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GuidoHS hat geschrieben:Kurzer Nachtrag:
Den Begriff "Wandlung" gibt es nicht mehr. Da gab es 2002 eine Reform... Wenn Du also juristische "Daumenschrauben" anlegen willst, solltest Du fachliche Hilfe in Anspruch nehmen. Mit einer Rechtsschutzversicherung kein Problem, aber auch so dürfte das bei dem Streitwert nicht zu teuer werden. Mein Mittel der Wahl wäre zunächst, die Firma (bei Garantiefall) bzw. den Händler (Gewährleistung) anzuschreiben, Einschreiben/Rückschein: "...mein Objektiv xyz..., gekauft am, siehe Rechnung und Garantiekarte... x-mal Reparaturversuch..., immer noch defekt..., nämlich wieder! dasunddas..., habe Ihnen somit eine Reparatur/Nachbesserung ermöglicht..., nicht gefruchtet..., gehe davon aus, dass Sie nunmehr ein anderes, mängelfreies Objektiv übersenden..., bitte bis zum xx.xx.xxxx erledigen..., bitte um Bestätigung."
Wenn die Frist ohne Reaktion verstreicht oder die Reaktion unbefriedigend ist: ab zum Advokaten.
Hier sind die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung schön nachzulesen:*** Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich, oder logge dich ein. ***
waldbaer59 hat geschrieben:Ich finde den Standpunkt von denen ziemlich 'formal'. Für meine gebraucht gekaufte K30 konnte ich (glücklicherweise) problemlos die Garantie von Pentax in Anspruch nehmen, und es hat auch keine Rückfragen gegeben.
Aber es ist gut, dass sie sich im Sinne der Kundenbindung kulant zeigen wollen. Sehe ich in der Ferne ein Happy-End ?
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