Do 24. Mai 2018, 12:38
Dokumentarfilm im Ersten: Im Rausch der Daten
23.05.2018 | 89 Min. | UT | Verfügbar bis 23.05.2019 | Quelle: Das Erste
Eine fesselnde und hochbrisante Geschichte über eine Handvoll Politiker, Lobbyisten, Diplomaten und Bürgerrechtler, die um den Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt ringen.
Do 24. Mai 2018, 16:30
Do 24. Mai 2018, 19:49
Do 24. Mai 2018, 21:58
LX MX hat geschrieben:dicki hat geschrieben:guck mal hier. Schon der erste Satz sagt alles.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs ... afien.html
Und dann lies mal die Abhandlung von DVF Präsident und Justitiar Wolfgang Rau, in der es zum ersten Satz heißt:
"Nur in einem Punkt muss ich allerdings der vorstehend zitierten Darlegung widersprechen: es war – schaut man sich die höchstrichterliche Rechtsprechung an - eben bislang nicht so, dass man eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen kann. Diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch. Es gibt vielmehr eine ganze Reihe höchstrichterlicher Entscheidungen, in denen der Widerruf trotz teilweise nachvollziehbarer gründe der betroffenen Personen im Sinne der Rechtssicherheit als unzulässig erklärt wurde."
http://www.dvf-fotografie.de/news/2018- ... index.html
Um das nochmals ganz deutlich zu sagen: Rechtsprechung ist Sache der Gerichte, nicht des BMI.
Do 24. Mai 2018, 22:32
Do 24. Mai 2018, 22:47
dicki hat geschrieben:ach ja, dann kommen wir doch mal auf einen alten Punkt zurück. Als ich die Streetphotographie als Kunstform verteidigte wurde auch, z.B. im Fotoclub, mit mindestens mahnendem Finger gen Himmel gezeigt. Oder mich gleich als waghalsig bzw. Verrückt erklärt. Dann lest euch mal hier die Klageabweisung aus dem Berliner Fall "Ostkreuz" durch. Da wird vieles klarer.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 11215.html
Fr 25. Mai 2018, 17:24
LX MX hat geschrieben:Da siehst Du was falsch.
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde des Fotografen nicht zur Entscheidung angenommen.
Laut den Gründen der Entscheidung verurteilte das Landgericht auf die Klage der Klägerin (der Fotografierten) den Beschwerdeführer (den Fotografen), ihr entstandene Anwaltskosten in Höhe von 795,46 € zu ersetzen. Soweit die Klägerin darüber hinaus eine Geldentschädigung und eine fiktive Lizenzgebühr verlangt hatte, wies es die Klage ab.
Insofern sei die Klägerin einer breiten Masse als Blickfang ausgesetzt worden und nicht, wie in einer Kunstausstellung regelmäßig zu erwarten, lediglich der Betrachtung durch kunstinteressierte Besucher.
Sa 26. Mai 2018, 00:18
Hosted by iphpbb3.com
Impressum | Datenschutz