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BeitragVerfasst: Do 12. Dez 2013, 10:59 
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Registriert: Mo 23. Jan 2012, 23:26
Beiträge: 128
"Bildberichterstatter" oder umgangssprachlich "Reporter" setzt wiederum voraus, dass du die Bilder im presserechtlichen Sinne veröffentlichen willst. Das trifft bei Hochzeiten eher nicht zu.

Das deutsche Recht ist in dieser Frage sehr kompliziert und m.E. der Zeit hinterher. In anderen Ländern ist das unkomplizierter.

Als Fotograf bezeichnen dürfen sich seit 2004 auch Autodidakten ohne Gesellenprüfung, da nach § 18 Abs. 2 HwO "Fotograf" ein zulassungsfreier Beruf ist. Ausbilden dürfen sie aber nicht.

_________________
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BeitragVerfasst: Do 12. Dez 2013, 12:15 
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Registriert: Fr 16. Dez 2011, 12:22
Beiträge: 507
Wohnort: Herne
Hallo.
Ich habe 25 Jahre als Freiberufler gearbeitet, ich hatte weder ein Gewerbeangemeldet noch eine MwSt. ausgezeichnet, damit müssen natürlich die Kunden einverstanden sein. Dadurch hatte ich keine Umsatzsteuer abzuwickeln und habe nur meine Einkünfte versteuert. Ich habe das damals mit dem Finanzamt geklärt und es lief prima. Ich konnte sogar teilweise meine Kameras absetzen, heute muss ich alles selber zahlen, leider.
Wenn Du ein Gewerbe anmeldest kommt auch die Berufsgenossenschaft/Handels bzw. Handwerkskammer und schöpfen ordentlich ab, das habe ich nur sehr kurz gemacht und dann alles wieder abgemeldet. Diese Blutsauger hängen sich bei einer Gewerbeanmeldung sofort alle an den Einkommen.
Lasse es als geringfügigen Nebenjob laufen und wenn Du das Finanzamt bedienst, hast Du absolut keine Probleme. Es sei denn, Du willst ein Studio aufmachen und Material mit MwSt. Auszeichnung verkaufen, dann musst Du neu planen.
Solltest Du ein Arbeitszimmer einrichten, kannst Du es auch als Freiberufler geltend machen, auch deinen PC und sonstiges Werkzeug zur Ausübung deiner Tätigkeit.
Und wenn Du selber kein Buchhalter bist, solltest Du dir einen guten zur Seite stellen, die sparen bares Geld, auch wenn sie eine Kleinigkeit kosten. Ich hatte mir einen Rentner an Land gezogen, nach einer Steuerprüfung hat der mir noch über 8000,- Euro Rückzahlung rausgeholt. Die Steuern hatte vorher ein Büro für mich gemacht, aber wohl sehr oberflächlich und sehr teuer, vor allem der Jahresabschluss.
Sollte der Ehegatte noch einen versteuerten Job haben und Du kommst aus der Einnahmeüberschussrechnung mit einem Minus heraus, was ja gerade bei einem Neustart mit den ganzen Anschaffungen (auch von Fahrzeugen) immer vorkommen kann, bekommst Du auch noch Steuern von der gemeinsamen Veranlagung raus, oder aus deinem versteuerten Hauptberuf. Das fließt dann unter Einnahmen aus selbstständigen Tätigkeiten als Übertrag in die Einkommensteuer mit ein, so ist z.B. zu 80% unser Wohnmobil mit eingeflossen, bei 20% Eigennutzung, da ich es als Fahrzeug und Hotelersatz meiner Tätigkeit genutzt habe. Notiere auch alle Aufenthalte die mehrere Tage dauern, die kannst Du auch steuerlich geltend machen, außerdem sammle alle Tankbeläge und sonstige Beläge, auch wenn es nur ein Parkzettel ist, Kleinvieh macht auch Mist. ')

LG
Detlev


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