Mi 26. Dez 2018, 00:26
Super-A hat geschrieben:Ich möchte mal die andere Seite beleuchten:
Ich war selbst längere Zeit in einem Museum ehrenamtlich tätig.
Die Förderung seitens der öffentlichen Hand war/ist absolut unzureichend. 10 Mann mit (wenn auch teils geringem) Ehrenamt waren nötig, um den Laden am Laufen zu halten.
Wir haben mit viel Aufwand und Kosten einen Museumsführer erstellt, der zum Verkauf angeboten wird.
Wenn jetzt jemand kommt, (ohne zu fragen) fotografiert und dann ggf. im Netz eine Veröffentlichung in der Art eines "Bilderführers" macht, fühlt sich das einfach nur Sch***** an.
Für normale Menschen gebietet eigentlich der Anstand, dass man fragt, bevor man etwas veröffentlicht. Egal, ob mit kommerziellen Zielen oder nicht.
Diese Grundform dem gegenseitigen Umgangs ist in Zeiten von Multimedialen Communities vollständig verloren gegangen.
Wenn uns jemand gefragt hat, hatten wir eigentlich nie Probleme, dass Bilder veröffentlicht werden. Meistens ergab sich aus dem Dialog mit dem Fotografen eine für beide Seiten positive Situation.
Es ist schade, dass es für sowas Gerichtsurteile braucht.
Ich empfehle das persönliche Gespräch.
(ok - in großen Museen wird das vielleicht nicht funktionieren)
Mi 26. Dez 2018, 00:53
buirer hat geschrieben:califax hat geschrieben:
Moment, hier scheint ein Missverständnis vorzuliegen. An keinem Punkt wurde behauptet, dass ich als Privatperson Eigentumsrechte an mit Steuern finanzierten Dingen habe.
Aber natürlich geht es um die Eigentumsrechte.
Du möchtest doch die Eigentumsrechte der Museen beschränken. und zu denen gehört auch darüber zu bestimmen, wo die Werke ausgestellt werden, und im weiteren darüber zu bestimmen, wer die Werke wie ablichtet.
Und dein Recht auf Kommunikation- und Meinungsfreiheit in Artikel 5 GG wird dadurch nicht eingeschränkt, dass du davon kein Foto machen kannst
Art 5 GG hat geschrieben:(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
[...]
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Mi 26. Dez 2018, 00:54
SteffenD hat geschrieben:Es ist Weihnachten...
Mi 26. Dez 2018, 09:29
califax hat geschrieben:buirer hat geschrieben:califax hat geschrieben:
Moment, hier scheint ein Missverständnis vorzuliegen. An keinem Punkt wurde behauptet, dass ich als Privatperson Eigentumsrechte an mit Steuern finanzierten Dingen habe.
Aber natürlich geht es um die Eigentumsrechte.
Du möchtest doch die Eigentumsrechte der Museen beschränken. und zu denen gehört auch darüber zu bestimmen, wo die Werke ausgestellt werden, und im weiteren darüber zu bestimmen, wer die Werke wie ablichtet.
Und dein Recht auf Kommunikation- und Meinungsfreiheit in Artikel 5 GG wird dadurch nicht eingeschränkt, dass du davon kein Foto machen kannst
Ok ich sehe wo das Missverständnis liegt. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach geurteilt, dass die Eigentumsrechte durch bloße Fotografie und Veröffentlichung nicht berührt werden, da der betreffende Gegenstand selbst nicht beeinflusst wird. Um es ganz klar auszudrücken: Es gibt kein persönliches Recht am Bild von Eigentum. Quelle unter anderem:*** Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich, oder logge dich ein. ***
Deswegen klagte das Museum auch auf Verletzung des Hausrechts, was in der Sache richtig ist. Wie schon weiter oben im langem Text beschrieben, ist das ihr gutes Recht und die Entscheidung des Gerichts folgerichtig. Die abschließende Abwägung des Hausrechts staatlich finanzierter Museen gegen die Freiheit von Bildung, Wissenschaft und Kunst in Art 5 GG müsste das Bundesverfassungsgericht klären. Ob das in diesem Fall sinnvoll ist müssen Juristen entscheiden.
Ich hebe mal die meiner Meinung nach für diese Argumentation wichtigen Teile von Art 5 GG hervor:Art 5 GG hat geschrieben:(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
[...]
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Do 27. Dez 2018, 01:05
buirer hat geschrieben:Ich hatte nichts davon geschrieben dass durch die Fotografie direkt die Eigentumsrechte beschränkt werden.
Ich schrieb "zu denen gehört auch darüber zu bestimmen, wo die Werke ausgestellt werden, und im weiteren darüber zu bestimmen, wer die Werke wie ablichtet." Das mündet letztendlich im Hausrecht um das zu unterbinden, was du forderst, fußt aber auf dem Eigentumsrecht, siehe der nochmals wiederholte Teilsatz.
Und natürlich kannst du dich weiter aus frei zugänglichen Quellen informieren, das heißt aber nicht, das jede dieser Quellen das Recht hat Bilder zu erstellen. Und du kannst weiter über dieses Bild forschen, das heißt aber nicht, dass du das Recht hast das Bild zu röntgen, um darüber zu forschen.
Selbst der Kläger scheint das nicht so zu sehen, sonst wäre nicht der BGH, sondern das BVerfG angerufen worden.
Do 27. Dez 2018, 10:41
Do 27. Dez 2018, 11:30
garovic hat geschrieben:@califax so wie ich es verstanden habe, geht es dir nicht um irgendein juristisches kleinklein oder eine Form der Selbstdarstellung, sondern um Bildung und wissenschaftlichen Fortschritt durch Open Access?
Do 27. Dez 2018, 11:49
ulrichschiegg hat geschrieben:Auch wikipedia hat Eigentümer und einen Eigennutz. Die Foundation und deren Interessen und Umgang mit Spendengeldern ist ein Kapitel für sich. Durch kopieren gibt es keinen wissenschaftlichen Fortschritt. Open Access ist auch nicht mehr als eine "Schöne Neue Welt"-Illusion.
Do 27. Dez 2018, 18:00
califax hat geschrieben:
Entschuldige bitte, wenn ich deine Argumentation noch nicht richtig nachvollzogen habe...
Mit Eigentumsrecht meinst du eigentlich das Hausrecht? Denn wie gesagt: In Deutschland ist das Recht am Bild (und damit auch dessen Veröffentlichung) von Eigentum klar ausgeschlossen. Und weil das ausgeschlossen ist, wird jetzt dieses Recht hintenrum über das Hausrecht doch durchgesetzt, weil der Besitzer des Werkes, das ja gemeinfrei ist, alleine darüber bestimmen möchte “wo die Werke ausgestellt werden, und im weiteren darüber zu bestimmen, wer die Werke wie ablichtet"?
Ehrlich gesagt kann ich mich als interessierter Nutzer schlecht über ein Bild frei informieren, wenn ich dazu keine Abbildung habe...
califax hat geschrieben:
Außerdem bleibt noch die Freiheit der Kunst eingeschränkt.
califax hat geschrieben:
Es scheint, dass die Wikimedia*** Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich, oder logge dich ein. ***. Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist sicher zeit-, arbeits- und kostenintensiv.
Do 27. Dez 2018, 23:09
garovic hat geschrieben:@califax so wie ich es verstanden habe, geht es dir nicht um irgendein juristisches kleinklein oder eine Form der Selbstdarstellung, sondern um Bildung und wissenschaftlichen Fortschritt durch Open Access?
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