Mi 6. Feb 2019, 21:26
Das ist kein Problem. So wie das Rad dort steht, ist es seit Juni 2017 voll zugelassen!
Seit 2013 dürfen ALLE Fahrräder rein mit Akkulicht betrieben werden, vorher nur Rennräder. Auch der zweite Reflektor am Gepäckträger, der noch bis 2016 Pflicht war, wurde 2017 Abgeschafft, da es in der Realität Räder ohne Gepäckträger gibt. Ebfanfalls brauch seit 2017 das Licht Tagsüber NICHT mehr mitgefuhrt werden.
Die Gesetzte haben sich der Realität angepasst, denn modernes Akkulicht ist VIIIIIEL besser, als altes Dynamolicht.
Das Rad ist voll zulässig.
Mein Hollandrad ist skurillerweise NICHT Zulässig, so sicher es auch aussieht. Die Gazelle zählt sogar zu den sichersten Rädern der Welt, ist in Deutschland aber theoretisch nicht zugelassen. Ich hab nämlich die original holländische Version, nicht die für den deutschen Export. Es hat wie in Holland üblich Gestängebremse die NICHT unabhängig voneinander funktionieren. Vorne und hinten wird gleichzeitig gebremst.
Ist aber alles nur Therorie. Sollte man in eine Kontrolle geraten, Klingel Bremse, alles funktionsfähig, dann passt es, egal ob 100 Prozent dem Gesetzt entsprechend, oder nicht.
Hier der Thread zur sicheren, aber nicht zulässigen Gazelle Toer Populair:
40456504nx51499/offene-galerie-f38/das-traumrad--gazelle-populair-78-t33457.htmlEDIT:
Was ebenfalls viele nicht wissen, Radfahrer dürfen GRUNDSÄTZLICH auf der Straße fahren, Radwegen sind lediglich eine Option die genutzt werden dürfen, aber nicht müssen. Fahrräder sind Fahrzeuge und gehören laut Gesetz grundsätzlich auf die Fahrbahn. Lediglich benutzungspflichtige Radwege müssen genutzt werden, das sind hier aber gerade mal 10% der Radwege.