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 Betreff des Beitrags: "Ich glaub es hackt"
BeitragVerfasst: Sa 7. Jun 2014, 15:47 
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Berliner Parkordungen und Panoramafreiheit.

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LG René



Kritiker sind gute Freunde, die uns auf Fehler hinweisen.(Benjamin Franklin)


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 Betreff des Beitrags: "Ich glaub es hackt"
BeitragVerfasst: Sa 7. Jun 2014, 16:46 
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Zitat:
BGH: Wer Zugang zu seinem Grundstück “zu privaten Zwecken” erlaubt, gibt damit noch nicht die Erlaubnis zur Anfertigung und kommerziellen Verwertung von Fotos des Grundstücks

… BGH, Urteil vom 01.03.2013, Az. V ZR 14/12 § 1004 Abs. 1 BGB Der BGH hat entschieden, dass ein Grundstückseigentümer die Entscheidungshoheit über die kommerzielle Nutzung von Fotografien seines Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude (z.B. Schloss Sanssouci) auch dann behält, wenn er den Zugang zu seinem Grundstück “zu…
33 Leser - Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte - April 29, 2013 8:33am





Zitat:
“Oberlandesgericht kippt “Knipsgebühr” für gewerbliche Fotos von
Preußischen Schlössern und Gärten

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg nimmt in drei Verfahren
einen Fotografen und zwei Fotoagenturen auf Unterlassung der gewerblichen
Verbreitung von Ablichtungen der ihr von den Ländern Berlin und Brandenburg zu
Eigentum und zu Verwaltungszwecken übertragenen Parkanlagen und Schlösser in
Anspruch. Außerdem begehrt sie deswegen Schadensersatz. Der Streit betrifft Fotos
und Filme, die in und von den Parkanlagen der Stiftung aus gefertigt worden sind,
dagegen nicht Innenaufnahmen in den Gebäuden.



Die Rechtslage ist meiner Meinung nach nicht eindeutig.

Beide Artikel mal ganz lesen.

_________________
LG
Diego

Wer als Anfänger die Gestaltungsregeln der Fotografie ignoriert, hat keinen Verstand. Wer sich aber fotolebenslang daran klammert, hat keine Phantasie.
– Detlev Motz –


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 Betreff des Beitrags: Re:
BeitragVerfasst: Sa 7. Jun 2014, 18:37 
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Registriert: Do 2. Mai 2013, 19:08
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Wohnort: Recklinghausen
Glaub es hackt wirklich und klar das es dabei mal wieder um Geld geht.
Wer sein Gelände öffentlich zugänglich macht, sollte auch damit rechnen das dort fotografiert wird und sollte das tolerieren (sofern dabei andere nicht gestört werden oder sonstiger Unsinn getrieben wird).
Ganz besonders wenn dieser Geldmach AG das Gelände nur zur Verwaltung gestellt wird und nicht in deren Besitz über geht!
Und Smartphone Knipser werden da bestimmt nicht vom Hof gejagt, nur weil man eine "professionelle" Kamera in der Hand hat ist es gleich kommerziell oder wie!?

_________________
MfG Dennis


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 Betreff des Beitrags: Re:
BeitragVerfasst: Sa 7. Jun 2014, 21:22 
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Registriert: Do 24. Apr 2014, 11:06
Beiträge: 7833
Wohnort: Berlin
Ich bin des öfteren mit dem Rad auf dem Tempelhofer Feld ( ehem. Flughafen Tempelhof) unterwegs und sehe immer wieder Leute die andere Leute fotografieren, das Feld ist voll, am WE sind da Tausende unterwegs.
Wahrscheinlich muss man sich als Fotograf in der Menge der anderen Knipser verstecken.

_________________
Mit einem freundlichen Gruß
Clemens


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 Betreff des Beitrags: Re:
BeitragVerfasst: Sa 7. Jun 2014, 21:58 
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Registriert: Do 25. Okt 2012, 22:58
Beiträge: 2046
Wohnort: Kemnitz/Werder (Havel)
Jümmers sinnig Lüüd.

Es stimmt schon, so richtig eindeutig ist die Rechtslage noch nicht, mal ja mal nein.

Aber warum regen wir uns hier darüber auf? Es geht um die gewerbliche Nutzung der Bilder. Wenn hier einer ist, der seine Bilder verkauft, oder daraus Bildbände macht, die verkauft werden - den geht das Thema an. Alle anderen - und das werden die meisten sein - fotografieren zum privaten Vergnügen. Und da für den Zutritt zu diesem Forum, für das Bilderbetrachten und sogar für das Downloaden der Bilder in diesem Forum kein Geld genommen wird, ist das also alles privat und somit frei.

Zugegeben, wenn ich in Sanssouci mit einem Model aufkreuze, das da vor dem Weinberg posiert, muss ich mir die Frage schon stellen lassen, ob das gewerblich ist. Aber wenn das eben kein bezahltes Model. sondern meine Nichte ist, die ein paar hübsche Fotos von sich haben möchte und ich das ihr zum Gefallen mache, obwohl ich eigentlich keine Ahnung davon habe und das alles privat bleibt, höchstens auf der privaten Fratzenbuchseite meiner Nichte erscheint - dann müssen die mir das glauben und mir erst die gewerbliche Nutzung nachweisen, ehe sie Geld verlangen können. Andererseits vertritt Preußische Schlösser und Gärten das Hausrecht und kann mich des Ortes verweisen, dem muss ich dann auch nachkommen. Ist halt so ein Fall von Wald und rufen und Echo...

Aber ansonsten haben die wenig Handhabe, wenn ich da rumlaufe und Fotos mache, egal was für Verrenkungen ich dabei veranstalte. - Die Aussage der Security von Tempelhof hinsichtlich Fratzenbuch dürfte übrigens zumindest für private Accounts rechtlich kaum haltbar sein. Also nicht ins Bockhorn jagen lassen. Übrigens will ich da irgendwann demnächst ja auch noch hin. (Preußische Schlösser und Gärten meine ich, bin beim Alten Fritz ja schon an der Haustür vorbei ohne es zu merken... naja, war dunkel, fremdes Auto ohne Navi und ich zum ersten Mal in Potsdam... :ugly: ) Und wenn ich da nicht knipsen darf, war ich doch gar nicht da... :ugly: (auf der Pfaueninsel war ich schon, da hat mich keiner von der Seite... aber vielleicht, weil es ja nur eine Pentax K7 war... :fies: )

_________________
es grüßt das ausgewanderte Nordlicht aus Werder (Havel)/Kemnitz
Ralf

:2thumbs:


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