Fr 19. Sep 2014, 13:33
Hallo Herr (...),
ich male Acryl und Aquarell Bilder und seid kurzem auch Eisenbahn Aquarelle.
Ich habe Ihre Fotos bei Bahnbilder.de entdeckt und mir dann auch Ihre Fotos bei flickr (moggafrogga) angeschaut - umwerfende Bilder. Ihre Fotos haben eine unglaublich interessante Perspektive und einige eine regelrecht dramatische Spannung, da stimmt alles.
Ich finde ihre Fotos so toll, dass ich Sie einfach fragen muss, ob ich ein paar Ihrer Fotos als Motiv für Aquarelle von mir nehmen darf.
Fr 19. Sep 2014, 13:38
Fr 19. Sep 2014, 13:53
moggafogga hat geschrieben:Vielleicht sollte ich mir eins fürs Wohnzimmer malen lassen![]()
Fr 19. Sep 2014, 14:03
Fr 19. Sep 2014, 14:07
BUDDI hat geschrieben:Rechtslage... Kenntnis... was? Der Typ scheint Hobbymaler, oder? Würde der mich fragen wäre die Antwort "Gerne, sagen sie mir einfach welche - und falls Sie jemand fragt wäre ein Hinweis auf die Vorlage auch nett"
Nups hat geschrieben:Dafür durfte ich ein Shooting machen, während sie malte
So 21. Sep 2014, 13:40
Di 18. Nov 2014, 11:04
Di 18. Nov 2014, 11:36
Di 18. Nov 2014, 12:28
Di 18. Nov 2014, 12:35
aus: http://hoesmann.eu/rechtsgebiete/urhebe ... eberrecht/Was ist eine unfreie Bearbeitung?
Eine unfreie Bearbeitung nach §§ 3, 23 UrhG ist eine so genannte abhängige Nachschöpfung. Diese liegt immer dann vor, wenn wesentliche Züge des Originalwerks übernommen werden. Liegt dies vor, darf das neue Foto nur mit der Einwilligung des Urhebers der Vorlage veröffentlicht werden.
Was ist eine freie Benutzung?
Eine freie Benutzung ist nach § 24 UrhG ein eigenständiges Werk, bei dem das Ausgangswerk nur als Vorlage diente. Durch die freie Benutzung wird das Urheberrecht nicht verletzt.
Darf ein Maler ein Foto ohne Erlaubnis abmalen?
Übernimmt der Maler in seinem Bild die wesentlichen, individuell prägenden Züge der Fotografie, ist dies eine unfreie Bearbeitung und der Fotograf kann ihm die Verwendung des Fotos als Vorlage untersagen.
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