bin gerade über die "Prag Bilder" gestolpert. Also die Diskussion darum. Die Bilder habe ich nicht gesehen, aber Mann oh Mann.
Das ging ja gut ab. OK. Ich will hier keine neue Diskussion anstoßen. Aber das Thema "Street" wollte ich schon noch mal informativ aufgreifen. Gedanken müßt Ihr euch selbst machen. Ich hatte mir seiner Zeit Gedanken über die "Ostkreuz" Aktion gemacht. Im Februar hat der Fotograf ein Urteil erzwungen.
Hier mein Beitrag dazu im Forum von unserem Fotoclub
Streetfotografie als Kunst anerkannt
BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 08. Februar 2018
- 1 BvR 2112/15 - Rn. (1-25),
Urteil
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 11215.htmlWorum geht es eigentlich?
Nun in erster Linie mal darum das die Presse, die Fotozeitschriften, das Netz, mit der Headline herauskommen werden. Es bereits tun. Die Überschrift ist nicht falsch. Spiegelt aber das Urteil, das in Wirklichkeit so keines ist, nicht korrekt wider.
Die Kunstgruppe Ostkreuz hatte eine Kunstaktion "Streetfotografie" mit Ausstellung durchgeführt. Das ist schon eine Weile her. Sie hatten unter Anderem eine Dame mit Einkaufstüten und in einen "Tigernerz" gehüllt abgelichtet als diese die Straße überquerte. Das Bild und die Thematik ging durch die Presse und die Foren. Die Dame klagte auf Unterlassung. Das Bild wurde abgenommen. Alles Gut? Na ja.
Die Dame klagte auf Schadenersatz. Unter Anderem die Anwaltskosten. Das bekam sie auch vom Landgericht zugesprochen. Weiterer Schadenersatz wurde abgelehnt.
Der Fotograf zog nun vor's Bundesverfassungsgericht und klagte im Rahmen der Freiheit der Kunst, wollte nicht nur sein Geld zurück sondern auch die "Freiheit der Kunst" verteidigen.
Was kam dabei raus?
Die Klage des Fotografen wurde nicht angenommen, da die Freiheit der Kunst hinreichend beim Landesgericht Beachtung fand. Er muß die Strafe zahlen.
Das Bundesverfassungsgericht hat überdies festgestellt das die Streetfotografie eine Kunstform ist.
Es hat aber auch festgestellt, das es in der Kunst und deren Darstellung Grenzen gibt.
Was heißt das in dem Fall?
Nun, die Blödmänner von Ostkreuz, man kann es nicht anders sagen, haben das Bild der Dame nicht nur in der Ausstellung gezeigt sondern auch übergroße Fotos in Berlin aufgestellt. Diese übergroßen Bilder, mit dem Bild der Frau hätte der Zustimmung der Dame bedurft, da sich das Kunstwerk nicht mehr in der Ausstellung im Kreise der Kunstinteressierten sondern als Werbeplakat an vielen Stellen in der Stadt wiederfand. Das hätte man sich eigentlich denken können.
Das heißt im Umkehrschluß das das künstlerische Bildnis im Rahmen der Streetfotografie durch das KUG abgedeckt war. Streetfotografie ist Kunst. (Hab ich ja immer gesagt). Das Werbeplakat hingegen hat die Grundrechte, Persönlichkeitsrechte der Frau verletzt und mußte weg. Die Abmahnung durch den Rechtsanwalt ist somit folgerichtig, Ostkreuz muß die Rechtsanwaltskosten übernehmen. Urteil vom Landgericht.
Das Landgericht hatte überdies keinen weiteren Schaden für die Frau feststellen können. Weitere Ausgleichsforderungen wurden seiner Zeit abgelehnt.
Das Urteil des Bundesgerichtshofes solltet ihr Euch wirklich einmal durchlesen, da es nicht nur für die Streetfotografie interessant ist, sondern für uns Fotografen auch weitere Teile der Auslegung im Rahmen des KUG berührt.
In diesem Sinne: Kunst ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Freiheit. Wissen auch. Deshalb selber lesen.