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Re: Nicht bezahltes Objektiv auf zum Wiederverkauf angeboten

Do 24. Sep 2015, 19:56

Marescalcus hat geschrieben: hat mein Rechtsempfinden offenbar eine Störung... ':-\

Gruß vom Ralf

Es gibt so einiges bei dem mein Rechtsempfinden sich getört fühlt, aber........................................................

zurück zu einem ähnlichen Fall.

Ich habe jemandem eine Gesahngsanlage verkauft. Geld sollte ich ein paar Tage später bekommen. Nichts wars. Gesangsanlage hat der Typ veräusert und ich hab keinen Pfennig gesehen. Zum Anwalt und geklagt. Zum Glück hatte ich eine Rechtsschutzversicherung, sonst hätte ich auch noch Anwaltskosten am Hals gehabt. Der typ hatte eine Eidesstattliche gemacht. Der hat mich auch noch blöde angegrinst.
Ich hätte mir so gewünscht er würde gegen meinen Handschuh laufen, so lange meine Faust noch drinnen steckt. Es blieb bei dem Wunsch. Sie Ausführung hätte mir wohl mehr geschadet als ihm.

Re: Nicht bezahltes Objektiv auf zum Wiederverkauf angeboten

Do 24. Sep 2015, 20:19

GuidoHS hat geschrieben:Zunächst rate ich von irgendwie gearteten Privataktionen ab. Das geht in die Hose. Und Aufrufe zur Verabreichung von Prügel, auch wenn sie witzig gemeint sind, sind wenig sachdienlich. Vorsätzliche Körperverletzung, da gibts saftig was auf den Buckel. Selbst bei Erfolg, Selbstjustiz sieht man in D zum Glück nicht gerne :no:


Zum Glück gibt es in diesem Land Gesetze und Leute, die sich professionell damit befassen. Deren Arbeitskraft nehme ich für solche Dinge in Anspruch und bin bisher gut damit gefahren. Und ich würde sowas auch wg. 80€ durchziehen. Da gibt es bei mir keine Bagatellgrenze :devil:

P.S.
Bei Betrug muss der Vorsatz nachgeweisen werden, das ist manchmal problematisch.


Zum ersten: ich hatte gehofft, dass meine Ironie auch als solche Wahrgenommen wird... :P

Zum zweiten: ich habe leider nur eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, deshalb tu ich mich da schon schwer... :|

Zum PS: genau das hat der Polizist auch zu mir gesagt!

Trotzdem Danke für Deine moralische Unterstützung! :cheers:

Re: Nicht bezahltes Objektiv auf zum Wiederverkauf angeboten

Do 24. Sep 2015, 20:44

Darum ja, wenn jemand hingeht und Interesse bekundet für die Objektive und die Nummer als Deines identifiziert,
wäre der Fall doch klarer, ganz ohne körperlichen Einsatz.

Re: Nicht bezahltes Objektiv auf zum Wiederverkauf angeboten

Do 24. Sep 2015, 21:16

Palisander hat geschrieben:Mitte Juni dieses Jahres habe ich an einen Interessenten in Recklinghausen ein SMC M 1.4/50mm gesendet im Vertrauen darauf, dass der Betrag auf mein Konto überwiesen wurde. Dann hat derjenige von Schwierigkeiten berichtet mir versprochen, das Objektiv zurück zu senden. Auf mehrmalige Anfragen, wo das Objektiv bleibe hat er jedenfalls nicht mehr reagiert. Dieser Typ bietet seit heute 11:13 Uhr zwei von den SMC-M 1.4/50mm bei Ebay Kleinanzeigen an, wobei ich davon ausgehe, dass eines davon meines ist.
Da ich aber leider auf der Arbeit nicht die Seriennummer parat habe und auch nicht in der Anzeige sichtbar ist, bin ich etwas unsicher, wie ich weiter vorgehen soll.


Hier mal ein paar Privatmeinungen:
1. Es ist absolut legal, dass der Typ das Objektiv weiterverscherbelt. Er muss es dazu nicht bezahlt haben. Noch nicht. Er ist halt im Zahlungsverzug. Und das ist erstmal nichts kriminelles.
2. Um derlei künftig klüger zu handhaben, musst Du explizit einen Eigentumsvorbehalt beim Verkauf vereinbaren, so wie es Firmen in ihren AGBs auch machen. Oder eben auf Vorkasse bestehen. Du hast es aber versäumt, einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren, wie es klingt. Also darf er es verkaufen.
3. Du selbst begibst Dich dagegen sehr schnell auf illegales Terrain, wenn Du öffentlich jemanden mit dem Wort Betrug in Zusammenhang bringst. Da sind Foren nicht eine guter Ort.
4. Auf Zahlungsverzug kann jeder Bürger ohne Anwalt mit einem gerichtlichen Mahnbescheid reagieren. Das Formular zum Antrag gibts online und kostet für Streitwert untzer 200 EUR zB nur 32 EUR.
Widersprciht der Käufer nicht kannst Du einen Vollstreckungstitel für einen Gerichtsvollzieher beantragen und munter pfänden lassen. Widerspricht er aber in der Frist, gibts halt ein Verfahren. Was Dich das Kostet kannst Du zB unter Mahngerichte.de herausfinden. Bei 200 EUR Streitwert sind das weitere 73 EUR.

Das mal so als kleine Aufhänger zum weiteren Selbstrecherchieren.

Re: Nicht bezahltes Objektiv auf zum Wiederverkauf angeboten

Do 24. Sep 2015, 21:24

Was ich nicht ganz verstehe oder ich habs’ überlesen- hast du bei deiner Anzeige/Angebot keine Bilder mit der Seriennummer des Objektives eingestellt?
Anhand der Nummer und dem Einstelldatum ist doch für Jedermann> eBay/Polizei/Rechtschutz nachweisbar dass DU der Eigentümer des Objektives und Erstersteller des Verkaufsangebotes bist……
Ich hab zurzeit selbst 2 eBay Verkäufe in der Mache, zufällig auch ein 1,7er, - mache mir keine Gedanken- so lange ich das Geld nicht auf dem Konto habe geht auch nix raus…….

Das hilft dir zwar nicht weiter aber ich drück dir die Daumen das die Geschichte gut für dich aus geht.

LG
Ernst

Re: Nicht bezahltes Objektiv auf zum Wiederverkauf angeboten

Do 24. Sep 2015, 21:35

Der TO ist nur halt leider NICHT mehr der Eigentümer, seit er die bewegliche Sache dem Käufer übergeben hat.

Re: Nicht bezahltes Objektiv auf zum Wiederverkauf angeboten

Do 24. Sep 2015, 21:37

@ beholder3: Aus dem Grund hat mir der Polizist empfohlen, den säumigen Käufer nochmals und mit einer Androhung von rechtlichen Konsequenzen aufzufordern, Stellung zu beziehen.
Du hast da sicherlich Recht mit dem Eigentumsvorbehalt. Aldi macht ja auch nichts anderes: Waren verkaufen, die ihnen noch gar nicht gehören. Die Lieferanten stimmen meist zähneknirschend zu.

Bin mal gespannt, ob da was kommt...

Ich geh erst mal ins Bett, das war ziemlich anstrengend heute! :gaehn:

Gute Nacht und vielen Dank!

Re: Nicht bezahltes Objektiv auf zum Wiederverkauf angeboten

Do 24. Sep 2015, 22:14

beholder3 hat geschrieben:Der TO ist nur halt leider NICHT mehr der Eigentümer, seit er die bewegliche Sache dem Käufer übergeben hat.
..... nun- ich denke, er ist immer noch Eigentümer aber kein Besitzer der Sache /des Objektives.
Zuletzt geändert von ErnstK am Do 24. Sep 2015, 22:46, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Nicht bezahltes Objektiv auf zum Wiederverkauf angeboten

Do 24. Sep 2015, 22:18

nur mal informativ: Etwas Druck ausüben ist in Berlin in einigen Bezirken nicht unüblich:
https://www.berlin.de/polizei/polizeime ... 364654.php
http://www.bz-berlin.de/tatort/wegen-sc ... erpruegelt
aber nicht zur Nachahmung empfohlen :yessad:

Re: Nicht bezahltes Objektiv auf zum Wiederverkauf angeboten

Do 24. Sep 2015, 22:34

ErnstK hat geschrieben:
beholder3 hat geschrieben:Der TO ist nur halt leider NICHT mehr der Eigentümer, seit er die bewegliche Sache dem Käufer übergeben hat.
..... nun- ich denke, er ist immer noch Eigentümer aber kein Besitzer der Sache /des Objektives.
Pauschal ausgedrückt nach § 449 BGB: (1)-*das Eigentum an einer verkauften Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises beim Verkäufer
Besteht ein rechtsgültiger Kaufvertrag> wird ja das Eigentum nur bedingt übertragen........
Inwieweit diese rechtlichen Absicherungen durch E-Bay Verkauf auch greifen weiß ich leider nicht.......


Und welchen Sinn hat Deiner Meinung nach § 929?
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