Do 22. Dez 2016, 16:20
Do 22. Dez 2016, 16:32
pixiac hat geschrieben:Du hast bis zu dieser Grenze aber die Möglichkeit das Ganze als Kleingewerbe nach §19 Abs.1 UStG umsatzsteuerfrei auszuführen.Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Do 22. Dez 2016, 16:33
SteffenD hat geschrieben:Und die Nachzahlung war damals relativ gering.
Do 22. Dez 2016, 17:13
Do 22. Dez 2016, 18:19
Do 22. Dez 2016, 19:05
Do 22. Dez 2016, 21:49
Do 22. Dez 2016, 22:11
Do 22. Dez 2016, 22:46
Do 22. Dez 2016, 22:56
Mr-T hat geschrieben:@BUDDI:
Das mag in der Praxis vielleicht bei dem einen oder anderen durchaus so funktionieren, aber so "wirklich legal" ist das nicht und kann durchaus auch schief gehen, wenn das FA dein Tun nach der Gewerbeabmeldung dann nachträglich als Liebhaberei bewertet und locker flockig seine Rückzahlungen an dich wiederum zu Rückzahlungen an sich selbst erklärt...
Hosted by iphpbb3.com
Impressum | Datenschutz