Di 6. Jan 2015, 16:39
Hallo Zusammen,
aus aktuelle Anlass wollte ich mich einmal erkundigen, wie es sich in Deutschland verhält, wenn man Privatbesitz fotografiert.
Also nicht wenn man Privatbesitz betritt, sondern, wenn man diesen, z.b. "nur" fotografiert.
Muß das immer genemiegt werden, oder nicht ?
Heute beim Spaziergang hatte ich eine Konflkt als ich von einem öffentlichem Weg aus ein Fachwerkgebäude fotografieren wollte und die
Anwohnerin, mit dem Hinweis auf "Privatbesitz" mir das verboten hatte.
Auf's erste dachte ich, Sie wird wohl recht haben, aber dann dürfte man die meisten Gebäude nicht ablichten oder es wäre nicht rechtens.
Jetzt habe ich in der Zwischenzeit etwas über das "
" gehört und ich bin deshalb der Meinung dass das Ablichten von Privatbesitz so nicht verboten ist.

#1
Der Weg ist ein öffentlicher Weg, obwohl es so scheint, dass dieser mitten durchs Grundstück geht.
Zugegeben, wenn es ein wenig unordentlich oder unaufgeräumt ist, würde es mich auch stören wenn es fotografiert wird, aber generell kann es niemand verbieten, oder ?
Viel Grüße