beholder3 hat geschrieben:
Ansonsten kann jeder Forenmitleser für sich bewerten, ob er das Ding als "bloßstellende Bildaufnahme" oder "Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt" bewertet. Wäre ja mal interessant zu erfahren, wie die Leute das so sehen.
Heiße Diskussion!
Für mein Empfinden erfüllt die #25 beide Sachverhalte: "bloßstellend" und "Hilflosigkeit zur Schau stellend". Für mich insbesondere dadurch, dass die Person schlafend dargestellt ist. Ich "vermute" (Spekulation solange man nix anderes weiss!) eben auch, dass das kein Modell ist, das seine Einwilligung in die Ablichtung gegeben hat. Der Rest ist Empfindungssache, aber ich sehe in Kleidung und Wirkung auf mich als Betrachter schon etwas "Hilfloses". Und es ist ganz gleich, ob sich die Person selbst öffentlich zur Schau stellt auf diese Weise für jeden, der dort vorbeigeht. Das
Zeigen in öffentlichen Medien wie dem Internet oder diesem Forum mit der
eindeutigen Wiedererkennbarkeit bedarf der Zustimmung des Abgebildeten...
Ich würde die Bilder aus dem Prager Thread, auf dem die Personen so deutlich erkennbar und groß abgebildet sind, nach dem Inkrafttreten der aktuellen DSGVO nicht mehr veröffentlichen OHNE die Einwilligung der Abgebildeten.
Das ist zwar vielleicht schade, weil dadurch kuriose, berührende, lustige, nachdenklich stimmende... Aufnahmen im eigenen Schrank bleiben, wenn man solche Fotos machen möchte, aber es ist letztlich ein Gesetz das jeden Einzelnen von uns schützen soll. Und dafür finde ich diese Beschränkung durchaus sinnvoll.
Aber: Weiss der Fotograf "Feerluwa" eigentlich von dieser Diskussion über seine Bilder? Informiert ihn jemand darüber? Moderator per PN oder jemand anders im Thread?
Und: Ich finde den Vorschlag von "LX MX" ebenfalls sinnvoll sich als Forumsbetreiber mal "rechtverbindlich" zu dem Thema zu informieren (Selbstschutz!).
LG
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