XiYi hat geschrieben:
Das Foto-Projekt, für dass ich mir locker 2-3 Jahre geben würde, umfasst das Fotografieren von Menschen...
Ein äußerst schwieriger Bereich, den Du beackern möchtest.
Bildnisse sind personenbezogene Daten im Sinne des neuen EU-Datenschutzrechts, der EU-Datenschutzgrund-Verordnung, kurz DSGVO, wenn die Personen identifiziert werden oder identifiziert werden können.
In Deutschland wird das Recht am eigenen Bild durch § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) geschützt. Ohne die Einwilligung der abgebildeten Person dürfen Fotos grundsätzlich nicht veröffentlicht werden. Dies gilt auch für Personen in der Öffentlichkeit. Ausnahmen gibt es, wenn die Person nur Beiwerk eines Bildes ist (z. B. eine Aufnahme eines öffentlichen Platzes) oder es sich um eine sogenannte "Person der Zeitgeschichte" handelt (§ 23 KUG).
Das Fotografieren von Personen bei der Arbeit könnte arbeitsrechtliche Implikationen haben, insbesondere wenn die fotografierten Personen für ein Unternehmen arbeiten.
In manchen Fällen könnten spezielle Vereinbarungen mit dem Unternehmen notwendig sein, insbesondere wenn Uniformen, Firmenlogos oder Arbeitsgeräte zu sehen sind.
Informiere die Personen klar und verständlich darüber, was mit den Fotos passiert (z. B. Veröffentlichung in einem Buch, Nutzung für Werbung etc.).
Ein heute gegebenes Model Release kann wegen veränderter Umstände morgen schon erledigt sein.
Je nachdem, wo die Fotos gemacht werden, können unterschiedliche Regeln gelten.
Öffentliche Räume: In der Regel dürfen hier Fotos gemacht werden, solange keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Private Räume (z. B. in Geschäften, Büros, Fabriken): Hier benötigen Sie eine Erlaubnis des Eigentümers oder Betreibers.
Auf den Fotos könnten Firmenlogos, Markennamen oder andere geschützte Zeichen zu sehen sein. Es könnte zu markenrechtlichen Problemen kommen.
Einige Berufsgruppen (z. B. Polizei, Feuerwehr, medizinisches Personal) könnten besondere Regelungen für das Fotografieren haben. Insbesondere bei hoheitlichen Aufgaben könnten spezielle rechtliche Vorschriften gelten.
"mir fallen direkt noch Müllmänner ein und Toilettenputzer ein"
Gerade im Umgang mit diesen vermeintlichen Underdogs des Berufslebens können Sprengfallen lauern:
Müllentsorgung ist oft in öffentlicher Hand, Gebäudereinigung wird oft von straff organisierten, bundesweit agierenden Unternehmen geleistet.
Weitere Knackpunkte, die zu Fotoaversion bei betroffenen führen können:
Schwarzarbeit
Illegale Beschäftigung