OK, das hilft jetzt nicht viel weiter, aber der Unterschied zwischen den beiden Modi ist kaum anders als durch einen Fehler an der Kamera oder der Software zu erklären. Software scheidet aber eigentlich aus, denn dann müssten ja alle oder zumindest viele das Problem haben.
Ich weiß wie gesagt nicht, ob ein Rücktrittsrecht geltend gemacht werden kann, aber da die gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre beträgt und du schriebst, dass die Kamera vom Juli 2013 ist, ist es in jedem Fall höchste Eisenbahn, wenn nicht sowieso schon zu spät. Da könnte man dann nur noch auf Kulanz hoffen. Du wirst ja kaum beweisen können, dass die erste Kamera und die Austauschkamera ein und dieselbe waren. Vielleicht kannst du nochmal einen Austausch erwirken – und dir dann vorher die Seriennummer aufschreiben.
Verstehen kann ich wie gesagt nicht, dass eine solch seltene "Flugintoleranz" gleich bei zwei Kameras hintereinander auftritt, wenn deine Tochter nicht im Zusammenhang mit den Reisen etwas ganz Merkwürdiges damit anstellt.

Wäre es ein und dieselbe Kamera, dann könnte ich mir schon vorstellen, dass z.B. die Durchleuchtung bei der Sicherheitskontrolle irgendeine Schwachstelle in der Hardware diese einen Exemplars zum Tragen kommen lässt, die vielleicht ihrerseits die Software korrumpiert. Ist aber alles nur wilde Spekulation und ziemlich abwegig, wenn es gleich zwei Kameras einer Person betrifft, aber sonst kaum eine auf diesem Erdball.