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BeitragVerfasst: Fr 19. Sep 2014, 13:33 
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Registriert: Do 5. Sep 2013, 11:51
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Hallihallo,

ich bräuchte mal dringend euren Rat. Meine Bilder sind auf diversen Plattformen vertreten und nun habe ich diese nette Mail erhalten:
Code:
Hallo Herr (...),
 
ich male Acryl und Aquarell Bilder und seid kurzem auch Eisenbahn Aquarelle.
Ich habe Ihre Fotos bei Bahnbilder.de entdeckt und mir dann auch Ihre Fotos bei flickr (moggafrogga) angeschaut - umwerfende Bilder. Ihre Fotos haben eine unglaublich interessante Perspektive und einige eine regelrecht dramatische Spannung, da stimmt alles.
Ich finde ihre Fotos so toll, dass ich Sie einfach fragen muss, ob ich ein paar Ihrer Fotos als Motiv für Aquarelle von mir nehmen darf.

Das schmeichelt natürlich sehr, auch wenn ich selbst meine Bilder nicht für so außergewöhnlich halte ;) Da es sich nicht um eine schlichte Veröffentlichung/Reproduktion der Bilder handelt, sondern um Kunst unter Verwendung meiner Motive als Vorlage bin ich etwas überfragt, ob man das so einfach gestatten sollte oder was man beachten muss? Bzw. vielleicht hat jemand Erfahrung oder Kenntnis zur Rechtslage, Namensnennung etc.? An den wenigen Worten und unkonkreten Fragen meinerseits seht ihr bereits, dass ich im Moment etwas ratlos bin :ka: Vielleicht sollte ich mir eins fürs Wohnzimmer malen lassen :)

Schonmal besten Dank im Voraus und Grüße,
Martin

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BeitragVerfasst: Fr 19. Sep 2014, 13:38 
Rechtslage... Kenntnis... was? Der Typ scheint Hobbymaler, oder? Würde der mich fragen wäre die Antwort "Gerne, sagen sie mir einfach welche - und falls Sie jemand fragt wäre ein Hinweis auf die Vorlage auch nett"


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BeitragVerfasst: Fr 19. Sep 2014, 13:53 
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Beiträge: 510
moggafogga hat geschrieben:
Vielleicht sollte ich mir eins fürs Wohnzimmer malen lassen :)

Das ist hoffentlich nicht deine Vorstellung einer Bezahlung :geek:

Aber wenn es so gemeint war, dass Du ihn entsprechend beauftragst: Interessante Idee. Zwei meiner Fotos wurden auch (mit meinem Einverständnis) gemalt. Leider hängt keines davon in meinem Wohnzimmer. Zu teuer :cry: . Dafür durfte ich ein Shooting machen, während sie malte :mrgreen:

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VG
Thomas



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BeitragVerfasst: Fr 19. Sep 2014, 14:03 
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Wohnort: Heinsberg
Es kommt darauf an.... :mrgreen: was Du willst. Keine Auflagen, dann kann er mit dem Bild machen, was er will (es sei denn, er verstößt gegen die guten Sitten)
Wenn Du Geld verdienen möchtest, kannst Du ihm schreiben: "...freue mich...Bilder gerne gegen eine Gebühr von xx.xxx verwenden..." und dann kannst Du noch vorschreiben, wie und wo er sie ggf. verwenden kann und ob er Deinen Namen angeben muss.

Wenn Du kein Geld verdienen möchtest, kannst Du ihm schreiben: "...freut mich, ...Bilder gerne verwenden..."

Oder einen Zwitter: "freut mich..., gerne verwenden..., wenn ich ein gemaltes Exemplar bekomme..." da kann der Schreck bei Erhalt u.U. groß sein :mrgreen:

Oder Du wählst die von Nups genannte Alternative

Und je nach Gusto kannst Du in allen Fällen zusätzlich oder als alleinige Bedingung verlangen, dass Dein Name als Fotograf, Motivgeber etc. genannt wird.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ich hatte hier ein Foto vom Lago Laprello mit Blick auf den Dom St. Gangolf eingestellt. Das hat die Betreiberin der "Pension am Dom" in Heinsberg gesehen und sie wollte dieses Foto gerne auf ihrer HP haben. Frank wurde angeschrieben, der hat die Anfrage an mich weiter geleitet und ich habe die Verwendung meines Bildes mit der Auflage gestattet, dass ich als Fotograf genannt werde. Das ist dann im Impressum geschehen. Ich hätte sicher ein paar Euro verlangen können und auch bekommen, weil es kein anderes Foto aus der Perspektive gibt. Mir hat die Befriedigung meiner persönlichen Eitelkeit gereicht :mrgreen:

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Gruß aus Heinsberg, Guido


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BeitragVerfasst: Fr 19. Sep 2014, 14:07 
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Wohnort: Erlangen
BUDDI hat geschrieben:
Rechtslage... Kenntnis... was? Der Typ scheint Hobbymaler, oder? Würde der mich fragen wäre die Antwort "Gerne, sagen sie mir einfach welche - und falls Sie jemand fragt wäre ein Hinweis auf die Vorlage auch nett"

Jetzt wo du das schreibst fällt mir auf, dass leider nicht ganz ersichtlich ist ob eine private oder gewerbliche Nutzung angedacht ist.

Nups hat geschrieben:
Dafür durfte ich ein Shooting machen, während sie malte :mrgreen:

Das würde mir auch gefallen :)

Danke für deine ausführliche Antwort Guido. Ich will eigentlich kein Geld, aber andererseits würde ich es auch nicht einsehen, wenn es sich um ein Gewerbe handelt und die Bilder dann für teures Geld verkauft werden. Da finde ich deine Alternative bzw. die von Nups sehr interessant.

Grüße, Martin

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BeitragVerfasst: So 21. Sep 2014, 13:40 
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Wäre auch mein Tipp: Erst mal gucken, ob Hobby oder zum Erwerbszweck und davon die weiteren Entscheidungen abhängig machen.

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LG Frank





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BeitragVerfasst: Di 18. Nov 2014, 11:04 
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Nochmals danke für eure Hinweise, ich habe die Verwendung freigegeben mit dem Wunsch der Namensnennung im Falle einer öffentlichen Ausstellung.

Falls jemand ein Bild der Künstlerin nach meiner Vorlage kaufen möchte :D
http://www.ebay.de/itm/Original-AnEl-Un ... 2c91214ef3

Das wäre übrigens die Vorlage:

Grüße, Martin

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BeitragVerfasst: Di 18. Nov 2014, 11:36 
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Beiträge: 380
Schön gemahlt. Aber jetzt wird es ja doch verkauft und ein privater Anbieter und der hat so viele Bilder zu verkaufen. :shock:

Naja, ich finde schon das du tolle Bilder in deiner Galerie hast und kann schon verstehen, dass es welche gibt die da was draus machen wollen. :2thumbs:

_________________
Pentax K-Serie: weitermachen, wo andere aufhören müssen

Alle von mir gezeigten Bilder sind mein Eigentum und unterliegen dem Urheberrecht!


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BeitragVerfasst: Di 18. Nov 2014, 12:28 
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Mich würde einfach mal etwas anderes dabei interessieren:

Die Sache ist ja relativ klar, wenn es sich um die Verwendung deines Fotos gehandelt hätte (Recht am Bild, etc.)

Hier hat ja aber einer dein Bild als Vorlage für sein eigenes geschaffenes künstlerische Werk genutzt. Wie sieht denn da die Rechtslage aus? Ich hab da nämlich persönlich auch so einen Fall, daher würde mich das schon auch interessieren.

Darf ich als Maler ein Foto von jemandem als Vorlage für ein eigenes Werk benutzen?
Und muss ich nur dann um Erlaubnis fragen, wenn ich es quasi so abmale, dass es zweifelsfrei mit dem Original in Verbindung zu bringen ist?

Direkt zu dem Fall würde ich auch so reagieren:
Falls es eine gewerbliche Sache wäre, wo damit Geld verdient werden soll, bin ich überfragt. Da käme es dann auf die Rechtslage an.

Bei etwas Privatem würde ich auch Namensnennung wünschen, eventuell vielleicht auch ein kleines Bild als Dankeschön wäre auch nett.

_________________
LG
Hannes

(Mein Fotostream bei )


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BeitragVerfasst: Di 18. Nov 2014, 12:35 
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Also, wenn ich das richtig verstanden habe, dann darf man Bilder abmalen oder zeichnen, wenn sie sich deutlich von der Vorlage unterscheiden.
http://zeichnen-lernen.net/kunstkurse/k ... rrecht.php

Zitat:
Was ist eine unfreie Bearbeitung?
Eine unfreie Bearbeitung nach §§ 3, 23 UrhG ist eine so genannte abhängige Nachschöpfung. Diese liegt immer dann vor, wenn wesentliche Züge des Originalwerks übernommen werden. Liegt dies vor, darf das neue Foto nur mit der Einwilligung des Urhebers der Vorlage veröffentlicht werden.

Was ist eine freie Benutzung?
Eine freie Benutzung ist nach § 24 UrhG ein eigenständiges Werk, bei dem das Ausgangswerk nur als Vorlage diente. Durch die freie Benutzung wird das Urheberrecht nicht verletzt.

Darf ein Maler ein Foto ohne Erlaubnis abmalen?
Übernimmt der Maler in seinem Bild die wesentlichen, individuell prägenden Züge der Fotografie, ist dies eine unfreie Bearbeitung und der Fotograf kann ihm die Verwendung des Fotos als Vorlage untersagen.
aus: http://hoesmann.eu/rechtsgebiete/urhebe ... eberrecht/

Würde ich hier so sehen, denn die Vorlage ist deutlich besser xd

_________________
Liebe Grüße Christiane


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