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BeitragVerfasst: Do 22. Dez 2016, 16:20 
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Das war aber vor Jahren die Auskunft vom Finanzamt und wurde so gehandhabt.
Hatte damals bei den Einkünften etwas vergessen gehabt :ka:
Der Prozentsatz meiner Einkommenssteuer wird auf den Betrag angewand außer ich komme dadurch mit den Prozenten höher.
Und die Nachzahlung war damals relativ gering.

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Liebe Grüße
aus Sachsen

Steffen :wink:

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BeitragVerfasst: Do 22. Dez 2016, 16:32 
pixiac hat geschrieben:
Du hast bis zu dieser Grenze aber die Möglichkeit das Ganze als Kleingewerbe nach §19 Abs.1 UStG umsatzsteuerfrei auszuführen.
Zitat:
Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.



Was jedoch den Nachteil hätte, dass man sich dann die Vorsteuer nicht erstatten lassen kann. Gerade in der Gründungsphase mit Anschaffungskosten sollte man sich das sehr genau überlegen.


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BeitragVerfasst: Do 22. Dez 2016, 16:33 
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SteffenD hat geschrieben:
Und die Nachzahlung war damals relativ gering.

Wenn man kaum zu versteuerndes Einkommen hat, mag das stimmen. Letztlich zahlst du aber für zusätzliche Einnahmen nicht den durchschnittlichen, sondern den Grenzsteuersatz. Hier eine schöne Übersicht dazu:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... Hg&cad=rja

Da kann man gut sehen, dass man nicht Dagobert Duck heißen muss, um 1000 Euro aus dem Nebenjob mit 30 oder 40% zu versteuern!

Die andere Seite ist natürlich, dass ich als Gewerbetreibender meine Arbeitsmittel, sprich: Kameras, Objektive etc., abschreiben bzw. absetzen kann. Das kann sehr interessant sein. All diese Aspekte sollte man aber bedenken, bevor man sich auf das Abenteuer einlässt.

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Grüße aus dem Süden

Alfredo


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BeitragVerfasst: Do 22. Dez 2016, 17:13 
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jaja die liebe (kalte) Progression
and the winner ist ;-)
Aber wenn das Finanzamt an den Bildern mitverdient, darf es auch etwas für die Anschafung der Ausrüstung (Werbungskosten) mitbezahlen, sofern die im richtigen Zeitraum liegen - evtl. sogar gibt das FA einen kleinen Obulus dazu (Reisekosten) wenn man für das Bild etwas weiter weg darf ;-)

unterm Strich - ich werde zumindest die nächsten Jahre gucken, das der hinterm Sucher immer bessere Bilder hinkriegt, und denke die Karteikästen quellen über mit Bildern auf die Agenturen und Zeitschriften zugreifen.


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BeitragVerfasst: Do 22. Dez 2016, 18:19 
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Als Verkäufer lag damals mein Einkommen ohne Provisionen bei ca. 4.000,- DM, so wenig war das hier im Osten nicht.
Klar sind die Steuern da nicht ohne aber es blieb doch noch genug.
Und bei dem Fehlbetrag konnte ich ja auch Ausgaben gegenrechnen.
So verrückt hab ich das damals nicht gesehen.

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BeitragVerfasst: Do 22. Dez 2016, 19:05 
Ach nu... versucht es doch anders herum. Die Gewinnerzielungsabsicht langt ja aus um ein Gewerbe anmelden zu müssen bzw. die Einkünfte in der Steuererklärung zu... erklären. Absicht und Realität können ja auseinander liegen. Also stell Dir vor, Du meldest Gewerbe an (um die Absicht zu unterstreichen), schaffst Gerätschaft an die abgesetzt werden kann, optierst auf USt um Vorsteuer geltend zu machen, führst Bücher... kriegst aber ein paar Jahre - sagen wir mal bis die Gerätschaft abgeschrieben ist - nicht wirklich Aufträge... dann lässt Du's halt wieder.

Sollte aus Versehen was übrig bleiben - im gleichen Jahr noch für ein Fotobuch nach Island reisen, ist klar...

Möchte nicht wissen, wie viele das (legal) tun....


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BeitragVerfasst: Do 22. Dez 2016, 21:49 
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Registriert: So 20. Mär 2016, 13:25
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@BUDDI:

Das mag in der Praxis vielleicht bei dem einen oder anderen durchaus so funktionieren, aber so "wirklich legal" ist das nicht und kann durchaus auch schief gehen, wenn das FA dein Tun nach der Gewerbeabmeldung dann nachträglich als Liebhaberei bewertet und locker flockig seine Rückzahlungen an dich wiederum zu Rückzahlungen an sich selbst erklärt...


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BeitragVerfasst: Do 22. Dez 2016, 22:11 
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Ich hatte mein Gewerbe 6 Jahre angemeldet. Keine Steuerbehörde hat bis heute je etwas geprüft. Nu isses zu spät, Unterlagen sind verschreddert :) Frist abgelaufen.

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LG Bernd

Tu was du willst, und steh dazu; denn dein Leben lebst nur du!

https://instagram.com/berndahrnsen?igsh ... c2ODk2ZA==


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BeitragVerfasst: Do 22. Dez 2016, 22:46 
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Hallo pentaxnweby,
mag sein, dass es nur mir so geht, aber ich bekomme die erste und die zweite Antwort von dir in diesem Thread nicht übereinander.

Gesendet von meinem SM-G800F mit Tapatalk

_________________
LG Frank





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BeitragVerfasst: Do 22. Dez 2016, 22:56 
Mr-T hat geschrieben:
@BUDDI:

Das mag in der Praxis vielleicht bei dem einen oder anderen durchaus so funktionieren, aber so "wirklich legal" ist das nicht und kann durchaus auch schief gehen, wenn das FA dein Tun nach der Gewerbeabmeldung dann nachträglich als Liebhaberei bewertet und locker flockig seine Rückzahlungen an dich wiederum zu Rückzahlungen an sich selbst erklärt...


Doch, schon - Du kannst im Internet werben, Ausschreibungen machen, verfügbare Zeit verwenden.... Das Einzige, was passieren kann ist a) man verwendet in der Tat nicht genug Zeit auf die Sache oder b) ist erfolgreich.. Was Du noch erwähnst ist aber ein wirklich wichtiger Aspekt - wenn das "Gewerbe" aufgegeben wird und Sachgüter wieder in privaten Besitz übergehen ist das Umsatz... Wäre blöd, wenn das dann ein geschäftlich angeschaffter Ferrari wäre der noch nicht abgeschrieben ist.... Wobei auch bei Kamera - Verkehrswert, nicht Buchwert - zzgl. USt.

Um genauer zu sein - mal locker flockig zu versuchen das FA zu bescheissen sollte man nicht, blöde sind die nicht. Aber wenn man den Gedanken hat Nebenerwerb zu haben, dann kann man den Gedanken zumindest steuerliche Vorteile zu geniessen ruhig spinnen. Durch diese gewerbliche Tätigkeit kommt zwar kein großartiger Gewinn zustande, dennoch schaut die finanzielle Welt anders aus als für den gemeinen Hobbyist. Wenn einem der kfm. Aufwand das wert ist.... Dennoch kommt halt ein Teil auch an Tätigkeit wohl hinzu den man "nur" für Hobby nicht leisten würde.

Nehme ich mich als Beispiel - ich könnte meine Ausrüstung absetzen, Fahrten durch die Republik, Hotelreservierungen, ggf. Gagen. Da geht es los - ich würde die Bilder gewerblich nutzen wollen, also eher auch Gagen zahlen müssen an Modelle die sonst für TfP zu begeistern wären. Dann müsste ich mit einer gewissen Nachhaltigkeit versuchen die Bilder zu vermarkten. Geht natürlich..

Um das abzukürzen - ich selbst mache das nicht, als Laien was die steuerliche Materie angeht würde ich mich nicht bezeichnen. Aber auch eine Nebentätigkeit die kaum Gewinne erzielt kann eine "lukrative" Nebentätigkeit sein. Und das ist durchaus legal, denn das Finanzamt würde und könnte erst nach einigen Jahren mit dem Argument kommen, wenn sich der Gewinn nachhaltig nicht ändert oder gar negativ bleibt.


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