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BeitragVerfasst: Do 22. Sep 2022, 10:03 
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Jan, aus dir wird wohl kein Kriegsberichterstatter mehr! :nono:
Ich denke, dass solche Pressebilder wichtig und notwendig sind, der Welt das Leid zu zeigen, es neben den nackten Zahlen greifbar zu machen und hier das Recht des Individuums in den Hintergrund tritt.
Aber ich verstehe dich, ich könnte das wohl auch nicht.

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LG Frank





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BeitragVerfasst: Sa 24. Sep 2022, 23:38 
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Nicht schon wieder

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BeitragVerfasst: So 21. Apr 2024, 10:44 
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Wohnort: bei Limburg (Lahn)
DSGVO - @mika-p: "Für die "andere" Diskussion nehmt bitte ausschließlich diesen Thread."

OK, dann hier noch mal:

Ich finde das sooo hirnrissig!
Wer nicht gesehen werden möchte, soll in seinen vier Wänden bleiben.

Wer raus geht wird gesehen!

Ob das nur von Leuten vor Ort, oder erweitert per Technik passiert, dass ist doch mal wurscht.
Und wenn ich mir meine Kindergarten- und Schulfotos jetzt alle verpixelt vorstelle ... :klatsch: tolle Erinnerungen!
Die Idioten bekommen doch immer mehr durch.

Gruß Ronny :wink:

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Meine Website nimmt Form an https://fotoseite-rmk.de/Startseite


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BeitragVerfasst: So 21. Apr 2024, 10:49 
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Und dann hier auch nochmal in kurz zu :

1. Im nichtprofessionellen Bereich braucht's die Verfremdung nicht.

2. Im professionellen Bereich wäre die Verfremdung nicht ausreichend.

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https://www.instagram.com/meinkrakau


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BeitragVerfasst: So 21. Apr 2024, 12:19 
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Wohnort: Lappersdorf/Regensburg
mein Krakau hat geschrieben:
Und dann hier auch nochmal in kurz zu :

1. Im nichtprofessionellen Bereich braucht's die Verfremdung nicht.

2. Im professionellen Bereich wäre die Verfremdung nicht ausreichend.


Leider nicht ganz richtig.
Artikel 2 abs. 2 lit c schließt die Anwendung für familiäre und rein private Zwecke aus.

Auch wenn wir uns hier als große Familie bezeichnen, die Veröffentlichung hier ist kein familiärer oder rein privater Zweck.

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LG Markus

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BeitragVerfasst: So 21. Apr 2024, 12:30 
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Registriert: So 6. Mai 2018, 09:49
Beiträge: 3461
Wohnort: Krakau, Polen
marccoular hat geschrieben:
mein Krakau hat geschrieben:
Und dann hier auch nochmal in kurz zu :

1. Im nichtprofessionellen Bereich braucht's die Verfremdung nicht.

2. Im professionellen Bereich wäre die Verfremdung nicht ausreichend.


Leider nicht ganz richtig.
Artikel 2 abs. 2 lit c schließt die Anwendung für familiäre und rein private Zwecke aus.

Auch wenn wir uns hier als große Familie bezeichnen, die Veröffentlichung hier ist kein familiärer oder rein privater Zweck.


Ja, das habe ich beim längeren Teil ja auch geschrieben (und in diesem Forum dürfte ja eh eine indirekte gewerbliche Nutzung durch die Werbung etc. vorliegen):

mein Krakau hat geschrieben:
Nur mal zur Info das, was ich zu wissen meine übers Fotografieren und DSGVO. Es entspricht dem, was man nachlesen kann. Hier die meiner Meinung nach wichtigsten Punkte:

1. Private Fotografie ohne gewerblichen Zweck und von Amateurfotografen sind nicht betroffen von der Gesetzgebung. Habe allerdings auch andere Meinungen dazu gehört.

2. Professionelle Fotografie (dazu zählen auch Reisebuchautoren, die Fotos fürs Buch schießen, oder Architekten, die ihr fertiges Gebäude abfotografieren) muss sich an die folgenden Regeln halten:

a) Schriftliches Einverständnis aller Fotografierten einholen.
b) Fotografierte unkenntlich machen. Dabei langt es noch nicht einmal annähernd, die Personen so zu verfremden, wie es hier geschehen ist. Sie müssen auch für Bekannte und Verwandte nicht mehr erkennbar sein. Und bei allen 5 Personen dürfte man sie erkennen, wenn man sie kennt.

3. Im Alltag kann man sich bei professionellen Fotografien in einer unangenehmen Lage befinden. Die Regeln einzuhalten, ist nicht immer möglich, es sei denn, man fotografiert menschenleere Plätze und Straßen bzw. entfernt die Menschen komplett in der BEA. Für professionelle Streetfotografen ist es die Hölle, aber auch für Lehrer auf Klassenfahrt oder für Reiseleiter, die die DSGVO mit den Vorschriften zur Einreise zur Covidzeit in Einklang bringen mussten. Beim Reiseführer haben wir es teils so gelöst, dass wir Verwandte, Freunde und Bekannte fotografiert haben, also keine Fremden. Kinderfotos haben wir ganz besonders vermieden.

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BeitragVerfasst: So 21. Apr 2024, 13:39 
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RMK hat geschrieben:
Wer raus geht wird gesehen!
Ob das nur von Leuten vor Ort, oder erweitert per Technik passiert, dass ist doch mal wurscht.


Ich widerspreche dir, das ist keineswegs das gleiche. Leute sehen und vergessen dich, die Technik speichert den Augenblick für alle Zeiten, und in dem Moment, wo dein Bild im Internet veröffentlicht wird, ist es unkontrollierbar verloren. Mir ist klar, dass mit den Bildern von seriösen Hobbyfotografen wie hier in Forum selten Schindluder getrieben wird. Aber es stört mich gewaltig, wenn wild umherfotografierende oder filmende Handyknipser alles einsammeln, was ihnen vor die Linse kommt und dann ohne Verwendung ihres Gehirns bei amerikanischen oder chinesischen Datenkraken hochladen, weil das ja so toll und hip ist. . Jeder Mensch besitzt inherent das Recht am eigenen Bild und muss die Kontrolle darüber behalten. Welcher Fotograf das ignoriert, hat schlichtweg keine Medienkompetenz. Als ich letzens dich Hamburg marschiert bin und mal lose darauf geachtet habe, auch wievielen Handyfotos ich (vermutlich) den Tag über gelandet bin, dann ließe sich daraus ein weitgehend lückenloses Bewegungsprofil ableiten. Sorry, aber da hört der Spaß auf.

Ich stimme der Idee einer Datenschutzgrundverordnung generell zu, auch wenn die jetzt gültige DSVGO stümperhaft umgesetzt ist: An einigen Stellen schießt sie rabiat über das Ziel hinaus nach dem Motto, besser zuviel regulieren als zuwenig, und an einigen anderen Stellen greift sie nicht. Z.b. dürfen Google und Co ungefragt durch unsere Straßen vagabundieren und Privathäuser fotografieren. Wer das nicht will, muss aktiv dagegen Einspruch einlegen, und selbst dann werden die Fotos erstmal gemacht und später rausreturschiert, sind aber trotzdem im Besitz von Google. Datenschutz wäre, wenn Google aktiv von jedem Hausbesitzer vorher die Genehmigung einholen müsste. Vermutlich wäre Google Streetview dann wesentlich lückenhafter, oder würde gar nicht existieren, aber so what.

Insofern ersetze ich dein
RMK hat geschrieben:
Wer nicht gesehen werden möchte, soll in seinen vier Wänden bleiben.

durch
Wer mich fotografieren will, soll mich fragen.


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BeitragVerfasst: So 21. Apr 2024, 13:53 
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Alle Jahre wieder:

1) Uhr auf Sommerzeit umstellen
2) Winterreifen einlagern
3) Diskussion zu Persönlichkeitsrechten führen

Aus alten Fakten kommt selten etwas Neues heraus.

Liebe Grüße
Rainer

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Die Optimisten glauben, wir leben in der besten aller denkbaren Welten.
Die Pessimisten glauben, das stimmt.



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BeitragVerfasst: Mo 22. Apr 2024, 11:01 
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Beiträge: 2312
Wohnort: Lappersdorf/Regensburg
Bronco hat geschrieben:
Alle Jahre wieder:

1) Uhr auf Sommerzeit umstellen
2) Winterreifen einlagern
3) Diskussion zu Persönlichkeitsrechten führen

Aus alten Fakten kommt selten etwas Neues heraus.

Liebe Grüße
Rainer


1 und 2 völlige Zustimmung, 3 definitiv nicht

Die Digitalisierung ist dermaßen dynamisch und die Welt verändert sich rasend schnell. Was vor einigen Jahren undenkbar war oder als State of the Art galt, sieht heute ganz anders aus.
Diese pauschale Beurteilung ist nur eins „Pauschal falsch“.

Beispiel 1.
Künstliche Intelligenz
Vor Jahren hatte das kaum einer auf dem Schirm, heute ist es omnipräsent aber niemand weiß wohin die Reise geht.

Beispiel 2.
Die EU Kommission überprüft gerade die Angemessenheitsbeschlüsse für den Datentransfer in nicht EU-Länder. Was also noch vor wenigen Jahren als sicherer Datentransfer galt ist demnächst evtl. nicht mehr möglich.

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LG Markus

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 Betreff des Beitrags: Re: [UT Hamburg Mai 2024]
BeitragVerfasst: Di 7. Mai 2024, 08:48 
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ja diese "doofen" DSGVO Geschichten sind echt :fies:
wann darf man Bilder von Menschen oder Fahrzeugen mit Kennzeichen machen, wann darf ich sie nicht machen? Muss ich immer um Erlaubnis fragen oder auch mal nicht?
Wenn der Fahrzeughalter nicht möchte, das sein Fahrzeug fotografiert wird, warum lässt er es dann unbeaufsichtigt im öffentlichen Raum herum stehen? Warum versteckt er es nicht?
Wenn ich als Fußgänger an dem Wagen vorbei gehe, habe ich ihn ja auch gesehen :rofl:

Ich habe mich mal mit einem kleinen Teil von der DSGVO auseinander gesetzt und dabei ging es um den Bereich "Videoüberwachung" und was glaubt ihr wieviele Verstöße es da noch heute gibt? Wo niemand auf "Videoüberwachung" hinweist oder wenn, wichtige erforderliche Angaben komplett fehlen? Wer ist Betreiber der Anlage, wer Aufsteller, wie lange werden Aufnahmen gespeichert, Kontaktdaten zu Betreiber inkl. Rufnummer usw. An Haustüren diese Videotürklingeln... wer hat eine und wer hat den dazu gehörigen Aufkleber "Achtung Videoaufzeichnung" mit angebracht? (ach was habe ich da für lustige Aufnahmen von Klingelstreiche aber darf sie niemanden zeigen :cry: :cry: wo Kids vorbei laufen, stehen bleiben, diskutieren, dann sich Mütze, Kaputze ins Gesicht ziehen, sich auch noch bücken, gebückt heran schleichen und die Augen zuhalten, noch Bonbon Papier über die Kamera stülpen, auf die Klingel drücken und weg rennen - und man die Jungs schon 2 Minuten vor ihrem Streich auf dem Bild hat und JEDEN einzelnen 100% identifizieren kann :rofl: :rofl: köstliche Szenen aber ich darf niemanden dran teilhaben lassen :( )

Soweit ich das richtig verstanden habe, ist das Fotografieren von Fahrzeugen mit Kennzeichen erlaubt, wenn ich es in privaten Account teile und somit die möglichen Profilbesucher begrenzt sind. Dann spricht man auch von einer "Haushaltsausnahme".
Das Kuriose ist nämlich das man für den eigenen Zweck, wenn man die Bilder nur für sich alleine, enge Freunde und Familie macht, keine Probleme hat und die Kennzeichen nicht entfernen muss.

Handelt es sich allerdings um öffentliche Accounts wo unbegrenzt viele Personen Zugriff auf diese Fotos haben, greift diese "Haushaltsannahme" wieder nicht. Ob nun das Bild ohne unkenntlich machen des Kennzeichens gegen die DSGVO verstößt hängt davon ab, warum das Bild gemacht wurde. Wenn das Ziel es ist, den Fahrer oder Halter des Fahrzeuges zu identifizieren oder identifizierbar zu machen, dann ist es verboten. Ist es nicht das Ziel, so ist es nicht verboten... irgnedwie verschwimmen hier schon leicht die Grenzen :ka:

Genauso sieht es auch bei dem Zeigen von rein zufällige Fahrzeuge in einem Bild aus worum es nicht darum geht den Halter erkennbar zu machen sondern einfach nur das Auto selber zu zeigen oder wenn sich zufällig irgendwo mit im Bild ist. Dann liegt auch kein Verstoß gegen die DSGVO vor.

Aber um auf Nummer sicher zu gehen wird es wohl die sicherste Option sein, das man die Kennzeichen einfach unkenntlich macht.
Hier möchte ich noch darauf hinweisen das Kennzeichen "geprägt" sind und man diese auch von hinten in Spiegelschrift noch lesen kann. Ich habe hier im Forum einen schönen Pickup gesehen wo das Kennzeichen vorne vorsorglich unkenntlich gemacht wurde aber das Kennzeichen hinten, was man von der Rückseite sah, nicht.
Hier kommt nun auch noch so ne blöde Umweltplakette hinzu, auf die man in dem Fall auch noch achten müsste.

Aber hier in diesem Fall bei dem wunderschönen Wagen kann man nur erahnen was da steht. :2thumbs:

So genug OT von mir :)


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