Fragen und Antworten zum Thema Fotografie. Diskussionen zu Sensortechnik, allgemeinen Gebieten wie Schärfe, Schärfentiefe, Bearbeitungstechniken, Problembildbesprechungen und Lösungssuche.
DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende Mai
Do 26. Apr 2018, 15:03
Da ich mich auch beruflich mit dem Thema befassen muss, hier mal eine gute Zusammenfassung zum Stand der Dinge. Der deutsche Staat hat es einfach verbockt....
Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende
Do 26. Apr 2018, 15:12
Hallo Mark,
da du dich damit ja beruflich auch beschäftigen musst hätte ich da gleich eine Frage. Wie verhält es sich mit Bildern auf denen ich z.Bsp. den Eifelturm fotografiere wobei zwangsläufig auch fremde Personen auf dem Bild auftauchen ? Diese sind ja nicht der eigentliche Inhalt des Bildes aber wäre ich dann tatsächlich gezwungen alle diese Personen zu fragen damit ich das Bild in einem Forum wie hier einstellen kann ?
Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende
Do 26. Apr 2018, 15:34
Nein, musst du nicht. Erstens ist der Eifelturm in einem anderen Gesetzesbereich...und selbst hier ginge das Werk als Fotokunst (street art) durch und(typisch deutsches Flickwerk) wären die Personen nicht das erkennbare Ziel deine Aufnahmen. Ich mache mir keinen Kopf über diesen Mist. Und das kann ich auch jedem anderen raten. Ausnahme: Du veröffentlichst in einem für jeden käuflichen Boulevard Blatt oder als öffentliche Werbung.
Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende
Do 26. Apr 2018, 16:09
Hallo Mark,
danke Dir für die schnelle Übersicht und Info zum Thema.
Ich sag`s aus meiner Sicht mal so: I don`t give a damn shit about that - wenn ich mich um jeden gesetzl. verordneten Scheißdreck kümmern wollte, dürfte ich u.a. weder mein Auto noch mein Motorrad fahren... und jetzt auch nicht mehr frei fotografieren...
Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende
Do 26. Apr 2018, 16:10
Es handelt sich um die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und es ist mi NICHTEN ein anderer Bereich. Sachlich ist ein Bild eine jetzt kein Bild mehr sondern eine personenbezogene Datenspeicherung. Und PRIMÄR geht es eben die Berufsfotographen und alle an, die damit auch nur am Rande Geld verdienen, berührt aber eben DOCH auch alle die irgendwo posten (Stichwort Facebook/ Instagram als primäres Ziel der Verbesserung der Sicherheit personenbezogener Daten). Und egal wie, der FOTOGRAPH und niemand sonst ist für die Datenerhebung (vormals: Fotographie) verantwortlich, und zwar bereits bei der Entstehung. Und ja: Konstellation Berufs Fotrograph Hochzeit: Formal muss er die Datenschutz Richtlinien einhalten. Ob sich dass wirklich auch auf die "Streetfotographie" im Sinne des Kunstgesetzes auswirkt ist ne spannende aber sicher NICHT geklärte Frage. In jedem Fall wird ein Heer von Abmahnanwälten die Homepages und einschlägige MEdien wie Instagram/ Facebook usw im Auge behalten.... Man muss sich nicht darum kümmern. Ob das allerdings der richtige Weg ist mag jeder selbst verantworten.
Auch wir als Team werden zu gegebener Zeit hier formal aufklären und sind am Ball.
Unabhängig davon: Bereits jetzt jedoch hat Frankreich bezüglich der Fotrographie sowieso andere Rechte auch bei Gebäuden. Das ist wohl gemeint.
Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende
Do 26. Apr 2018, 17:03
Weil ich gerade Eifelturm lese:
Das Eiffelturm-Dilemma Ein prägnantes Beispiel hierfür ist der Eiffelturm. Fotografien des Eiffelturms bei Tag und Nacht sind erlaubt. Die Veröffentlichung der Bilder ist jedoch nur bei Tagfotografien ohne Genehmigung erlaubt.
Wusstest Du, dass es in Deutschland, Österreich und der Schweiz völlig unproblematisch ist, Privathäuser, Gärten oder sogar öffentlich zugängliche Kunstwerke zu fotografieren und anschließend frei zu verwenden? Zumindest dann, wenn Du diese Bilder von einem normal zugänglichen und öffentlichen Bereich aus erstellst. Denn diese Bilder fallen unter die Panoramafreiheit. https://www.mimikama.at/allgemein/about ... afreiheit/
Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende
Do 26. Apr 2018, 18:33
Nach diesem Artikel begründet der Gesetzgeber die Unterscheidung zwischen analoger und digitaler Fotografie (ausschließlich) mit dem Vorhandensein von Exif- und anderen Metadaten. Wenn das stimmt, ist die Veröffentlichung von Personenfotos nur dann eingeschränkt, wenn sich in den Fotos solche Daten befinden. Wenn man also sicher sein will, entfernt man sie einfach vor der Veröffentlichung und ist aus dem Schneider.
Was ich natürlich nicht weiß, ist, ob die Information stimmt oder nur eine (zu) grobe Vereinfachung ist.
Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende
Do 26. Apr 2018, 18:47
Es geht ja um den Zeitpunkt der Datenerhebung, vulgo "Klick". Ob man die Datenerfassung bei Digitalkameras bei der Aufnahme abschalten könnte, halte ich eher für unwahrscheinlich.
Re: DSGVO - 7 Tipps für Fotografen von Personenfotos ab Ende
Do 26. Apr 2018, 19:22
Grundprinzip : Bild ist vom Mensch in digital ist digitale personenbezogene Datenspeicherung. Pur analog wie früher kann es nicht sein- eine digitale Kopie davon aber schon.