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BeitragVerfasst: Mi 4. Dez 2013, 16:46 
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Registriert: Di 8. Jan 2013, 22:32
Beiträge: 513
Wohnort: Bergheim
Hallo Bouba,
hab mal ein bisschen in meinen Erinnerungen gekramt und folgendes gefunden:

Die Definition für Gewerbe lautet: Ein "Gewerbe" ist jede selbstständige, planmäßige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit. Nach § 14 GewO (Gewerbeordnung) ist jeder Gewerbebetrieb anzumelden. Wenn Du also das Fotografieren eher als Hobby siehst und nur deine Unkosten gedeckt haben möchtest, dann ist das kein Gewerbe. Allerdings steht sehr schnell der Vorwurf der Schwarzarbeit im Raum. Im Zweifel musst du dem Finanzamt nachweisen, das du kein Gewerbe betreibst.

Allerdings: ein Gewerbeschein kostet nicht viel und tut nicht weh, vor allem wenn Du die Kleinunternehmerregelung wählst. Das bedeutet, man kann sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, wenn man im vorherigen Jahr weniger als 17.500 € und im laufenden Jahr wahrscheinlich nicht mehr als 50.000€ erzielt. In diesem Fall entfällt die Umsatzsteuervoranmeldung und man kann sich (in der Regel) von der Gewerbesteuer und der Pflichtmitgliedschaft in der HWK befreien lassen.

Übrigens: Fotograf ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Wenn Du nicht Fotograf gelernt hast, darfst du dich auch nicht als solcher bezeichnen (die Bezeichnung Hochzeitsfotograf dürfte auch seeehr umstritten sein). Für die Tätigkeit als Fotograf braucht man allerdings keinen Meistertitel (mehr). Berufsbezeichnungen wie Fotodesigner, Fotojournalist, Fotokünstler, Picture Artists, etc sind dem gegenüber nicht geschützt.

Ein letzter Tipp: setzt dich auf jeden Fall mit deinem Steuerberater in Verbindung. Unter Umständen kannst du das eine oder andere von der Steuer absetzen, allerdings sind dann Formalien an die Rechnungen gestellt sowohl an die, die du ausstellst - als auch an die, die du z.B. von Händlern etc erhältst.

Ansonsten viel Spaß und Erfolg

:wink: Axel

_________________
:cap: Axel

Konstruktive Kritik ist immer erwünscht...


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BeitragVerfasst: Mi 4. Dez 2013, 16:55 
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Registriert: Do 28. Jun 2012, 13:25
Beiträge: 563
hallopaps hat geschrieben:
Hallo Bouba,
hab mal ein bisschen in meinen Erinnerungen gekramt und folgendes gefunden:



Das ist sehr nett von Dir.
Ich werde mal den Gang zu den Behörden antreten, beginnend mit dem Finanzamt - mal sehen, was danach noch erforderlich ist.

VG
bouba

_________________
Gruß,
bouba






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BeitragVerfasst: Mi 4. Dez 2013, 17:12 
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Registriert: Mi 27. Mär 2013, 20:13
Beiträge: 2209
Wohnort: Bremen
Ich übe noch ein bisschen vor mich hin, aber für ambitionierte zukünftige Berufsknippser ist das evt. interessant.

Es ist zufällig heute in mein Postfach geflattert:

Workshop "Fotografie Business" mit Guido Karp
Zitat:
Sechs Stunden Power-Workshop über das Business
Nicht das Fotografieren selbst, sondern 30+ Jahre Business-Erfahrung stehen im Vordergrund dieses Tutorial-Workshops. Wertvolle Tipps für’s tägliche Business jedes Fotografen – Kalkulation, Rechnungslegung, rechtlichen Tipps – und vor allem, wie man den Job „landet“: „Letztendlich ist das Gewinnen und Begeistern von Neukunden neben der Fotografie der wichtigste Aspekt im Job“, erzählt der fünfzigjährige Wahlkalifornier.

https://workshops.guidokarp.com/de/booking.php#mainimg1

Zitat:
Es lohnt sich, Adobe-Kunde zu sein
Die Teilnahme an diesem Power-Workshop kostet regulär pro Teilnehmer 99 Euro. Wenn Du Dich bis zum 24.12.2013 zu einem der beliebten Workshops auf Guido Karps Webseite anmeldest, sparst Du 20 Euro pro Teilnehmer/in.
Einfach bei der Anmeldung das Wort adobe-special in das Feld für den Rabattcode eingeben – und die 20 Euro werden bei der Buchung gleich abgezogen.

_________________
Liebe Grüße Christiane


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BeitragVerfasst: Mi 4. Dez 2013, 17:26 
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Registriert: Mo 29. Okt 2012, 16:44
Beiträge: 166
Wohnort: Overath
Ich habe das gerade hinter mir. Nebenberuflich ein "Kleingewerbe" angemeldet. Zwar nicht als Fotograf, sondern als Händler, ist im Grunde aber egal ob man Waren oder Dienstleistungen anbietet.

Sobald du Geld für deine Fotos nimmst, und dies mehrmals im Jahr ist das ganz klar ein Gewerbe. Es ist genauso wie bei meinem kleinem Onlineshop. Auch wenn ich nur 10 Sachen im Jahr verkaufe steckt da insgesamt eine "Gewinnerzielungsabsicht" dahinter und alleine das zählt.

Was bedeutet das für dich?
Wie bereits geschrieben wurde ist die magische Grenze der Jahres-Umsatz von 17.500€ - bis dahin ist alles relativ einfach.

1. Gewerbe bei der Kommune anmelden- kostet ca. 20-40 Euro
2. Dem Finanzamt mit einem Fragebogen das Gewerbe bekannt geben, dort die "Kleinunternehmerregelung" in Anspruch nehmen. Zu diesem Formular gibt es beim Finanzamt auch gute Info-Broschüren die erklären alles Wichtige zum ausfüllen. Meist bekommt man Formular und Broschüre im Gewerbeamt wenn man dort sein Gewerbe anmeldet.
3. In Rechnungen und Preislisten keine Mehrwertsteuer angeben - dort muss der Passus "kein Ausweis von USt gem § 19 Abs.1 UStG" oder ähnlich stehen. Wichtig ist bei Rechnungen über 150 Euro die Angabe der Umsatzsteuernummer, welche du vom Finanzamt irgendwann nach dem abgeben des Fragebogens bekommst
4. Eine einfache Buchführung genügt. Ausgaben, Einnahmen. Geht auch formlos auf Papier. Muss nur nachvollziehbar sein.
5. Steuerklärung, dort gibst du eine Übersicht mit den Einnahmen und Ausgaben mit ab, und trägst den Gewinn aus dem Gewerbe mit bei deinen Einkünften bei deiner ganz normalen Lohnsteuererklärung ein.
6. Läuft das ganze und bringt mehr als ein paar Hundert Euro im Jahr kann man sich Gedanken über einen Steuerberater und absetzen von Arbeitsmaterialien usw. machen. Meine Empfehlung: Erst mal locker angehen lassen.
7. Ein kleiner Haken: in meiner Gemeinde ist man z.B. verpflichtet als Gewerbetreibender eine Gewerbemülltonne zu bezahlen. Egal ob du als Fotograf nun Müll produzierst oder nicht. Das steht aber in der Gemeindesatzung, bzw. können die Leute vom Amt bei der Anmeldung einem genau sagen. Und meine Erfahrung ist durchweg positiv mit den Menschen vom Amt die sind wirklich hilfsbereit wenn man nett und freundlich zu denen ist.

Abgesehen von den zusätzlichen Müllgebühren hast du als Kleinunternehmer keine zusätzlichen kosten. Wie schon geschrieben worden ist, wird dich die IHK freundlich als neues Mitglied begrüßen, aber als Kleinunternehmer musst du dort keine Beiträge zahlen. Auch irgendwelche Schreiben von Berufsgenossenschaften oder so interessieren zunächst nicht, weil du ja so wenig verdienst.

Der Aufwand hält sich also sehr in grenzen, und man fühlt sich einfach besser wenn man rechtlich auf der sicheren Seite ist.

Ich würde jedoch nicht zuerst zum Finanzamt, sondern zuerst zum Gewerbeamt gehen.

_________________
CU, Ike.


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BeitragVerfasst: Mi 4. Dez 2013, 17:35 
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Registriert: Fr 16. Aug 2013, 19:43
Beiträge: 313
Ob man als Fotograf freiberuflich tätig ist oder der Gewerbeordnung unterliegt, steht hier: § 18 EStG, §6 GewO. Um es kurz zu fassen: anerkannte Künstler (erfolgt durch das Finanzamt) und Stockfotografen fallen unter Freiberufler. Betreiber und Vermieter von Fotostudios, Auftragsfotografen oder Hochzeitsfotografen fallen in die Rubrik “Gewerbetreibender” und müssen eine Gewerbeanmeldung vornehmen.






Es gibt jedoch eine Möglichkeit für Fotografen, sich von der Versicherungspflicht zu befreien. Diese wird in der Satzung der BG ETEM in §46 Abschnitt 2 erklärt:“Nach Absatz 1 versicherte Unternehmer und Unternehmerinnen, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeiten, werden auf schriftlichen Antrag von der Versicherungspflicht befreit.”


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BeitragVerfasst: Mi 4. Dez 2013, 21:10 
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Registriert: Do 28. Jun 2012, 13:25
Beiträge: 563
raymundo hat geschrieben:
Ob man als Fotograf freiberuflich tätig ist oder der Gewerbeordnung unterliegt, steht hier: § 18 EStG, §6 GewO. Um es kurz zu fassen: anerkannte Künstler (erfolgt durch das Finanzamt) und Stockfotografen fallen unter Freiberufler. Betreiber und Vermieter von Fotostudios, Auftragsfotografen oder Hochzeitsfotografen fallen in die Rubrik “Gewerbetreibender” und müssen eine Gewerbeanmeldung vornehmen.


§18 EStG, wo Freiberufler definiert werden, umfasst aber auch "Bildberichterstatter". Ist das nicht zutreffender bei z.B. einer Hochzeitsreportage?


@alle:
Nicht nur in diesem Thread - auch per PN haben mir viele Leute gute Tipps gegeben.
Ich weiss nun wie ich vorgehen werde und das war der Sinn meiner Frage.
Euch allen herzlichen Dank :cheers:

Gruß,
bouba

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Gruß,
bouba






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BeitragVerfasst: Mi 4. Dez 2013, 21:23 
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Beiträge: 4058
Wohnort: Mainz am Rhein
Berufsgenossenschaft ist nur bei Angestellten pflicht!
Künstler zahlen immer in die Künstlerversicherung ein.
IHK und HWK zahlst Du immer. Es gibt einen Mindestsatz für Kleinbetriebe. Steht in der IHK, HWK-Ordnung.
USt Befreiung bei Kleingewerbe ist staatlicher Beschiß! Du kannst dann auch keine Vorsteuer 19% geltend machen. In den Anfangsjahren mit den Investitionen lohnt sich die Kleinunternehmerregelung nur für den Staat. Er gibt dir die 19% nicht! Nach 3 Jahren oder wenn Du mal mehr als 15.000 machst sagt das Finanzamt Schluß und du weißt die USt doch aus. Allerdings hast Du dann keinen Investitionsbedarf mehr. ;-)

Fotograf ist 1. ein Gewerbe, 2. ein Handwerksberuf mit geschütztem Begriff. Und 3. hüte dich davor das Wort Design zu verwenden. Da sind die Grafiker und Designer ganz heiß drauf.

Und warum der Fotograf so teuer ist?
1. Ab 24.000 € Gewinn sind 22,5 % Gewerbesteuer fällig (vom Gewinn!)
2. sind 30 % Steuer fällig (vom Gewinn!)
Die beiden Punkte liegen höher als der höchste Steuersatz (48%) auf Einkommen.
3. sind 15.5% Krankenkasse fällig (vom Gewinn!)
jetzt sind 68% weg, kommt noch was für Rente hinzu.

Im übrigen, wenn Du es als Nebengewerbe laufen läßt muß Du dies auch bei der gesetzl. Krankenkasse angeben. Zudem schaauen die dir dann auf die Finger und wollen auch 15,5 auf Kapitalerträge haben. Ist gesetzlich so geregelt, nur bei Arbeitnehmern schaut keiner hin. Als Selbstständiger mußt Du der Krankenkasse den Steuerbescheid vorlegen.

Nur mal so was auf Dich zu kommt. So lange Du nichts groß verdienst bleibt alles relativ locker. Wenn Du mal was verdiesnt kommen sie aus ihren Löchern. Von überall her. Ups, habe die GEZ vergessen. Zahlst Du dann auch doppelt!
Gruß von einem der Selbständig ist.

_________________
wer gerne liest: Meine andere Leidenschaft
https://www.bod.de/buchshop/stalin-poke ... 3837058819
https://www.bod.de/buchshop/manolin-wer ... 3746089461


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BeitragVerfasst: Mi 4. Dez 2013, 21:41 
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Registriert: Do 28. Jun 2012, 13:25
Beiträge: 563
SORRY für OT:

Ich habe mich bei einigen, die mich per PN angeschrieben haben auch per PN bedankt.
Leider werden die PNs immer noch als "Ausgang" angezeigt und noch nicht als gesendet.
Keine Ahnung woran das liegt.

Gruß,
bouba

_________________
Gruß,
bouba






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BeitragVerfasst: Mi 4. Dez 2013, 22:30 
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Registriert: Mo 2. Dez 2013, 21:35
Beiträge: 19
Wohnort: Nähe St. Wendel
bouba hat geschrieben:
Hallo,

Wenn ich hin und wieder (oder "nebenberuflich") Hochzeiten oder andere Events fotografieren möchte, und auch für mich werben möchte, was muss ich dabei beachten, um dies vollkommen legal zu tun?

1.) Reicht es, die Einkünfte bei der Steuerklärung anzugeben?
2.) Ist es erforderlich, ein Gewerbe (o.ä.) anzumelden?
3.) Lassen sich diese Fragen gar nicht pauschal beantworten?

VG
bouba


Hallo bouba und alle anderen:
Seht mal hier: u. auch hier:
Wie bereits die anderen geschrieben haben, Erkundigungen vor Ort, also beim FA, dem Gewerbeamt bei Deiner Gemeineverwaltung/Stadtverwaltung und ggf. bei der Handwerkskammer einholen und Du bist auf der sicheren Seite. Immer die Namen von den Auskunftsgebenden bei den Behörden geben lassen.

Gruß
Otmar

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BeitragVerfasst: Do 5. Dez 2013, 11:52 
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Registriert: Mo 2. Dez 2013, 21:35
Beiträge: 19
Wohnort: Nähe St. Wendel
bouba hat geschrieben:

Missmutige Blicke von "Profis" bin ich schon gewohnt, wenn ich mal für den Sportverein oder auch für den Arbeitgeber knipse.
Ein gewisses arrogantes Gebaren gehört scheinbar (bei Vielen) zum Geschäft.


Da geb ich Dir vollkommen Recht.

Gruß
Otmar

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