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BeitragVerfasst: Di 28. Feb 2017, 20:41 
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Registriert: Mo 20. Jan 2014, 16:18
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Meine Erfahrungen mit Pentax Kameras bezüglich Regen/Wasser sind sehr positiv. Meine Erste digitale SLR hat nie irgendwelche Ausfälle gezeigt und lief viele Jahre sehr solide und läuft noch immer. Achso, damals gab es noch kein 'WR'. ;)
Die nächsten Modelle mit WR haben auch nie gezickt, denen habe ich aber auch nicht mehr oder weniger zugetraut. Über mangelnde Robustheit kann ich mich nicht beklagen. :thumbup:

Stundenlanges fotografieren im strömenden Regen traue ich einer K-3 und Co. genauso viel oder wenig zu wie einer D7200, X-T2 oder sonst was. Letztlich ist es ein Glücksspiel, weil das Gehäuse einfach nicht dicht ist. Ein Schaden muss auch nicht gleich eintreten und dann wird es irgendwann schwierig Ursache und Wirkung auseinanderzuhalten.

Was Pentax m.E. von anderen Herstellern unterscheidet ist die offensive Werbung mit dem Thema - wie Alfredo sehe ich da auch ständig nasse Kameras in Prospekten etc., bei denen ganz bestimmt nicht gleich jeder Tropfen entfernt wurde. Die Werbung scheint zu funktionieren und das ist auch erstmal i.O.. Das erzeugt zusätzliche Erlöse und davon müssen eben Rücklagen für mehr Wasserschadenreparaturen gebildet werden. Eine Versicherung für einen Schaden aus einer Anwendung mit der geworben wird (und eben nicht in einer humoristischen, satirischen, überspitzten oder sonst einer misszuverstehenden Weise, sondern ganz sachlich), darf nicht nötig sein. Hätte ich je einen Schaden nach leichtem Regen gehabt, würde ich davon ausgehen, dass man bei dem Thema sehr kulant ist bzw. das auf dem Rechtsweg zu meinen Gunsten zu klären ist.

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BeitragVerfasst: Di 28. Feb 2017, 20:51 
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C.D. hat geschrieben:
Eine Versicherung für einen Schaden aus einer Anwendung mit der geworben wird ... darf nicht nötig sein.

Ob sie nötig sein darf oder nicht - sie sorgt auf jeden Fall dafür, dass man am Ende nicht mit einer ellenlangen Servicehistorie und schwarz vor Ärger dasteht. Ist mir persönlich im Zweifel halt lieber als "ich könnte kotzen".

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Grüße aus dem Süden

Alfredo


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BeitragVerfasst: Di 28. Feb 2017, 21:09 
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Beiträge: 89
Ich tue es ja nicht gerne, aber ich möchte ein wenig mit dieser "alles lösenden Versicherungs-Wollmilchsau" aufräumen.

Die Bedingungswerke der Versicherer sehen bei Schadeneintritt eine Leistungspflicht nur dann als gegeben an, wenn der versicherte Gegenstand gemäß den Herstellervorgaben genutzt wurde. Im Umkehrschluss ist der im Eröffnungsbeitrag beschriebene Umstand nicht schadenersatzpflichtig, da in der Gebrauchsanweisung des Herstellers ausdrücklich geschrieben wird, den Gegenstand nicht solchen Umweltbedingungen auszusetzen.

Klingt zunächst mal hirnrissig, aber ist plausibel. Beispiel Auto: ich besitze einen Porsche, der ist schnell. In der Bedienungsanleitung ist aber zu lesen, dass man die Straßenverkehrsbedingungen beachten muss. Also keine Garantieleistung, wenn mein Porsche das fliegen lernt, nur weil ich mit 120 über eine Bodenwelle düse, die in einer Tempo 30 Zone den Verkehr beruhigt.

Was ist denn aber nun der versicherte Wasserschaden? Auch das ist ganz einfach erklärt. Die Kamera wird mittels Trageriemen um den Hals getragen. Aufgrund eines Herstellungsfehlers bricht eine Gurtöse aus der Kamera (gibt's wirklich, die Olympus E-M1 kann davon ein Lied singen) und sie stürzt in einen Fluss. Dann kommt zum Schaden der gebrochenen Gurtöse der Wasserschaden. Was sagt jetzt die Versicherung? Ob die gebrochene Gurtöse durch die Versicherung gedeckt ist, hängt davon ab, ob hier nicht eine Produkthaftung zum tragen kommt. Der Wasserschaden ist dagegen eindeutig versichert, wenn die Gefahr Wasser versichert ist. Denn es liegt weder eine grob fahrlässige noch eine fahrlässige Handlung vor.

So einfach kann Versicherung sein. Wohlgemerkt nur aus Sicht des Versicherungsfuzzis, der so etwas erfindet. Aber es hat einen Sinn. Denn sonst würde der gesamte deutsche Kameramarkt nach einem Regenschauer umgewälzt und jeder hätte eine neue Kamera um dem Hals......bis die Gurtöse bricht.

Also bitte nicht so einfach schreiben, dass die Versicherung zahlt. Das tut sie nicht, denn sie heißt nicht caritative Fotografenversicherungsversicherungsanstalt.

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Grüße aus "rund um Bonn"
Michael

"Oft trifft man wen, der Bilder malt,
viel seltener wen, der sie bezahlt."

Wilhelm Busch


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BeitragVerfasst: Di 28. Feb 2017, 21:21 
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grauer Wolf hat geschrieben:
Ich tue es ja nicht gerne, aber ich möchte ein wenig mit dieser "alles lösenden Versicherungs-Wollmilchsau" aufräumen.

Die Bedingungswerke der Versicherer sehen bei Schadeneintritt eine Leistungspflicht nur dann als gegeben an, wenn der versicherte Gegenstand gemäß den Herstellervorgaben genutzt wurde. Im Umkehrschluss ist der im Eröffnungsbeitrag beschriebene Umstand nicht schadenersatzpflichtig, da in der Gebrauchsanweisung des Herstellers ausdrücklich geschrieben wird, den Gegenstand nicht solchen Umweltbedingungen auszusetzen.

Klingt zunächst mal hirnrissig,

.... und ist es zum Glück auch.

Hier der einschlägige Auszug aus den Versicherungsbedingungen meines Versicherers:

Bild

Die Klausel, wonach keine Leistungspflicht bei Missachtung der Herstellervorgaben besteht, kann ich dir leider nicht hochladen, weil sie nicht existiert.....

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Alfredo


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BeitragVerfasst: Di 28. Feb 2017, 21:46 
Das ist sicherlich von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich geregelt.
Ich hab bei einer gerade gegoogleten Fotoversicherung die Klausel Paragraph 3 Nr. 1 e) AVB-‐PF-‐01-‐2016 gefunden.
- Ausgeschlossen sind Gefahren von Witterungseinflüssen, es sei denn, die Gegenstände sind zum Zeitpunkt des Schadeneintritts in einem verschlossenen Behältnis zum Schutz vor Witterungseinflüssen (z.B. geeignete Fototasche) verstaut.  


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BeitragVerfasst: Di 28. Feb 2017, 22:23 
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Dann sollte man eine Pentax, die man entsprechend der Werbung im Regen einsetzt, eben nicht bei Pöpping versichern. Bei der Aktivas ist es jedenfalls nicht ausgeschlossen.

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Grüße aus dem Süden

Alfredo


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