Di 28. Feb 2017, 15:55
LX MX hat geschrieben:Ich weiß jetzt nicht, was unsachlich sein soll.
Der Sachmangel ist in Paragraph 434 BGB eindeutig geregelt.
"Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat." (Hervorhebung durch mich)
Für alles danach ist der Käufer selbst verantwortlich.
Di 28. Feb 2017, 16:30
mala hat geschrieben:LX MX hat geschrieben:Ich weiß jetzt nicht, was unsachlich sein soll.
Der Sachmangel ist in Paragraph 434 BGB eindeutig geregelt.
"Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat." (Hervorhebung durch mich)
Für alles danach ist der Käufer selbst verantwortlich.
Angesichts der Aussage von Pentax auf der Homepage: "Die staub- und witterungsbeständige Konstruktion der K-3 II verhindert, dass Wasser, Dampf oder Staub ins Innere der Kamera eindringen." auf Sachmängelhaftung abzustellen, ist daneben. Mal abgesehen davon, dass die zitierte Aussage natürlich auch für die Zeit nach dem Gefahrenübergang gelten muss, da sie ansonsten sinnlos ist, geht es hier eher um § 5 UWG.
Di 28. Feb 2017, 16:35
LX MX hat geschrieben:Und welchen Anspruch kann ein privater Käufer aus dem UWG geltend machen?
Schau mal in § 8 Abs. 3 UWG.
Di 28. Feb 2017, 16:49
Di 28. Feb 2017, 17:07
Deepflights hat geschrieben:Trocknen sollte man immer mit etwas das auch die Luft entfeuchtet, also Salz, Reis oder Silicagelbeutel.
Alles andere ist keine Feuchtigkeitsentfernung.
Di 28. Feb 2017, 20:31
Haebbie hat geschrieben:Vielleicht war der Fehler der Wechsel auf das Sigma 18-35.
Damit ist auch das Gehäuse nicht mehr WR
Hast Du dem Service den Wechsel auf ein Fremdobjektiv
mitgeteilt? wenn nein ist die Annahme, dass das Wasser
durch das defekte Okular eingedrungen ist, naheliegend.
Haebbie
Di 28. Feb 2017, 21:13
Di 28. Feb 2017, 21:22
Di 28. Feb 2017, 21:29
Juhwie hat geschrieben:Unter Feuchtbedingungen? Woraus genau schließt Du das jetzt wieder?
Di 28. Feb 2017, 21:32
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