Palisander hat geschrieben:
Mitte Juni dieses Jahres habe ich an einen Interessenten in Recklinghausen ein SMC M 1.4/50mm gesendet im Vertrauen darauf, dass der Betrag auf mein Konto überwiesen wurde. Dann hat derjenige von Schwierigkeiten berichtet mir versprochen, das Objektiv zurück zu senden. Auf mehrmalige Anfragen, wo das Objektiv bleibe hat er jedenfalls nicht mehr reagiert. Dieser Typ bietet seit heute 11:13 Uhr zwei von den SMC-M 1.4/50mm bei Ebay Kleinanzeigen an, wobei ich davon ausgehe, dass eines davon meines ist.
Da ich aber leider auf der Arbeit nicht die Seriennummer parat habe und auch nicht in der Anzeige sichtbar ist, bin ich etwas unsicher, wie ich weiter vorgehen soll.
Hier mal ein paar Privatmeinungen:
1. Es ist absolut legal, dass der Typ das Objektiv weiterverscherbelt. Er muss es dazu nicht bezahlt haben. Noch nicht. Er ist halt im Zahlungsverzug. Und das ist erstmal nichts kriminelles.
2. Um derlei künftig klüger zu handhaben, musst Du explizit einen Eigentumsvorbehalt beim Verkauf vereinbaren, so wie es Firmen in ihren AGBs auch machen. Oder eben auf Vorkasse bestehen. Du hast es aber versäumt, einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren, wie es klingt. Also darf er es verkaufen.
3. Du selbst begibst Dich dagegen sehr schnell auf illegales Terrain, wenn Du öffentlich jemanden mit dem Wort Betrug in Zusammenhang bringst. Da sind Foren nicht eine guter Ort.
4. Auf Zahlungsverzug kann jeder Bürger ohne Anwalt mit einem gerichtlichen Mahnbescheid reagieren. Das Formular zum Antrag gibts online und kostet für Streitwert untzer 200 EUR zB nur 32 EUR.
Widersprciht der Käufer nicht kannst Du einen Vollstreckungstitel für einen Gerichtsvollzieher beantragen und munter pfänden lassen. Widerspricht er aber in der Frist, gibts halt ein Verfahren. Was Dich das Kostet kannst Du zB unter Mahngerichte.de herausfinden. Bei 200 EUR Streitwert sind das weitere 73 EUR.
Das mal so als kleine Aufhänger zum weiteren Selbstrecherchieren.