Hallo Zweiundvierzig,
wir haben hier kein Problem.
Wir verwerten das Bild nicht im Sinne von Vervielfältigung und Wiederverkauf.
In deinem verlinkten Artikel steht:
Zitat:
...
Daher lässt sich festhalten, dass Fotos von Graffiti, welche die Voraussetzungen der Panoramafreiheit erfüllen, somit prinzipiell ohne Probleme verwertet werden dürfen.
Einzig die Frage nach einem Recht der Namensnennung des Sprayers bei Nutzung seines Werkes, welches sich aus § 13 UrhG ergeben kann, bleibt bestehen.
...
Wir bewegen uns eindeutig im Rahmen der Panoramafreiheit, solange sich Klabö nicht mit einer Leiter oder ähnlichen Hilfsmitteln Blickfreiheit verschafft hat.
Sogar der Urheber bzw. Auftraggeber des Werkes, "Jukus e.V.", wird genannt.
Aus meiner Sicht alles schick!
Wir haben uns aber auch noch nie versperrt, wenn uns ein Urheber bittet Bilder vom Server zu nehmen.
Ich finde aber grundsätzlich gut, wenn wir uns immer wieder gegenseitig für das Thema Urheberrecht sensibilisieren und stark machen!

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LG Frank
zu meinem Kalenderprojekt "Die Leucht - 2026""Aber fass nicht die Kamera an, er bezeichnet sie als Teil seines Körpers."
- Jimmy McGill in Better Call Saul "Wexler ./. Goodman"