ja diese "doofen" DSGVO Geschichten sind echt
wann darf man Bilder von Menschen oder Fahrzeugen mit Kennzeichen machen, wann darf ich sie nicht machen? Muss ich immer um Erlaubnis fragen oder auch mal nicht?
Wenn der Fahrzeughalter nicht möchte, das sein Fahrzeug fotografiert wird, warum lässt er es dann unbeaufsichtigt im öffentlichen Raum herum stehen? Warum versteckt er es nicht?
Wenn ich als Fußgänger an dem Wagen vorbei gehe, habe ich ihn ja auch gesehen
Ich habe mich mal mit einem kleinen Teil von der DSGVO auseinander gesetzt und dabei ging es um den Bereich "Videoüberwachung" und was glaubt ihr wieviele Verstöße es da noch heute gibt? Wo niemand auf "Videoüberwachung" hinweist oder wenn, wichtige erforderliche Angaben komplett fehlen? Wer ist Betreiber der Anlage, wer Aufsteller, wie lange werden Aufnahmen gespeichert, Kontaktdaten zu Betreiber inkl. Rufnummer usw. An Haustüren diese Videotürklingeln... wer hat eine und wer hat den dazu gehörigen Aufkleber "Achtung Videoaufzeichnung" mit angebracht? (ach was habe ich da für lustige Aufnahmen von Klingelstreiche aber darf sie niemanden zeigen
wo Kids vorbei laufen, stehen bleiben, diskutieren, dann sich Mütze, Kaputze ins Gesicht ziehen, sich auch noch bücken, gebückt heran schleichen und die Augen zuhalten, noch Bonbon Papier über die Kamera stülpen, auf die Klingel drücken und weg rennen - und man die Jungs schon 2 Minuten vor ihrem Streich auf dem Bild hat und JEDEN einzelnen 100% identifizieren kann
köstliche Szenen aber ich darf niemanden dran teilhaben lassen
)
Soweit ich das richtig verstanden habe, ist das Fotografieren von Fahrzeugen mit Kennzeichen erlaubt, wenn ich es in privaten Account teile und somit die möglichen Profilbesucher begrenzt sind. Dann spricht man auch von einer "Haushaltsausnahme".
Das Kuriose ist nämlich das man für den eigenen Zweck, wenn man die Bilder nur für sich alleine, enge Freunde und Familie macht, keine Probleme hat und die Kennzeichen nicht entfernen muss.
Handelt es sich allerdings um öffentliche Accounts wo unbegrenzt viele Personen Zugriff auf diese Fotos haben, greift diese "Haushaltsannahme" wieder nicht. Ob nun das Bild ohne unkenntlich machen des Kennzeichens gegen die DSGVO verstößt hängt davon ab, warum das Bild gemacht wurde. Wenn das Ziel es ist, den Fahrer oder Halter des Fahrzeuges zu identifizieren oder identifizierbar zu machen, dann ist es verboten. Ist es nicht das Ziel, so ist es nicht verboten... irgnedwie verschwimmen hier schon leicht die Grenzen
Genauso sieht es auch bei dem Zeigen von rein zufällige Fahrzeuge in einem Bild aus worum es nicht darum geht den Halter erkennbar zu machen sondern einfach nur das Auto selber zu zeigen oder wenn sich zufällig irgendwo mit im Bild ist. Dann liegt auch kein Verstoß gegen die DSGVO vor.
Aber um auf Nummer sicher zu gehen wird es wohl die sicherste Option sein, das man die Kennzeichen einfach unkenntlich macht.
Hier möchte ich noch darauf hinweisen das Kennzeichen "geprägt" sind und man diese auch von hinten in Spiegelschrift noch lesen kann. Ich habe hier im Forum einen schönen Pickup gesehen wo das Kennzeichen vorne vorsorglich unkenntlich gemacht wurde aber das Kennzeichen hinten, was man von der Rückseite sah, nicht.
Hier kommt nun auch noch so ne blöde Umweltplakette hinzu, auf die man in dem Fall auch noch achten müsste.
Aber hier in diesem Fall bei dem wunderschönen Wagen kann man nur erahnen was da steht.
So genug OT von mir