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BeitragVerfasst: Di 27. Jan 2015, 15:19 
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Registriert: So 14. Okt 2012, 21:39
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Also "Ostkreuz" ist eine Kunstagentur. Habe da mal einen Bericht drüber gesehen auf ARTE oder 3SAT. Die sind sehr experimentell und auch recht anspruchsvoll. Die im Artikel gezeigten Bilder würde ich nun nicht als Kunst einstufen. Street-Art ist es eigentlich auch nicht wirklich.

Gut finde ich den Satz ".....die Gerichte sollen das entkriminalisieren........" . Ich denke das wäre so manch einen Forenteilnehmer gar nicht recht.
Die Dame möchte Schadenersatz. Eben, das ist der Punkt. Ma die "schnelle Mark" machen. Darauf läuft es doch letztlich in unserer Gesellschaft hinaus. 4000 €, mal eben so. Is t die Dame Madonna, oder was? Ne ne. So nicht.
Wenn die Fotografen, vor allem die Hobbyfotografen mal das Thema entkriminalisieren würde das wäre der erste Schritt. Solche Diskussionen wecken doch nur die Gier. Last es sein.

Natürlich muß die Würde des Menschen gewahrt bleiben, das habe ich an anderer Stelle zum selben Thema, schon des Öfteren gesagt. Und auch wenn der Herr Fotograf wie im Bericht gezeigt Künstler ist, reicht das nicht. Das Bild selbst muß einen künstlerischen Anspruch darlegen, um eben diesen Anspruch auch zu erheben. Und die gezeigten Bilder tun das bei weitem nicht. Da habe ich hier im Forum Besseres gesehen.
Also "Ostkreuz": das könnt ihr doch besser!

http://www.adk.de/de/blog/?we_objectID=32537

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wer gerne liest: Meine andere Leidenschaft
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BeitragVerfasst: Di 27. Jan 2015, 15:35 
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Registriert: Mo 20. Jan 2014, 16:18
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Dicki, da liegst du aber leider falsch. Die Schadenersatzforderung ist lange vom Tisch - die Rechtsicherheit strebt hier nicht die Dame, sondern der Fotograf an.

Leider geht für mich nicht klar hevor, worum genau es in der Klage geht. Nach meinem Verständnis zielt die Klage eher auf die Unterlassungserklärung ab, also auf den Umstand, dass dem Fotografen jemanden verbieten kann, ein Bild zu zeigen.

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BeitragVerfasst: Di 27. Jan 2015, 15:38 
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Wohnort: Heinsberg
Zu Zeiten von Cartier-Besson gab es nicht so viele Fotografen. Vermutlich haben sich unsere Altvorderen nicht der Masse von klickenden Kameras gegenüber gesehen, wie das heute in den Straßen unserer Städte der Fall ist. Vielleicht waren sie auch entspannter. Damals kam ein Foto auf die Platte oder später auf den Film. Ganz vielleicht landete das Bild dann mal in einer Ausstellung. Die meisten der Fotos, die heute von den frühen Fotografen in Ausstellungen oder Bildbänden gezeigt werden, stammen nicht aus deren Veröffentlichungen sondern aus dem Archiv.

Heute ist so ein kleiner Klick schnell in allen möglichen sozialen Netzwerken oder in Foren veröffentlicht. Das ist m.E. schon ein deutlicher Unterschied zu früher. Da fürchtete kaum jemand, sein Konterfei könne in anderem Zusammenhang plötzlich in den Fangnetzen staatlicher oder privater Überwachungsmaschinerien landen. Diese Möglichkeiten bestehen heute permanent, "der kleine Leut" ist empfindlicher, vielleicht auch aufmerksamer geworden. Wen wundert's.

Wir bekommen ständig neue Möglichkeiten in allen möglichen Lebensbereichen. Dann kommt der Ruf nach Regeln und später schreit alles auf, wie sehr das miteinander Leben, das Zusammenleben, von immer mehr Vorschriften bestimmt ist.

Ich hab's bei "Street-Fotografie" recht einfach, sie ist nicht mein Ding. Ich habe nur sehr selten fremde Leute mit Absicht fotografiert. Wenn, bin ich anschließend zu ihnen gegangen, habe das Foto gezeigt, gefragt, ob sie etwas gegen die Aufnahme haben und ob sie das Foto per Mail haben möchten. Das hat noch nie Probleme gegeben. Meist hatten wir ein nettes Gespräch. Klar, wenn ich einen Radfahrer fotografiere, ist der weg, bevor ich ihn fragen kann. Es sei denn, der hat das gesehen, ist nicht begeistert und kommt zurück...

Jetzt wird es - vielleicht - ein Urteil geben, dass allgemein gültig regelt, was der Fotograf auf der Straße darf und was nicht. Das ist gut so. Aber es wird auch neue Probleme geben: unter welchen Voraussetungen dürfen Foren dann noch "Street-Fotos" zulassen? Das ist dann wieder ein anderes Feld, es wird sich zeigen, ob Forenbetreiber sich auf die Erklärung verlassen dürfen, das Bild sei mit dem Einverständnis des Fotografierten entstanden. Kann sein, dass jeder Fotograf dann eine rechtsverbindliche Erklärung gegenüber dem Betreiber abgeben oder sogar die Einverständniserklärung des Fotografierten beifügen muss. Nichts ist so abseitig, als das es nicht den Weg in eine Vorschrift findet.

Zur Versicherung:
Rechtsschutzversicherungen sind nicht verpflichtet, jeden Prozess zu finanzieren. Da kommt es auf den Vertragsinhalt an und die prüfen auch die Erfolgsaussichten. Wenn die Versicherungsjuristen zu dem Schluss kommen, der Klage oder der Klageabwehr ist kein Erfolg beschieden, rücken die keinen Cent raus. Ich halte in diesem Fall auch das crowdfunding für überzogen, schließlich soll hier nicht über eine existenzielle Frage der Menschheit entschieden werden.

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Gruß aus Heinsberg, Guido


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BeitragVerfasst: Di 27. Jan 2015, 15:43 
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Ich finde es es schon albern, über was für ein Mist in Deutschland immer so ein großes Drama gemacht wird. :klatsch:

Selbst wenn man die Straßenfotografie verbieten sollte, was sollte man dann gegen uns alle hier machen?
Wir fotografieren einfach alle munter weiter, selbst wenn das Verbot kommen sollte. Falls man erwischt wird,
zahlt man eben 15€ Verwarnungsgeld und das Problem ist aus der Welt. :headbang:

Oder besser: Man nimmt die Beine in die Hand und Haut ab. :d&w:

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Pentax K-Serie: weitermachen, wo andere aufhören müssen

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BeitragVerfasst: Di 27. Jan 2015, 15:53 
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Beiträge: 1555
Kameltreiber hat geschrieben:
Selbst wenn man die Straßenfotografie verbieten sollte, was sollte man dann gegen uns alle hier machen?
Wir fotografieren einfach alle munter weiter, selbst wenn das Verbot kommen sollte. Falls man erwischt wird,
zahlt man eben 15€ Verwarnungsgeld und das Problem ist aus der Welt. :headbang:

Oder besser: Man nimmt die Beine in die Hand und Haut ab. :d&w:


Lieber Kameltreiber,

und genau deshalb ist solch ein Urteil wichtig. Damit man gegen solche Dreistigkeit in Zukunft eine rechtliche Handhabe hat.

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BeitragVerfasst: Di 27. Jan 2015, 16:05 
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Registriert: Mi 27. Mär 2013, 20:13
Beiträge: 2209
Wohnort: Bremen
STOP STOP

.
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und weiter geht´s Bild


(Jeder darf seine Meinung haben, aber bitte weiterhin auf den Ton achten :party: )

_________________
Liebe Grüße Christiane


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BeitragVerfasst: Di 27. Jan 2015, 16:07 
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Beiträge: 380
C.D. hat geschrieben:
und genau deshalb ist solch ein Urteil wichtig. Damit man gegen solche Dreistigkeit in Zukunft eine rechtliche Handhabe hat.


Dir macht es nichts, dass die Politik deine persönliche Freiheit immer weiter einschränkt ohne dir als Bürger nur in irgendeiner Form Gehör zu schenken?
Dir ist es auch egal, dass deine Heimat-Gemeinde hinter jeder Kurve Blitzer aufstellt um angeblich die Verkehrssicherheit zu erhöhen?
Aber vor der Grundschule, wo es wirklich Sinn machen würde, wird keiner aufgestellt.

Ich will hier mit meinem Kommentar nicht wieder eine 10-Seiten Diskussion anschieben, aber wenn du es dir gefallen lässt, nur zu.
Ich kann mir gut vorstellen, dass trotz Verbots ich nicht der einzige Fotograf wäre, der sich nicht dran halten würde. ')

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BeitragVerfasst: Di 27. Jan 2015, 16:24 
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Beiträge: 24416
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Puhhh! *stirnabwisch*!
Die Schmerzensgeld-/Schadenersatzforderung wurde zum Glück erst mal abgewiesen! :2thumbs:

Schlimm genug, wenn Künstler wegen solchen Quatsches vor Gericht gezerrt werden! Viel schlimmer fand ich die Forderung gegenüber der Agentur. Soll jetzt jede Agentur jedem ihrer Künstler einen Wachhund zur Verfügung stellen, der die Rechtmäßigkeit entstandener Fotos zu überprüft?

Was das in letzter Konsequenz für jedes Fotoforum bedeuten würde, kann sich jeder vorstellen. Dann unterhalten wir uns nur noch über Menschenfotos, weil jede Veröffentlichung eines abgebildeten Menschen einem vorgelagerten Prüfprozess unterworfen werden müsste.

Ich unterstütze im Sinne unseres Forums, dass der Künstler versucht, unsere Rechte als Fotografen zu stärken und werde auch meinen finanziellen Beitrag dazu leisten.

Zu den Begriffen Kunst und Künstler: Dieses Thema diskutiere ich nur noch mit Leuten, die sich in mindestens einer Beuys-Ausstellung überzeugen durften, was sich alles Kunst nennen darf.

_________________
LG Frank





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BeitragVerfasst: Di 27. Jan 2015, 16:33 
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Registriert: Fr 18. Jan 2013, 15:04
Beiträge: 5877
Wohnort: Heinsberg
Dem guten Kameltreiber gehen offensichtlich etwas die Kamele durch :mrgreen: :yessad:

Was Street-Fotografie/Menschenfotografie mit persönlicher Freiheit oder Entfaltung gemein hat, erschließt sich mir nicht so ganz. Schließlich endet die persönliche Freiheit dort, wo die der Anderen beginnt. Und das Recht am eigenen Bild ist schon länger geregelt, ungeachtet der jetzt anstehenden Einzelfallentscheidung, die evtl. in die nächste Instanz geht.

Der Rundumschlag zur Verkehrsüberwachung, ach, sowas liest man immer, wenn es darum geht, dass einem irgendwas an vielleicht manchmal unsinnig erscheinenden Vorschriften nicht passt. Dann werden schnell irgendwelche Dinge an den Haaren herbei gezogen. Einen Zusammenhang kann ich auch da nicht entdecken. Wenn Du gleichzeitig äußerst, Dich bewusst über allgemeinverbindliche Regeln hinwegsetzen zu wollen... Bisschen Rosinenpickerei, oder? Was mir in den Kram passt, befolge ich, was nicht eben nicht. Was mir sinnlos erscheint, kann nicht sinnvoll sein :mrgreen:

Zum eigentlichen Thema:
Forenbetreiber bewegen sich bereits jetzt auf dünnem Eis, weil man schon bisher nicht einfach jeden fotografieren und das Bild öffentlich machen durfte. Es gibt hier lediglich ein weiteres Verfahren, mit der Besonderheit, dass nun offenbar bis zum Bundesverfassungsgericht geklagt werden soll. Da muss man auch abwarten, ob das BVerfG die Revision annimmt, bzw. ob sie durch die nächste Instanz zugelassen wird.

Und: das Persönlichkeitsrecht ist ein verfassungsrechtlich garantiertes Rechtsgut. Das Recht am eigenen Bild ist ein Teil des Persönlichkeitsrechtes. Die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen" ist in § 201a StGB geregelt. Verstöße sind damit Straftaten...

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Gruß aus Heinsberg, Guido


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BeitragVerfasst: Di 27. Jan 2015, 16:39 
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Registriert: Mo 20. Jan 2014, 16:18
Beiträge: 1555
@ Kameltreiber:
Der Trick ist es, sich von seiner "Rolle" (hier Fotograf) zu lösen und in sich in eine andere Rolle (hier Passant) hineinzuversetzen. Entscheidet sich das Gericht gegen die Ansicht des Fotografen, so wird die Rolle des einen geschwächt und des anderen gestärkt. Wenn ich das für mich persönlich bewerten müsste, so würde ich mich bei einer Entscheidung gegen den Fotogafen insgesamt in meinen Persönlichkeitsrechten gestärkt fühlen. Mir ist es wichtiger unfotografiert durch die Stadt zu bummeln, als Leute beim bummeln fotografieren - und noch viel viel gravierender - veröffentlichen zu dürfen. Diskutiere das Thema in einem Fotoforum und die wirst eben mehr Leute finden, die sich geschwächt fühlen, diskutiere es an anderer Stelle und das Ergebnis wird anders ausfallen.

EDIT:
Zitat:
Schließlich endet die persönliche Freiheit dort, wo die der Anderen beginnt

Oft gewählter Spruch, der seine Gültigkeit wohl nie verlieren wird - besser kann man es nicht ausdrücken.

Und bei uns wird übrigens öfters an den Schulen geblitzt. Genauso wie die Polizei Vorschläge für Blitzerpositionen sammelt. Wer sich nicht korrekt "vom Staat" behandelt fühlt, dem stehen diverse Mittel und Wege offen, die zu ändern.

@pixiac:
Auch wenn es das jetzt schon öfter schrieb:
Die Schadenersatzforderung wurde unmittelbar abgelehnt und deswegen zerrt der Fotograf sich selbst vor Gericht. Der Fotograf will die Grauzone klären, in der sich auch in diesem Forum so viele tummeln. Wer sich anschließend darüber ärgert, wenn es negativ ausfällt, so muss er sich bei ihm bedanken und nicht bei der Dame, die Schadenersatz wollte.

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