboten werden.
Wenn dann noch Abnutzungsspuren dazu kommen, würde ich auch nicht von "neuwertig" sprechen. Letztendlich hängt es aber wohl von der genauen Beschreibung ab. Sowas wie "neuwertig mit nur minimalen Gebrauchsspuren" könnte das ganze halt relativieren.

Gruß René


Zuletzt geändert von apollo am Mi 6. Apr 2016, 20:34, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Mi 6. Apr 2016, 20:32 
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Beiträge: 495
Da kommt es ja auf den Angebotstext an. Wenn offensichtliche Schäden verschleiert werden, dann hast du echt gute Karten. Ich würde es an deiner Stelle probieren. Zu verlieren hast du ja nichts, im schlimmsten Fall bleibst du auf den Sachen sitzen, die du ja eh schon hast.

_________________
Die Evolution ist keine Einbahnstrasse.
Die ersten Fotos vorzustellen, ist wie nach dem ersten Sex zu fragen: "Wie war ich?"


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BeitragVerfasst: Mi 6. Apr 2016, 20:33 
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Beiträge: 8239
Danke! Ich ruf gerade mal bei eBay an (Warteschlange ;)) und frag mal nach, wie das jetzt gehen soll. Bei mir kann ich nirgends was auswählen...

@Alfredo: Du machst mir zumindest Mut :)


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