ulrichschiegg hat geschrieben:
Gemeinfreiheit und gemeinnützig sind aber schon nicht das Gleiche. Es geht darum ob ein gemeinnützig gefördertes Museum selbstständig entscheiden darf ob man dort fotografieren darf oder nicht.
Es ist mir klar, das Gemeinützigkeit und Gemeinfreiheit nicht das gleiche sind.
- Gemeinfreiheit bedeutet aber, das ich ein Bild frei nutzen darf (natürlich darf ich es nicht zerstören oder abhängen und mit nach Hause nehmen, wenn es in einem Museum hängt!).
Ich darf es fotografieren, ich darf es publizieren, weil das Urheberrecht an diesen Werken erloschen ist.
- Gemeinnützigkeit bedeutet, das eine Einrichtung durch Steuergelder unterstützt wird, um z.B. als Museum Bilder der Allgemeinheit zugänglich zu machen, damit die Allgemeinheit sich diese Bilder anschauen kann.
Einem Besucher/Fotografen wurde es aber verboten, in einem gemeinützigen (durch Steuergelder unterstütztem) Museum ein gemeinfreies Bild zu fotografieren, mit der Begründung, das zwischen Museum und Besucher ein Vertrag zustande kam, der es verbietet gemeinfreie Bilder in dem Museum zu fotografieren.
Damit wird die Gemeinfreiheit beschnitten, auf die ja die Gesellschaft auch ein Anrecht hat. (Zumindest in meinen Augen)
Ist das Museum noch gemeinnützig, wenn es solche Einschränkungen ausspricht und die Nutzung gemieinfreier Bilder verhindert?