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BeitragVerfasst: Do 26. Apr 2018, 15:03 
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Registriert: Mo 22. Jul 2013, 21:33
Beiträge: 1625
Wohnort: bei Hamburg
Da ich mich auch beruflich mit dem Thema befassen muss, hier mal eine gute Zusammenfassung zum Stand der Dinge.
Der deutsche Staat hat es einfach verbockt....

https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wi ... rafen.html

Gruss
Mark

_________________
Gruss vom Mark

Ich bin gern ein Pentaxianer!

http://www.flickr.com/photos/marniepix1602/
Grüße aus Tornesch


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BeitragVerfasst: Do 26. Apr 2018, 15:12 
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Registriert: So 6. Jul 2014, 15:59
Beiträge: 585
Hallo Mark,

da du dich damit ja beruflich auch beschäftigen musst hätte ich da gleich eine Frage. Wie verhält es sich mit Bildern auf denen ich z.Bsp. den Eifelturm fotografiere wobei zwangsläufig auch fremde Personen auf dem Bild auftauchen ? Diese sind ja nicht der eigentliche Inhalt des Bildes aber wäre ich dann tatsächlich gezwungen alle diese Personen zu fragen damit ich das Bild in einem Forum wie hier einstellen kann ?


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BeitragVerfasst: Do 26. Apr 2018, 15:34 
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Registriert: Di 18. Aug 2015, 21:26
Beiträge: 223
Nein, musst du nicht. Erstens ist der Eifelturm in einem anderen Gesetzesbereich...und selbst hier ginge das Werk als Fotokunst (street art) durch und(typisch deutsches Flickwerk) wären die Personen nicht das erkennbare Ziel deine Aufnahmen. Ich mache mir keinen Kopf über diesen Mist. Und das kann ich auch jedem anderen raten. Ausnahme: Du veröffentlichst in einem für jeden käuflichen Boulevard Blatt oder als öffentliche Werbung.

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BeitragVerfasst: Do 26. Apr 2018, 16:09 
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Registriert: Mi 24. Okt 2012, 15:20
Beiträge: 4413
Wohnort: 64319 Eschollbrücken
Hallo Mark,

danke Dir für die schnelle Übersicht und Info zum Thema.

Ich sag`s aus meiner Sicht mal so:
I don`t give a damn shit about that - wenn ich mich um jeden gesetzl. verordneten Scheißdreck kümmern
wollte, dürfte ich u.a. weder mein Auto noch mein Motorrad fahren... und jetzt auch nicht mehr frei fotografieren...

Gruß vom Ralf

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Jeder Weg ist nur ein Weg...
Sieh Dir jeden Weg scharf und genau an...
Dann frage Dich, nur Dich allein:
ist es ein Weg mit Herz?
Wenn ja, dann ist es ein guter Weg;
wenn nicht, ist er nutzlos...

Die Lehren des Don Juan
- Carlos Castaneda


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BeitragVerfasst: Do 26. Apr 2018, 16:10 
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Registriert: Sa 8. Feb 2014, 19:42
Beiträge: 7956
Es handelt sich um die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und es ist mi NICHTEN ein anderer Bereich.
Sachlich ist ein Bild eine jetzt kein Bild mehr sondern eine personenbezogene Datenspeicherung. Und PRIMÄR geht es eben die Berufsfotographen und alle an, die damit auch nur am Rande Geld verdienen, berührt aber eben DOCH auch alle die irgendwo posten (Stichwort Facebook/ Instagram als primäres Ziel der Verbesserung der Sicherheit personenbezogener Daten). Und egal wie, der FOTOGRAPH und niemand sonst ist für die Datenerhebung (vormals: Fotographie) verantwortlich, und zwar bereits bei der Entstehung. Und ja: Konstellation Berufs Fotrograph Hochzeit: Formal muss er die Datenschutz Richtlinien einhalten. Ob sich dass wirklich auch auf die "Streetfotographie" im Sinne des Kunstgesetzes auswirkt ist ne spannende aber sicher NICHT geklärte Frage.
In jedem Fall wird ein Heer von Abmahnanwälten die Homepages und einschlägige MEdien wie Instagram/ Facebook usw im Auge behalten....
Man muss sich nicht darum kümmern. Ob das allerdings der richtige Weg ist mag jeder selbst verantworten.

Auch wir als Team werden zu gegebener Zeit hier formal aufklären und sind am Ball.


Unabhängig davon: Bereits jetzt jedoch hat Frankreich bezüglich der Fotrographie sowieso andere Rechte auch bei Gebäuden. Das ist wohl gemeint.

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„quidquid agis, prudenter agas et respice finem .”


„Ich habe mich nie gefragt was ich da tue, es sagt mir selbst was ich zu tun habe. Die Fotos machten sich selbst mit meiner Hilfe.”
R. Bernhard

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BeitragVerfasst: Do 26. Apr 2018, 17:03 
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Registriert: Mi 28. Jan 2015, 23:41
Beiträge: 2583
Weil ich gerade Eifelturm lese:

Das Eiffelturm-Dilemma
Ein prägnantes Beispiel hierfür ist der Eiffelturm. Fotografien des Eiffelturms bei Tag und Nacht sind erlaubt. Die Veröffentlichung der Bilder ist jedoch nur bei Tagfotografien ohne Genehmigung erlaubt.

https://www.mimikama.at/allgemein/about ... afreiheit/
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Wusstest Du, dass es in Deutschland, Österreich und der Schweiz völlig unproblematisch ist, Privathäuser, Gärten oder sogar öffentlich zugängliche Kunstwerke zu fotografieren und anschließend frei zu verwenden?
Zumindest dann, wenn Du diese Bilder von einem normal zugänglichen und öffentlichen Bereich aus erstellst. Denn diese Bilder fallen unter die Panoramafreiheit.
https://www.mimikama.at/allgemein/about ... afreiheit/

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_________________
Und es kommt erstens immer anders als man zweitens denkt ...

Viele Grüsse Alexandra.


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BeitragVerfasst: Do 26. Apr 2018, 18:33 
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Registriert: Mo 17. Sep 2012, 18:44
Beiträge: 10338
Wohnort: Umeå (Schweden)
Nach diesem Artikel begründet der Gesetzgeber die Unterscheidung zwischen analoger und digitaler Fotografie (ausschließlich) mit dem Vorhandensein von Exif- und anderen Metadaten. Wenn das stimmt, ist die Veröffentlichung von Personenfotos nur dann eingeschränkt, wenn sich in den Fotos solche Daten befinden. Wenn man also sicher sein will, entfernt man sie einfach vor der Veröffentlichung und ist aus dem Schneider.

Was ich natürlich nicht weiß, ist, ob die Information stimmt oder nur eine (zu) grobe Vereinfachung ist.

_________________
Liebe Grüße
Frank


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BeitragVerfasst: Do 26. Apr 2018, 18:47 
Es geht ja um den Zeitpunkt der Datenerhebung, vulgo "Klick". Ob man die Datenerfassung bei Digitalkameras bei der Aufnahme abschalten könnte, halte ich eher für unwahrscheinlich.


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BeitragVerfasst: Do 26. Apr 2018, 19:15 
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Registriert: Di 18. Aug 2015, 21:26
Beiträge: 223
was ist mit analog Fotos, die digitalisiert wurden? Gilt da überhaupt noch was oder volle Härte des Gesetzes?

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BeitragVerfasst: Do 26. Apr 2018, 19:22 
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Registriert: Sa 8. Feb 2014, 19:42
Beiträge: 7956
Grundprinzip : Bild ist vom Mensch in digital ist digitale personenbezogene Datenspeicherung.
Pur analog wie früher kann es nicht sein- eine digitale Kopie davon aber schon.

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