Hallo Bouba,
hab mal ein bisschen in meinen Erinnerungen gekramt und folgendes gefunden:
Die Definition für Gewerbe lautet: Ein "Gewerbe" ist jede selbstständige, planmäßige, auf
Dauer und
Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit. Nach § 14 GewO (Gewerbeordnung)
ist jeder Gewerbebetrieb anzumelden. Wenn Du also das Fotografieren eher als Hobby siehst und nur deine Unkosten gedeckt haben möchtest, dann ist das kein Gewerbe. Allerdings steht sehr schnell der Vorwurf der Schwarzarbeit im Raum. Im Zweifel musst du dem Finanzamt nachweisen, das du kein Gewerbe betreibst.
Allerdings: ein Gewerbeschein kostet nicht viel und tut nicht weh, vor allem wenn Du die Kleinunternehmerregelung wählst. Das bedeutet, man kann sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, wenn man im vorherigen Jahr weniger als 17.500 € und im laufenden Jahr wahrscheinlich nicht mehr als 50.000€ erzielt. In diesem Fall entfällt die Umsatzsteuervoranmeldung und man kann sich (in der Regel) von der Gewerbesteuer und der Pflichtmitgliedschaft in der HWK befreien lassen.
Übrigens: Fotograf ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Wenn Du nicht Fotograf gelernt hast, darfst du dich auch nicht als solcher bezeichnen (die Bezeichnung Hochzeitsfotograf dürfte auch seeehr umstritten sein). Für die Tätigkeit als Fotograf braucht man allerdings keinen Meistertitel (mehr). Berufsbezeichnungen wie Fotodesigner, Fotojournalist, Fotokünstler, Picture Artists, etc sind dem gegenüber nicht geschützt.
Ein letzter Tipp: setzt dich auf jeden Fall mit deinem Steuerberater in Verbindung. Unter Umständen kannst du das eine oder andere von der Steuer absetzen, allerdings sind dann Formalien an die Rechnungen gestellt sowohl an die, die du ausstellst - als auch an die, die du z.B. von Händlern etc erhältst.
Ansonsten viel Spaß und Erfolg

Axel
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Axel
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