Hallo Zusammen,
hier geistern ja wirre Ideen rum wie die EU Verordnung zu werten ist.
Jeder Verordnung der EU wird immer für die Zukunft herausgegeben, d.h. das die Bestandsgeräte in keiner Weise geändert werden müssen.
Das macht man schon alleine deswegen nicht, weil dann auch bei der Feststellung das eine frühere VO Mängel hat und man in den Bestand gehen muss, z.B. Bautechnik, denn da stehen Milliarden an Schadenersatz im Raum.
Die Aktivierung einer VO hat immer ein Datum, ab wann die Koexistenz Phase beginnt. D. h. ab diesem Zeitpunkt dürfen die bisherigen Produkte aus dem Lagerbestand verkauft werden aber nicht mehr produziert werden. Mit dem beginn der Koexistenz Phase dürfen nur noch Produkte nach der neuen VO gefertigt und in Verkehr gebracht werden. Die Produkte müssen dann das CE-Kennzeichen tragen. In der VO ist die Modalität zur Erlangung des CE-Zertifikates beschrieben.
Die VO gilt aber nur für die Staaten der EU, also nicht für Japan. Aber da die EU Regel normalerweise die Inverkehrbringung regelt dürfen in der EU nur noch die Produkte nach der EU VO vertrieben werden. Stellt also z.B. Pentax keine Kamera nach der VO her, kann sie auch nicht in der EU vertrieben werden. Hier entscheidet jetzt Pentax, ob der Umsatz in der EU die hohen Kosten der Zertifizierung lohnt.
Das könnte schon mal dazu führen, das man die Produktpalette reduziert.
Man könnte eine EU VO bösartig auch als Marktabschottung bezeichnen.
Ich habe die K3-III , und die hat schon USB-C zum Laden
Gruß
Horst
PS: Der Beschluss zu VO halte ich für eine gute Lösung, denn die Schublade mit den Netz- und Ladegeräten füllt sich zusehens
