MatthStr hat geschrieben:
[...] Nur im Bereich der Otto-Normalverbraucher sehe ich diese Qualität noch nicht. Die Problematik der Artefakte hast du ja schon erwähnt. Die entscheidende Frage ist ja: Wie groß sollen die Menschen im Bild sein? Da du ja vermutlich eher Orte zeigen möchtest, als KI-Personen, vermute ich, dass die Personen recht klein sein sollen. Das wiederum könnte möglich sein. Am besten schätze ich da die Möglichkeiten mit Photoshop ein. Bereich auswählen. Prompt schreiben - und gespannt auf die Auswahl schauen. Wird aber auch Zeit und einige Versuche kosten, bist du ein dir passendes Ergebnis erzielst.
In klein, in mittel, aber auch prominent im Vordergrund wie am Tisch in einem Café sitzend. Sehe das wie Du, ohne es bisher ausprobiert zu haben, eher schwer bei mittlerer und großer Größe der KI-erzeugten Menschen.
MatthStr hat geschrieben:
[...]] Gefühlt ist alles rund um Personen eine Grauzone, aber zumindest, wenn die Menschen ein Teil der Masse oder nur Beiwerk im Bild sind (ich weiß, viel Interpretationsspielraum), sollte es doch passen. In einem Verlag ist das doch eine ganz alltägliche Frage, mit der sich die Medienrechtler dort beschäftigen sollten.
Es gibt große und kleine Verlage. Die kleinen haben keine Rechtsabteilung. Zu sehr ins Detail will ich nicht, da das sonst ausufert, aber die Unterschiede sind je nach Land, Region, Stadt und Institution gigantisch groß. Es betrifft auch nicht nur die personenebezogenen Rechte, sondern eben jeden Ort, den man fotografiert, mit Dingen, auf die man niemals kommen würde. Ein Beispiel: In Warschau gibt es eine Pu-der-Bär-Straße, in der nicht nur der Name auf dem Straßenschild steht, sondern auch der Bär abgebildet ist, der allerdings noch markenrechtlich geschützt ist. Ein zweites Beispiel: In einer Unterkunft hängt ein Foto oder Gemälde oder sonst irgendwas in die Richtung an der Wand. Die Unterkunft hat mit dem Künstler vertraglich geregelt, dass dieses Werk nur dort hängen darf und für eigene Zwecke wie die Webseite und die Präsenz auf Buchungsseiten abfotografiert werden darf. Ein Fremdfoto in einem Reiseführer verstößt dagegen. Und so gibt es Abermillionen an absurden Dingen.