SteffenD hat geschrieben:
Ich selber hab diese Woche sehr gute Erfahrungen mit diesem Krisenmanagement gemacht.
Seit dem 17.3. im Zwangsurlaub, Kurzarbeiterreglung greift bei uns nicht, also ab 1.4. unbezahlte Freistellung.
Somit müßte ich Grundsicherung beantragen, also am Dienstag beim Amt angerufen und das Problem geschildert.
Völlig unproblematisch sollte ich nur eine Bescheinigung des Arbeitgebers einreichen, in der bestätigt wird das ich ab 1.4. unbezahlt freigestellt bin.
Chefin angerufen, ihr das gesagt.
Sage und schreibe 135 min später klingelte das Telefon, Amt übernimmt volle Bezahlung, Urlaub ist nicht nötig gewesen, wird alles bezahlt.
Das klingt ja wirklich unproblematisch. Es ist wohl eine Frage ob Dein Arbeitgeber vom Gesundheitsamt aus schließen musste oder aus freien Stücken, weil in ersten Fall greift dann das Infektionsschutzgesetz mit Entschädigung vom Land und im zweiten muss er auch weiter zahlen, aber aus eigener Tasche wegen Betriebsrisko (wenn er kann). Meinst Du mit Amt das Gesundheitsamt? Bin nämlich gerade in ähnlicher Situation.