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BeitragVerfasst: Mi 5. Apr 2017, 09:15 
Aus gegebenem Anlass weise ich auf § 10 Telemediengesetz (TMG) hin.

§ 10 Speicherung von Informationen

Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern

1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder

2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.


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BeitragVerfasst: Mi 5. Apr 2017, 09:31 
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Registriert: Mi 21. Dez 2011, 17:26
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LX MX hat geschrieben:
Das wird dann die zuständige Staatsanwaltschaft zu klären haben.

Ihr dürft meinen Account hier umgehend löschen.

Hmm, hmm, ist zwar schon ein paar Jährchen her, aber offensichtlich brodelt es immer noch.

Man kann hier über das Thema lange diskutieren und wird zu keinem vernünftigen Ergebnis kommen.
Es geht immer um die "Menschenrechtsverfechter" gegen die "street-Anhänger".
Immerhin gibt es dieses fotografische Genre schon lange und m. E. zurecht.
Es mag sich nicht jeder mit Blümchen und Vögelchen abfinden, Menschen sind auch interessant.
Muss doch jeder sehen und verantworten, was er tut.

Und wer es nicht mag, soll es einfach lassen, aber offensichtlich müssen doch einige immer wieder den Zeigefinger heben, um anderen den vermeintlich richtigen Weg zu weisen.

_________________
LG
Hannes

(Mein Fotostream bei )


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BeitragVerfasst: Mi 5. Apr 2017, 09:38 
Hannes21 hat geschrieben:
LX MX hat geschrieben:
Das wird dann die zuständige Staatsanwaltschaft zu klären haben.

Ihr dürft meinen Account hier umgehend löschen.

Hmm, hmm, ist zwar schon ein paar Jährchen her, aber offensichtlich brodelt es immer noch.


An der Rechtslage hat sich nichts geändert. In welche Schwierigkeiten Ihr den Forenbetreiber bringen wollt, ist natürlich eure Entscheidung.


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BeitragVerfasst: Mi 5. Apr 2017, 09:50 
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Registriert: Do 2. Mai 2013, 19:08
Beiträge: 3106
Wohnort: Recklinghausen
LX MX hat geschrieben:
In welche Schwierigkeiten Ihr den Forenbetreiber bringen wollt, ist natürlich eure Entscheidung.

In gar keine, du sagst es ja schon in Satz 1:
Keine Kentniss / Information bla bla keine Tatsachen / Umstände bekannt usw. offensichtlich...
Das träfe selbst auf ein Portrait zu, alles andere ist eh Beiwerk. ')

Sollte jemand natürlich dazu schreiben "Hier, ich habe diese fremde Person auf der Straße völlig überraschend / oder unbemerkt porträtiert und es ins Netz gestellt.", träfe Satz 2. zu.

Und da wir keine Beiträge freigeben müssen, "beaufsichtigen" wir auch niemanden. Auch Mods unterstehen dem Forenbetreiber nicht, wir putzen hier nur. :putz:

_________________
MfG Dennis


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BeitragVerfasst: Mi 5. Apr 2017, 09:57 
Es kann doch jeder den Beitrag von leffi4 vom 05.04.2017, 01:40 Uhr lesen.
Danach ist doch klar, welche der Bilder gezeigt werden dürfen. Den Umkehrschluss könnt Ihr selber ziehen.


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BeitragVerfasst: Mi 5. Apr 2017, 10:22 
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Beiträge: 24396
Wohnort: Alpen(NRW)
Ganz im Ernst, ohne sarkastischen Unterton und ohne Hintergedanken:
Danke, dass auch jemand weiter, nämlich an die Konsequenzen für den Betreiber einer Forenplattform denkt!

Wenn ein Fotograf sich hier outet als "wilder Heckenschütze", der ohne Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte alles mögliche ablichtet, werden die Bilder sofort gelöscht!
Wer dem Betreiber darüber hinaus glaubhaft nachweisen kann, dass Bilder ohne Einwilligung abgebildeter Personen eingestellt wurden, werden diese Bilder sofort gelöscht.

Hier aber gerne auch noch einmal meine Rechtssicht zu Personen im öffentlichen Raum:
Wenn sich Personen öffentlich zur Schau stellen (Gaukler, Straßenmusiker etc.), dürfen sie in jedem Falle abgelichtet und gezeigt werden.
Wenn sich Personen im öffentlichen Raum bewegen und in Gruppen von mindestens 3 Personen abgelichtet werden, stellt das kein Problem dar, solange es sich nicht um eine kompromittierende Situation handelt.
Wenn eine Person offen und auch noch freundlich in die Kamera guckt, gehe ich als Außenstehender davon aus, dass alles ok ist.
Solange mir in anderen Situationen nicht glaubhaft nachgewiesen werden kann, dass der Fotograf rechtswidrig gehandelt hat, gehe ich davon aus, dass der Fotograf sich im Rahmen des Gesetzes bewegt.

Meinungsäußerungen á la: "Na, da hat der Fotograf doch nicht gefragt!" sind so dumm und wenig hilfreich, wie an der Straße zu stehen und vorbeifahrenden Autofahren zu unterstellen, sie seien zu schnell unterwegs und überhaupt ist der Auspuff viel zu laut und er sieht mit seinen langen Haaren doch gar nichts!
Kann sein, muss aber nicht.

_________________
LG Frank





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BeitragVerfasst: Mi 5. Apr 2017, 11:11 
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Registriert: Sa 21. Apr 2012, 07:59
Beiträge: 1600
pentaxka hat geschrieben:
an den Fotografen:
Selbst wenn in Einzelfällen ein stillschweigendes Einverständnis angenommen werden kann, so ist es Dir durchaus selbst bewusst, dass Du vorsätzlich und ganz bewusst gegen Persönlichkeitsrechte vieler der hier, auf Flickr und Deiner Homepage gezeigten Personen verstößt.
Nicht ohne Grund forderst Du auf Deiner HP auf, sich bei Dir zu melden, wenn der/die Fotografierte nicht möchte, dass seine/ihre Bilder öffentlich von Dir gezeigt werden.
Juristisch genau der falsche Weg, da Du durch Veröffentlichung bereits Tatsachen -möglicherweise gegen den Willen der Betroffenen- geschaffen hast.

Selbst das Nicken, das Lächeln oder eine sonstige vermeintliche Einverständniserklärung gibt Dir lediglich das Recht, zu fotografieren, aber nicht die Befugnis, die Bilder öffentlich zu machen.
Du benötigst von jeder identifizierbaren Person die ausdrückliche Genehmigung zur Veröffentlichung -und zwar entweder generell oder unter Benennung der entspr. Plattformen oder Medien.

Ich stelle fest, dass Du in deutlich erkennbarer juristischer Verkennung der Sachlage lebst und selbst bei einem Hinweis auf Deine rechtswidrige Vorgehensweise die klaren juristischen Argumente vom Tisch wischst.

Ich hätte nicht wenig Lust, die Abgebildeten mal auf und um die Kölner Domplatte aufzusuchen (sind für mich nur ein paar Kilometer), um sie über die rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten aufzuklären, die ihnen gegen Dich zustehen.

Streetfotografie ist in Deutschland ein ganz heißes Eisen und leider viel zu viele Fotografen setzen sich skrupellos übder die gesetzlichen Rechte der auf der Straße anwesenden Personen hinweg - und dies zu nichts anderem, als dem erhofften Schulterklopfen für ihre eigenen "Werke".
Ich halte das berechtigt für höchst verwerflich, ganz abgesehen von den juristichen Tatbeständen.





Unfassbar, wie unsympathisch!
Ist das eigentlich schon illegale Rechtsberatung hier?
BTW, wenn Du wirklich helfen wolltest, warum dann nicht per PN?


Manin

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BeitragVerfasst: Mi 5. Apr 2017, 13:39 
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Registriert: Sa 21. Apr 2012, 07:59
Beiträge: 1600
LX MX hat geschrieben:
Hannes21 hat geschrieben:
LX MX hat geschrieben:
Das wird dann die zuständige Staatsanwaltschaft zu klären haben.

Ihr dürft meinen Account hier umgehend löschen.

Hmm, hmm, ist zwar schon ein paar Jährchen her, aber offensichtlich brodelt es immer noch.


An der Rechtslage hat sich nichts geändert. In welche Schwierigkeiten Ihr den Forenbetreiber bringen wollt, ist natürlich eure Entscheidung.




Wie verhält sich sich das denn mit Fotos aus Ländern, in denen es keine Panoramafreiheit gibt? Italien zum Beispiel.
Wie mache ich hier gegenüber dem Forenbetreiber glaubhaft, dass ich die Rechte habe, die Bilder öffentlich zu zeigen?


Ciao
Manin

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BeitragVerfasst: Mi 5. Apr 2017, 15:10 
Manin hat geschrieben:
LX MX hat geschrieben:
Hannes21 hat geschrieben:
LX MX hat geschrieben:
Das wird dann die zuständige Staatsanwaltschaft zu klären haben.

Ihr dürft meinen Account hier umgehend löschen.

Hmm, hmm, ist zwar schon ein paar Jährchen her, aber offensichtlich brodelt es immer noch.


An der Rechtslage hat sich nichts geändert. In welche Schwierigkeiten Ihr den Forenbetreiber bringen wollt, ist natürlich eure Entscheidung.




Wie verhält sich sich das denn mit Fotos aus Ländern, in denen es keine Panoramafreiheit gibt? Italien zum Beispiel.
Wie mache ich hier gegenüber dem Forenbetreiber glaubhaft, dass ich die Rechte habe, die Bilder öffentlich zu zeigen?

Ciao
Manin


Sehr gute Frage. Vielleicht hat ja jemand Zeit und Lust, das durchzuarbeiten.
Zum Einstieg der Gesetzestext. 8-)

http://www.normattiva.it/uri-res/N2Ls?u ... 2;633!vig=

grober Überblick:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit


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BeitragVerfasst: Mi 5. Apr 2017, 15:41 
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... wir schweifen ab. :)

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LG Frank





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