Bronco hat geschrieben:
Das bedeutet nicht, dass diese Körperschaft all' ihr Eigentum jedermann kostenlos zur Verfügung stellen müsse; beispielsweise dürfen gemeinnützige Körperschaften mitunter auch Gewinne erzielen, welche den Geschäftsbetrieb sichern. Insoweit springt es m.E. etwas zu kurz, aus einer Gemeinnützigkeit zu folgern, dass ein Museum keine Restriktionen aussprechen dürfe. Geht doch mal zu einem gemeinnützigen Sportverein und versucht mit der gleichen Begründung, den Kaffee oder das Bier am Spielfeldrand kostenlos zu bekommen; die Antwort dürfte da klar sein

Aber es hat doch auch keiner verlangt, das die alles kostenlos rausrücken sollen.
Das Eintritt in (gemeinnützigen) Museen verlangt wird, ist doch nachzuvollziehen, da ja auch die Museen selbst Restaurationsarbeiten betreiben müssen.
Und das ist auch nicht die Frage.
Viel eher steht die Frage im Raum, ob gemeinfreie Bilder so dermaßen unter Verschluss gehalten werden dürfen, das man sie nur mit den eigenen Augen ansehen darf.
Denn das widerspricht der Aussage von "Gemeinfrei"
Zitat:
Nix für ungut. Aber wenn jemand nicht fotografiert werden möchte, oder Fotografien in seinen Räumen untersagt, würde ich das - losgelöst von der rechtlichen Situation - respektieren; das ist für mich weniger eine juristische Frage, als eine Frage der Wertschätzung.
Dann möchte er aber bitte die durch den Bundesbürger aufgebrachte monetäre Unterstützung/Subventionen zurückzahlen.
Insofern das eine rein private Angelegenheit wäre auch nichts dagegen einzuwenden.
Da aber hier die öffentliche Hand aus den Steuern der Bundesbürger Zuwendungen gibt, steht zumindest für mich das Fotografierverbot in einem äusserst fragwürdigem Licht da, insofern die Bilder einen gemeinfreien Status haben.