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BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Museen
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Autor:  User_00317 [ Do 20. Dez 2018, 15:24 ]
Betreff des Beitrags:  BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Museen

BGH Az.: I ZR 104/17
Zitat:
Museumsbesucher dürfen Bilder nicht ohne Genehmigung ablichten und öffentlich zugänglich machen. So lautet ein Urteil des BGH.
Damit behalten Museen die Kontrolle über die Verbreitung von Kunstwerken und deren Vermarktung.
Profi-Fotografen ebenso wie normale Besucher müssen streng genommen eine Erlaubnis an der Museumskasse einholen.

https://www.sueddeutsche.de/kultur/bgh- ... -1.4261237

Autor:  pentaxnweby [ Do 20. Dez 2018, 16:02 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Finde ich auch richtig so.

Autor:  zenker_bln [ Do 20. Dez 2018, 16:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

pentaxnweby hat geschrieben:
Finde ich auch richtig so.


Weil?
Die Museen werden durch Steuermittel, die die Bürgeraufbringen, unterstützt!
Dann schimpfen sich die Museen noch als gemeinnützig, was sie dann in meinen Augen nicht mehr sind!

Autor:  BE999 [ Do 20. Dez 2018, 16:23 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Die rechtlichen Auswirkungen inklusive erhöhte Abmahngefahren für Blogbetreiber & Co werden in folgendem Beitrag etwas deutlicher:

Autor:  User_00317 [ Do 20. Dez 2018, 16:37 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

zenker_bln hat geschrieben:
Die Museen werden durch Steuermittel, die die Bürgeraufbringen, unterstützt!
Dann schimpfen sich die Museen noch als gemeinnützig, was sie dann in meinen Augen nicht mehr sind!

Oh, je. Jeder kann unverändert die Museen besuchen zu Preisen die weiter gesponsert sind.
I.d.R. wird auch jeder weiter für sich selbst das Zeugs knipsen können.

Was hier verboten wird, ist das fotografische Kopieren der Kunstwerke und das spätere zusätzliche Klettern auf die Bühne des Internets, wo man das Abbild des fremden Kunstwerkes hochhält - nicht selten aus narzisstischen Gründen. Und wir reden hier von den Fällen, wo der Hausherr das explizit verboten hatte.

Ebenso wird nochmals verboten, dass irgendein Hansel ein (im Auftrag des Museums) aufwendig gemachtes Reproduktionsfoto selbst nochmal abkupfert und auch hiermit auf die öffentliche Bühne des Internets klettert und es rumzeigt, ohne den Fotografen der Reproduktion mal eben höflich zu fragen, ob das ok geht.

Autor:  SteffenD [ Do 20. Dez 2018, 16:48 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Das Urteil ist doch ziemlich klar, es gilt das Hausrecht.

Autor:  Methusalem [ Do 20. Dez 2018, 16:55 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

beholder3 hat geschrieben:
zenker_bln hat geschrieben:
Die Museen werden durch Steuermittel, die die Bürgeraufbringen, unterstützt!
Dann schimpfen sich die Museen noch als gemeinnützig, was sie dann in meinen Augen nicht mehr sind!

Oh, je. Jeder kann unverändert die Museen besuchen zu Preisen die weiter gesponsert sind.
I.d.R. wird auch jeder weiter für sich selbst das Zeugs knipsen können.

Was hier verboten wird, ist das fotografische Kopieren der Kunstwerke und das spätere zusätzliche Klettern auf die Bühne des Internets, wo man das Abbild des fremden Kunstwerkes hochhält - nicht selten aus narzisstischen Gründen. Und wir reden hier von den Fällen, wo der Hausherr das explizit verboten hatte.

Ebenso wird nochmals verboten, dass irgendein Hansel ein (im Auftrag des Museums) aufwendig gemachtes Reproduktionsfoto selbst nochmal abkupfert und auch hiermit auf die öffentliche Bühne des Internets klettert und es rumzeigt, ohne den Fotografen der Reproduktion mal eben höflich zu fragen, ob das ok geht.


:2thumbs:

Bernd

Autor:  ulrichschiegg [ Do 20. Dez 2018, 17:10 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

zenker_bln hat geschrieben:
pentaxnweby hat geschrieben:
Finde ich auch richtig so.


Weil?
Die Museen werden durch Steuermittel, die die Bürgeraufbringen, unterstützt!
Dann schimpfen sich die Museen noch als gemeinnützig, was sie dann in meinen Augen nicht mehr sind!


Eine spezielle Definition von gemeinnützig hast Du da. Gemeinnützig meint selten den Nutzen für den Gemeinen. Gemeinnützig meint normalerweise einen Nutzen für die Allgemeinheit. Wo jetzt der der Nutzen der Allgemeinheit ist, wenn jemand Bilder in einem Museum "kopiert" erschliesst sich mir nicht so richtig.

Das es hier ein Gerichtsurteil eines höheren Gerichts benötigt hat spricht schon Bände.

Autor:  zenker_bln [ Do 20. Dez 2018, 17:14 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

beholder3 hat geschrieben:
Oh, je. Jeder kann unverändert die Museen besuchen zu Preisen die weiter gesponsert sind.
I.d.R. wird auch jeder weiter für sich selbst das Zeugs knipsen können.


Das geht gerade eben nicht, da die Museen zum großen Teil das fotografieren verbieten!


Zitat:
Was hier verboten wird, ist das fotografische Kopieren der Kunstwerke und das spätere zusätzliche Klettern auf die Bühne des Internets, wo man das Abbild des fremden Kunstwerkes hochhält - nicht selten aus narzisstischen Gründen. Und wir reden hier von den Fällen, wo der Hausherr das explizit verboten hatte.


Wir reden aber hier von Bildern, denen das Urheberrecht schon lange abhanden gekommen ist, weil der Urheber des Bildes schon dermaßen lange tot ist, dass das Urheberrecht erloschen ist.
Und das der Hausherr das "explizit" verbietet, beißt sich halt mit der Gemeinnützigkeit, die durch Steuern subventioniert wird. (<-Meine Meinung!)


Zitat:
Ebenso wird nochmals verboten, dass irgendein Hansel ein (im Auftrag des Museums) aufwendig gemachtes Reproduktionsfoto selbst nochmal abkupfert und auch hiermit auf die öffentliche Bühne des Internets klettert und es rumzeigt, ohne den Fotografen der Reproduktion mal eben höflich zu fragen, ob das ok geht.


Das ist ja auch begreifbar, das man nicht z.B. aus Dokumentationsbüchern, die z.B. das Museum in Auftrag gegeben hat, einfach Bilder kopiert. Hier liegt ja auch das Urheberrecht beim Museum!

Autor:  zenker_bln [ Do 20. Dez 2018, 17:16 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

ulrichschiegg hat geschrieben:
Eine spezielle Definition von gemeinnützig hast Du da. Gemeinnützig meint selten den Nutzen für den Gemeinen. Gemeinnützig meint normalerweise einen Nutzen für die Allgemeinheit. Wo jetzt der der Nutzen der Allgemeinheit ist, wenn jemand Bilder in einem Museum "kopiert" erschliesst sich mir nicht so richtig.


Es ging ja nicht um Bilder, bei denen aktuell das Urheberrecht noch greift, sondern um Bilder, bei denen das Urheberrecht schon längst abgelaufen ist.
Diese Bilder sind in die Gemeinfreiheit "entlassen" worden.
Hier wirft sich halt die Frage auf, ob ein gemeinnütziges Museum diese Gemeinfreiheit derart beschneiden darf, das eine fotografische Replik (im Museum) durch den Hausherren einfach unterbunden werden darf?!?

https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit

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