marccoular hat geschrieben:
Absolute Zustimmung!
Und darüber hinaus frage ich mich wie man auf die Idee kommt, dass wenn etwas durch Steuergelder subventioniert oder gänzlich finanziert wird, dies als sein Eigentum ansieht und man damit machen darf was man will. Ich finde es gebietet schon alleine der Respekt vor dem Künstler und auch dem Aussteller, dass man die Exponate angemessen behandelt. Aber anscheinend ist Respekt etwas, was bei Fotografen mehr und mehr verloren geht. Man ist nicht alleine auf dieser Welt und man stelle sich vor Heerscharen von Fotografen würden die Exponate ablichten. Ist wie immer eine Frage der Dosis und ein Kompromiss.
Kompromiss ist auch so eine Sache. Ein Schönes Zitat von Dieter Nur lautet:" Kompromiss ist der Nachteil, dass noch andere Menschen da sind. Den Zustand im Kompromiss zu leben, nennt man Zivilisation."
Hier geht es ja gar nicht um den Anspruch des Eigentums. Niemand geht ins Museum, hängt ein Bild ab und hängt es bei euch zuhause auf. Die rechtliche Situation der fotografierten Bilder ist klar. Sie sind gemeinfrei, da der Künstler mindestens 70 Jahre tot ist. Das Museum wird von Steuern finanziert und muss diese Bilder der Gesellschaft zu Bildungs-, künstlerischen und Forschungszwecken zur Verfügung stellen. Das ist eine der Aufgaben staatlich finanzierter Museen. Die Frage ist ob museale Verwertungsrechte einen höheren Rechtsschutz besitzen, als die Kunst- und Forschungsfreiheit, die im Grundgesetz verankert ist.
Stell dir vor, dass ein staatlich finanziertes Konsortium die Heilung für Alzheimer findet. Fändest du es gerecht, dass 70 Jahre nach Entdeckung das Prinzip der Heilung nicht öffentlich zugänglich wäre?
Ein Kompromiss wäre es Fotos der Exponate Wikimedia zur Verfügung zu stellen, die kommerzielle Weiterverwertung des Fotos jedoch einzuschränken. So muss auch nicht jeder Fotograf selbst das Bild fotografieren. Der Zustand jetzt ist in keiner Hinsicht ein Kompromiss.
Klar ist aber auch, dass Fotografen sorgsam mit den Exponaten umgehen müssen. Solange man aber das Bild nicht anblitzt oder berührt wird das Bild selbst nicht beschädigt.