Jee hat geschrieben:
Ich fürchte, der Definition der StVZO nach sind dies Fahrräder, zumindest die ohne Motor, die mit Motor dann, wenn sie die Pedelec-typischen Einschränkungen beachten...
Man muss sich nicht immer gleich selbst den Wind aus den Segeln nehmen lassen, wenn man etwas erreichen (oder verhindern) will. Erfolgreiche Menschen und auch Anwälte stellen oftmals einfach Dinge in den Raum, um zu schauen, ob man ihnen etwas entgegenhalten kann. Und wenn das passiert, dann versucht man eben, geeignete Argumente zu finden, mit denen man weiter kommt.
Bloss weil diese Gefährte vielleicht grundsätzlich erlaubt sind, bedeutet das noch lange nicht, dass es erlaubt ist (oder erwünscht), mit einer ganzen Rotte solcher Teile aufzukreuzen und allen anderen Anwesenden die Möglichkeit der Erholung und Ruhe zu nehmen. Sicher würde bei grundsätzlicher Erlaubnis für Fahrräder auch früher oder später die Gemeinde etwas gegen größere und vor allem wiederholte Versammlungen von dutzenden von Radfahrern etwas haben.
Ich würde mich deshalb gar nicht auf die Argumentation bzgl. der laut StVO erlaubten Gefährte einlassen, sondern mit der Ruhestörung, Blockierung ganzer Wege, Staub und Dreck sowie Zerstörung von Wegen argumentieren.
Viel Erfolg dabei!
