Hannes21 hat geschrieben:
Das Aufspielen einer nicht offiziell autorisierten Firmware, das Flashen eines SDM-Objektiv zum Stangenantrieb, das Eingreifen in den DEBUG-Modus etc., kann man alles machen, wenn man mutig ist und um die Risiken weiß und diese bewusst eingeht.
Ohne "zu raten": Welche Risiken gibt es in diesem Fall?
Hannes21 hat geschrieben:
In der Garantiezeit könnte dies allerdings den Verlust der Garantie bedeuten.
Bestimmt sogar!
Aber: Die K30 wurde bis März 2013 gebaut. 4 1/2 Jahre später dürften fast keine mehr mit Garantie existieren.
Hannes21 hat geschrieben:
Ich für meinen Teil würde das nicht machen, und als K30-Besitzer lieber auf einen Kameranachfolger setzen
Sagen wir mal so: Viele K30 gehen derzeit in "Blendensteuerungsverweigerungsmodus".
Insoweit wäre da, gesetzt den Fall, es gäbe da ein Risiko (das es verifizierterweise nicht gibt),
dann wäre was verloren?
Gewonnen wäre allerdings viel, man sieht, es funktioniert "einwandfrei" (es sei denn man hätte den Einwand,
dass das 55-300 PLM nicht 100%ig funktionieren könnte, was man aber durch fleissiges Studieren vorher natürlich weiss, also wäre das kein Einwand sondern ein Kopfwand*

)
Dann repariert man sich die K30 und hat eine heute noch Klasse-Kamera.
*durch die Wand