LX MX hat geschrieben:
dicki hat geschrieben:
Und dann lies mal die Abhandlung von DVF Präsident und Justitiar Wolfgang Rau, in der es zum ersten Satz heißt:
"Nur in einem Punkt muss ich allerdings der vorstehend zitierten Darlegung widersprechen: es war – schaut man sich die höchstrichterliche Rechtsprechung an - eben bislang nicht so, dass man eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen kann. Diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch. Es gibt vielmehr eine ganze Reihe höchstrichterlicher Entscheidungen, in denen der Widerruf trotz teilweise nachvollziehbarer gründe der betroffenen Personen im Sinne der Rechtssicherheit als unzulässig erklärt wurde."
http://www.dvf-fotografie.de/news/2018- ... index.htmlUm das nochmals ganz deutlich zu sagen: Rechtsprechung ist Sache der Gerichte, nicht des BMI.
Den Widerruf hatte ich nicht gemeint. Das ist natürlich richtig. Je nach Art der Zustimmung ist ein Wiederruf nicht so einfach. Bei der Datennutzung allerdings im Allgemeinen schon. Dafür ist das Gesetz ja gemacht worden.
ich hatte den letzten Teil des Satzes gemeint: "Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegenstehe, ist daher unzutreffend."
Und dann schaut euch mal die Aussage der obersten Datenschützerin unserer Republik an:
https://www.golem.de/news/dsgvo-vosshof ... 34503.htmlUnd für meinen Vorredner: Ja, es ist eine IT Sache. Datensicherheit. Verwaltung und Weitergabe der Daten. Die Datenerhebung, so weit ich das gelesen habe, bezieht sich nur darauf im Vorfeld die Zustimmung zum Speichern der Daten und deren Umgang damit zu erlangen. In den meisten Fällen gibt man seine Daten ja "freiwillig" ab. Z.B. Facebook, Forum, etc. Das ist auch notwendig um den "Verursacher" von Schriften etc. nachzuvollziehen. Nur mit angaben über meine Daten kann ich ja zudem eine Weitergabe dieser Daten ausschließen wollen. Um das zu ordnen ist es eben zweckdienlich schon im Vorfeld abzuklären was ich als Betreiber mit den Daten tun und lassen darf. Daher die Frage nach der Verwendung bei der Datenerhebung.
Die Anfrage nach der Verwendung im Vorfeld, also die Klärung über den Umgang der Daten vor Datenerhebung schließt ja die Datenerhebung als solches nicht aus. Es ist nur der einfachere Weg, als erst zu erheben und dann zu sortieren.
Das Gesetz heißt Datenschutzgrundverordnung. Um Daten zu schützen muß ich welche haben. Die Daten liegen normaler Weise im Bereich IT (können aber auch manuelle Daten sein, so wird ein Aktenvernichter P4 gefordert) und damit ist es eine Sache der IT Sicherheit. Damit hast Du vollkommen recht. Und was ist jetzt mit dem Bildnis? Um das sollte es hier ja gehen, um sonst nichts.