Do 20. Dez 2018, 17:40
zenker_bln hat geschrieben:ulrichschiegg hat geschrieben:Eine spezielle Definition von gemeinnützig hast Du da. Gemeinnützig meint selten den Nutzen für den Gemeinen. Gemeinnützig meint normalerweise einen Nutzen für die Allgemeinheit. Wo jetzt der der Nutzen der Allgemeinheit ist, wenn jemand Bilder in einem Museum "kopiert" erschliesst sich mir nicht so richtig.
Es ging ja nicht um Bilder, bei denen aktuell das Urheberrecht noch greift, sondern um Bilder, bei denen das Urheberrecht schon längst abgelaufen ist.
Diese Bilder sind in die Gemeinfreiheit "entlassen" worden.
Hier wirft sich halt die Frage auf, ob ein gemeinnütziges Museum diese Gemeinfreiheit derart beschneiden darf, das eine fotografische Replik (im Museum) durch den Hausherren einfach unterbunden werden darf?!?
https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit
Do 20. Dez 2018, 17:41
Do 20. Dez 2018, 18:01
garovic hat geschrieben:Ich habe noch nicht ganz die Problematik verstanden.
Do 20. Dez 2018, 18:12
ulrichschiegg hat geschrieben:Gemeinfreiheit und gemeinnützig sind aber schon nicht das Gleiche. Es geht darum ob ein gemeinnützig gefördertes Museum selbstständig entscheiden darf ob man dort fotografieren darf oder nicht.
Do 20. Dez 2018, 18:23
Do 20. Dez 2018, 18:28
Do 20. Dez 2018, 18:36
Do 20. Dez 2018, 18:39
SteffenD hat geschrieben:Leute, für das Fotografieren in Innenräumen, Gebäuden, auf Firmengeländen gibt es doch klare Gesetze.
In diesem Urteil ist das ganze nur auf den Punkt gebracht worden.
Privaträume sind absolut tabu, dazu zählt auch das Fotografieren von der Straße aus in Privaträume.
In Gebäuden gilt das Hausrecht und beides, Schutz der Privatsphäre sowie das Hausrecht genießen einen höheren Stellenwert.
Gebt mal "fotografieren auf Betriebsgelände" ein, ganz schnell kommt ihr zu Beiträgen, die genau diese drei Punkte erläutern.
Das ganze hat nichts mit Urheberrecht zu tun, in dem Fall vor Gericht haben sich diese Sachverhalte bloß vermischt und das Urteil hat das klar geregelt.
Du dürftest fotografieren, da diese 70 Jahre rum sind, aber du verstößt damit gegen das Hausrecht.
Eigentlich wißt ihr das doch, im Zoo darfst du Tiere eigentlich aufnehmen, wenn es jedoch untersagt ist dann eben nicht.
Gleiches gilt für Konzerte, Austellungen usw..
@Alaric war schneller
Do 20. Dez 2018, 18:44
Do 20. Dez 2018, 18:51
Hosted by iphpbb3.com
Impressum | Datenschutz