Dem guten Kameltreiber gehen offensichtlich etwas die Kamele durch

Was Street-Fotografie/Menschenfotografie mit persönlicher Freiheit oder Entfaltung gemein hat, erschließt sich mir nicht so ganz. Schließlich endet die persönliche Freiheit dort, wo die der Anderen beginnt. Und das Recht am eigenen Bild ist schon länger geregelt, ungeachtet der jetzt anstehenden Einzelfallentscheidung, die evtl. in die nächste Instanz geht.
Der Rundumschlag zur Verkehrsüberwachung, ach, sowas liest man immer, wenn es darum geht, dass einem irgendwas an vielleicht manchmal unsinnig erscheinenden Vorschriften nicht passt. Dann werden schnell irgendwelche Dinge an den Haaren herbei gezogen. Einen Zusammenhang kann ich auch da nicht entdecken. Wenn Du gleichzeitig äußerst, Dich bewusst über allgemeinverbindliche Regeln hinwegsetzen zu wollen... Bisschen Rosinenpickerei, oder? Was mir in den Kram passt, befolge ich, was nicht eben nicht. Was mir sinnlos erscheint, kann nicht sinnvoll sein
Zum eigentlichen Thema:
Forenbetreiber bewegen sich bereits jetzt auf dünnem Eis, weil man schon bisher nicht einfach jeden fotografieren und das Bild öffentlich machen durfte. Es gibt hier lediglich ein weiteres Verfahren, mit der Besonderheit, dass nun offenbar bis zum Bundesverfassungsgericht geklagt werden soll. Da muss man auch abwarten, ob das BVerfG die Revision annimmt, bzw. ob sie durch die nächste Instanz zugelassen wird.
Und: das Persönlichkeitsrecht ist ein verfassungsrechtlich garantiertes Rechtsgut. Das Recht am eigenen Bild ist ein Teil des Persönlichkeitsrechtes. Die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen" ist in § 201a StGB geregelt. Verstöße sind damit Straftaten...