Do 24. Sep 2015, 19:56
Marescalcus hat geschrieben: hat mein Rechtsempfinden offenbar eine Störung...![]()
Gruß vom Ralf
Do 24. Sep 2015, 20:19
GuidoHS hat geschrieben:Zunächst rate ich von irgendwie gearteten Privataktionen ab. Das geht in die Hose. Und Aufrufe zur Verabreichung von Prügel, auch wenn sie witzig gemeint sind, sind wenig sachdienlich. Vorsätzliche Körperverletzung, da gibts saftig was auf den Buckel. Selbst bei Erfolg, Selbstjustiz sieht man in D zum Glück nicht gerne![]()
Zum Glück gibt es in diesem Land Gesetze und Leute, die sich professionell damit befassen. Deren Arbeitskraft nehme ich für solche Dinge in Anspruch und bin bisher gut damit gefahren. Und ich würde sowas auch wg. 80€ durchziehen. Da gibt es bei mir keine Bagatellgrenze![]()
P.S.
Bei Betrug muss der Vorsatz nachgeweisen werden, das ist manchmal problematisch.
Do 24. Sep 2015, 20:44
Do 24. Sep 2015, 21:16
Palisander hat geschrieben:Mitte Juni dieses Jahres habe ich an einen Interessenten in Recklinghausen ein SMC M 1.4/50mm gesendet im Vertrauen darauf, dass der Betrag auf mein Konto überwiesen wurde. Dann hat derjenige von Schwierigkeiten berichtet mir versprochen, das Objektiv zurück zu senden. Auf mehrmalige Anfragen, wo das Objektiv bleibe hat er jedenfalls nicht mehr reagiert. Dieser Typ bietet seit heute 11:13 Uhr zwei von den SMC-M 1.4/50mm bei Ebay Kleinanzeigen an, wobei ich davon ausgehe, dass eines davon meines ist.
Da ich aber leider auf der Arbeit nicht die Seriennummer parat habe und auch nicht in der Anzeige sichtbar ist, bin ich etwas unsicher, wie ich weiter vorgehen soll.
Do 24. Sep 2015, 21:24
Do 24. Sep 2015, 21:35
Do 24. Sep 2015, 21:37
Do 24. Sep 2015, 22:14
..... nun- ich denke, er ist immer noch Eigentümer aber kein Besitzer der Sache /des Objektives.beholder3 hat geschrieben:Der TO ist nur halt leider NICHT mehr der Eigentümer, seit er die bewegliche Sache dem Käufer übergeben hat.
Do 24. Sep 2015, 22:18
Do 24. Sep 2015, 22:34
ErnstK hat geschrieben:..... nun- ich denke, er ist immer noch Eigentümer aber kein Besitzer der Sache /des Objektives.beholder3 hat geschrieben:Der TO ist nur halt leider NICHT mehr der Eigentümer, seit er die bewegliche Sache dem Käufer übergeben hat.
Pauschal ausgedrückt nach § 449 BGB: (1)-*das Eigentum an einer verkauften Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises beim Verkäufer
Besteht ein rechtsgültiger Kaufvertrag> wird ja das Eigentum nur bedingt übertragen........
Inwieweit diese rechtlichen Absicherungen durch E-Bay Verkauf auch greifen weiß ich leider nicht.......
Hosted by iphpbb3.com
Impressum | Datenschutz