Do 22. Sep 2022, 10:03
Sa 24. Sep 2022, 23:38
So 21. Apr 2024, 10:44
So 21. Apr 2024, 10:49
So 21. Apr 2024, 12:19
mein Krakau hat geschrieben:Und dann hier auch nochmal in kurz zu*** Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich, oder logge dich ein. ***:
1. Im nichtprofessionellen Bereich braucht's die Verfremdung nicht.
2. Im professionellen Bereich wäre die Verfremdung nicht ausreichend.
So 21. Apr 2024, 12:30
marccoular hat geschrieben:mein Krakau hat geschrieben:Und dann hier auch nochmal in kurz zu*** Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich, oder logge dich ein. ***:
1. Im nichtprofessionellen Bereich braucht's die Verfremdung nicht.
2. Im professionellen Bereich wäre die Verfremdung nicht ausreichend.
Leider nicht ganz richtig.
Artikel 2 abs. 2 lit c schließt die Anwendung für familiäre und rein private Zwecke aus.
Auch wenn wir uns hier als große Familie bezeichnen, die Veröffentlichung hier ist kein familiärer oder rein privater Zweck.
mein Krakau hat geschrieben:Nur mal zur Info das, was ich zu wissen meine übers Fotografieren und DSGVO. Es entspricht dem, was man*** Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich, oder logge dich ein. ***nachlesen kann. Hier die meiner Meinung nach wichtigsten Punkte:
1. Private Fotografie ohne gewerblichen Zweck und von Amateurfotografen sind nicht betroffen von der Gesetzgebung. Habe allerdings auch andere Meinungen dazu gehört.
2. Professionelle Fotografie (dazu zählen auch Reisebuchautoren, die Fotos fürs Buch schießen, oder Architekten, die ihr fertiges Gebäude abfotografieren) muss sich an die folgenden Regeln halten:
a) Schriftliches Einverständnis aller Fotografierten einholen.
b) Fotografierte unkenntlich machen. Dabei langt es noch nicht einmal annähernd, die Personen so zu verfremden, wie es hier geschehen ist. Sie müssen auch für Bekannte und Verwandte nicht mehr erkennbar sein. Und bei allen 5 Personen dürfte man sie erkennen, wenn man sie kennt.
3. Im Alltag kann man sich bei professionellen Fotografien in einer unangenehmen Lage befinden. Die Regeln einzuhalten, ist nicht immer möglich, es sei denn, man fotografiert menschenleere Plätze und Straßen bzw. entfernt die Menschen komplett in der BEA. Für professionelle Streetfotografen ist es die Hölle, aber auch für Lehrer auf Klassenfahrt oder für Reiseleiter, die die DSGVO mit den Vorschriften zur Einreise zur Covidzeit in Einklang bringen mussten. Beim Reiseführer haben wir es teils so gelöst, dass wir Verwandte, Freunde und Bekannte fotografiert haben, also keine Fremden. Kinderfotos haben wir ganz besonders vermieden.
So 21. Apr 2024, 13:39
RMK hat geschrieben:Wer raus geht wird gesehen!
Ob das nur von Leuten vor Ort, oder erweitert per Technik passiert, dass ist doch mal wurscht.
RMK hat geschrieben:Wer nicht gesehen werden möchte, soll in seinen vier Wänden bleiben.
So 21. Apr 2024, 13:53
Mo 22. Apr 2024, 11:01
Bronco hat geschrieben:Alle Jahre wieder:
1) Uhr auf Sommerzeit umstellen
2) Winterreifen einlagern
3) Diskussion zu Persönlichkeitsrechten führen
Aus alten Fakten kommt selten etwas Neues heraus.
Liebe Grüße
Rainer
Di 7. Mai 2024, 08:48
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