Do 22. Dez 2016, 23:07
Do 22. Dez 2016, 23:27
Mr-T hat geschrieben: ...und kann durchaus auch schief gehen, wenn das FA dein Tun nach der Gewerbeabmeldung dann nachträglich als Liebhaberei bewertet und locker flockig seine Rückzahlungen an dich wiederum zu Rückzahlungen an sich selbst erklärt...
Fr 23. Dez 2016, 00:08
pixiac hat geschrieben:Hallo pentaxnweby,
mag sein, dass es nur mir so geht, aber ich bekomme die erste und die zweite Antwort von dir in diesem Thread nicht übereinander.
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Fr 23. Dez 2016, 07:17
Blende72 hat geschrieben:Der Druck entsteht nämlich dadurch, das man auch im Nebengewerbe halbwegs regelmässige Einkünfte erzielen muss
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