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BeitragVerfasst: Fr 8. Apr 2016, 11:16 
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Registriert: Mo 8. Dez 2014, 14:10
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Kurz von mir:
Beschreibung stimmt nicht, PayPal greift. Hatte bisher 3 Fälle wo ich PayPal eingeschaltet habe, hat immer sehr gut funktioniert. Zwar mal bisschen gedauert also nicht von heute auf morgen aber es hat immer soweit geklappt das ich mein Geld wieder hatte.

_________________
Grüße
Dennis

Bilder, welche Du gemacht hast haben Einfluss auf die, welche du machen wirst. So ist das Leben! -John Sexton
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BeitragVerfasst: Mi 13. Apr 2016, 13:49 
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Registriert: Do 22. Dez 2011, 23:43
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So, kurzes Feedback für Interessiert von mir.
Der Paypal Käuferschutz ist eine reine Marketinggeschichte, zumindest für mich. Heute kam die Entscheidung. Käuferschutz abgelehnt. Hab dann gleich mal bei Paypal nachgefragt, weil ich das nicht glauben konnte, aufgrund der Telefongespräche zuvor, sowohl mit dem Paypal Käuferschutz, als auch mit dem eBay-Kundenservice.




Begründung heute?

Der Verkäufer hat oben bei "Artikelzustand" ja die Vorauswahl "gebraucht" gewählt (was ja klar ist, was soll erst sonst wählen, wenn er "neuwertig" ist => neu ist er nicht, also kann er nur "gebraucht" auswählen". Hinter der Auswahl "gebraucht" steht dann ja auch automatisch "Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig."

Damit ist er aus dem Schneider. Ich habe mich extra an den dem Paypal-Servicemitarbeiter Vorgesetzten verbinden lassen, weil ich wirklich perplex war, ob dieser Begründung.

Es ist völlig irrelevant, was der Käufer in die Beschreibung reinschreibt. Auch wenn er ihn als neuwertig beschreibt, ist es egal, wenn er nicht neuwertig ist. Der Herr von Paypal meinte irgendwann, er könne meinen Ärger verstehen, wenn es als neuwertig beschrieben wurde, aber dann "versifft" daher kommt, aber das spiele keine Rolle. Die Artikelbeschreibung ist hat keine Bedeutung.

Ich wirklich baff. Was lerne ich daraus. Dass ich mal wieder zu naiv war und einsehen muss, dass Paypal wenn's wirklich zählt eben doch kein Schutz ist.

Danach habe ich noch mal mit eBay telefoniert, obwohl der Herr von Paypal meinte, das bringe nichts mehr, das Ding sei entschieden. Dort hat man mir dann aber wieder dieselbe Geschichte erzählt, dass eben alles recht eindeutig sei (war mit dem Käuferschutz verbunden und der Herr von eBay hatte Zugriff auf die Bilder sowie die Kommunikation bzw. auch die Artikelbeschreibung) und sie sehr wohl selbst entscheiden können.

Ich glaub zwar nicht mehr wirklich dran, aber ich soll jetzt noch bis 17. April abwarten und dann noch mal bei eBay die Rückgabe beantragen.

Für mich ist der Paypal Käuferschutz gestorben. Mit Käuferschutz hat so was nichts zu tun.


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BeitragVerfasst: Mi 13. Apr 2016, 15:23 
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Registriert: Sa 13. Jun 2015, 19:57
Beiträge: 16309
Wohnort: Oschatz/Sachsen
Also ich würde auf jeden Fall die Rückgabe beantragen.
Noch mal zum besseren Verständnis da ich noch nie was über ebay angeboten habe:
Man hat oben nur die Auswahl zwischen "neu" und "gebraucht"?

_________________
Liebe Grüße
aus Sachsen

Steffen :wink:

Meine Ausrüstung: K-3, DA 18-135/1:3.5-5.6, DA* 50-135/F2.8, SMC FA 35/F2.0 AL, HD-DA 70/2.4 Limited, DA 16-45mm/4 ED AL, SMC FA 50/1.7 sowie dieses Forum :thumbup:


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BeitragVerfasst: Mi 13. Apr 2016, 15:31 
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Registriert: Do 22. Dez 2011, 23:43
Beiträge: 8239
Hier die von eBay angebotenen Zustandsbeschreibungen:

"Neu

Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.


Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)

Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist „2. Wahl”, B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Ange­bot des Verkäufers.


Vom Hersteller generalüberholt

Artikel wurde durch einen vom Hersteller zugelassenen Händler professionell generalüberholt und arbeitet einwandfrei. Das bedeutet, dass der Artikel geprüft, gereinigt und repariert wurde, so dass er den Anforderungen des Herstellers entspricht und sich in einwandfreiem Zustand befindet. Der Artikel befindet sich unter Umständen nicht in der Originalverpackung. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufer


Vom Verkäufer generalüberholt

Artikel wurde von einem eBay-Verkäufer (und nicht von einem vom Hersteller zugelassenen Händler) generalüberholt. Das bedeutet, das Produkt ist geprüft, gereinigt und repariert, so dass es wieder vollkommen funktionsfähig ist und sich in einwandfreiem Zustand befindet. Der Artikel befindet sich unter Umständen nicht in der Originalverpackung. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.

Gebraucht

Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers

Als Ersatzteil / defekt

Artikel, der insgesamt nicht wie vorgesehen funktioniert oder nicht vollkommen funktionsfähig ist. Dazu zählen Artikel, die so schadhaft sind, dass die Nutzung erschwert wird, sowie Artikel, die eine Reparatur oder Wartung benötigen, oder auch Artikel, bei denen notwendige Teile fehlen. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers."


Ich meine, neuwertig ist halt nicht neu, sondern gebraucht. Bei Gebraucht schreibt eBay "Weitere Einzelheiten, z.B. genauere Beschreibung" im angebot des Verkäufers. Insofern müsste das ja doch relevant sein, wie der Verkäufer seinen Artikel beschreibt.
Nicht aber für den Paypal Käuferschutz. Vielleicht aber für eBay. Mal sehen.


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BeitragVerfasst: Mi 13. Apr 2016, 17:31 
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Beiträge: 16309
Wohnort: Oschatz/Sachsen
Na das ist ja bescheuert :klatsch:
Für die Beschreibung "neuwertig" hätte der also "Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)" auswählen müssen.

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Liebe Grüße
aus Sachsen

Steffen :wink:

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BeitragVerfasst: Mi 13. Apr 2016, 18:21 
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Registriert: Sa 25. Jan 2014, 12:15
Beiträge: 48
Also da hast du mit jemand von paypal Telefoniert der überhaupt keine Ahnung hat!

Es ist schon richtig das dein Artikel erstmal als Gebraucht beschrieben wurde, aber in der Beschreibung die du oben aufführst steht ja drin, dass weitere Einzelheiten in der Beschreibung stehen. Und dort stand "neuwertig" ( Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers). Und es handelt sich dabei um die sogenannte "genaue" Beschreibung!

Man sollte nicht immer alles hinnehmen was die Servicemitarbeiter einem erzählen wollen.

_________________
Gruß Benjamin :hat:




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BeitragVerfasst: Mi 13. Apr 2016, 19:13 
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Beiträge: 8239
Es würde mich persönlich natürlich sehr freuen, wenn du recht hättest. Aber das hast du hier wohl (leider) nicht. Die genaue Beschreibung ist für den Paypal Käuferschutz absolut irrelevant. Der Verkäufer kann Dir darin alle möglichen eigenschaften zusichern, und selbst wenn diese nicht zutreffen und der Artikel davon abweicht, hast Du keinen Anspruch auf Käuferschutz.

Darum ist der paypal Käuferschutz für mich nichts anderes als eine Farce. Es wird einem was vorgegaukelt, was so nicht existiert. Eine Mogelpackung für ahnunglose wie mich, die darauf reinfallen. Natürlich kann man auch mal Glück haben, aber Glück hat nichts mit der versprochenen Sicherheit zu tun.

Wie oben beschrieben, ich habe mich zu ejnem Vorgesetzten durchschalten lassen (ob das dann auch wirklich einer war oder nur der kollege am nächsten Stuhl kann ich natürlich nicht beurteilen). Und der hat immer wieder genau das wiederholt, bei falschen artikelbeschreibungen greift der Paypal Käuferschutz nicht!

Er meinte dann noch, für so etwas stünde mir ja der Weg zur gibt Polizei frei, das sei nicht Sache des Paypal Käuferschutzes.


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BeitragVerfasst: Mi 13. Apr 2016, 19:31 
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KMP Team

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Wohnort: Franken
Paypal Käuferschutz hin oder her. Hast Du einen Fall bei eBay aufgemacht?
Soweit mir bekannt - ohne Anspruch auf Rechtssicherheit - ist die Artikelbeschreibung sehr wohl Bestandteil des Angebots. Wird dort bewusst etwas verschwiegen oder falsch dargestellt, kann man das anfechten.
Ich hatte das wie erwähnt vor kurzem mit einem ähnlichen Fall bei eBay durch. Ich hatte da allerdings nichts mit Paypal zu tun, sondern hab das direkt innerhalb eBay abgewickelt.

Gruß René


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BeitragVerfasst: Mi 13. Apr 2016, 19:38 
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Registriert: Do 22. Dez 2011, 23:43
Beiträge: 8239
Ja, also ich habe eine Rückgabe beantragt, jetzt muss ich mit dem Verkäufer bis 17 April eine Lösung finden. Seit dem ersten Tag der Beantragung gibt es zum Verkäufer aber keinen Kontakt mehr, da ja nichts außer blöder Anmache zurück kommt.

Ich bin noch nicht ganz durch, mit dem Verstehen. Paypal hat mir heute gesagt, wenn sie das abgelehnt haben, kann ich auch mit eBay nichts mehr anfangen. Der Anruf bei eBay hat genau Gegenteiliges ergeben, der Rückgabeantrag läuft weiter bis 17. und wenn bis dahin keine Einigung gefallen sei, würden sie sich einschalten. Ob das nun so ist ode nicht, werde ich in ein paar Tagen sehen. Der Herr von eBay hat auch gemeint (er hat die Bilder gesehen), dass das ziemlich eindeutig aussieht. Aber auf so was verlasse ich mich jetzt nicht mehr.

Paypal ist auf jeden Fall durch bei mir. Schade, ich bin seit über 15 Jahren dabei, schon als es nur in Amerika verfügbar ist. Jetzt hängt es an eBay und daran, ob bei denen die Beschreibung relevant ist oder nicht.


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BeitragVerfasst: Mi 13. Apr 2016, 19:39 
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Ob das mit Kanonen auf Spatzen geschossen ist, weiss ich nicht, aber wenn dich jemand quasi betrügt, dann kannst du ihn dafür auch anzeigen . Evtl nach vorheriger Fristsetzung...?

_________________
VLG
Stephan


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