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Obdachlos
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Autor:  100030 [ Sa 8. Aug 2020, 20:22 ]
Betreff des Beitrags:  Obdachlos

Ich weiß nicht ob es die Frage schon mal gab?
Hier in B gibt es ja seit Jahren das Problem mit armen Menschen die auf der Strasse leben.
Darf man Fotos zeigen?
Bin hin/her gerissen!
Was meint Ihr?

Autor:  lunany [ Sa 8. Aug 2020, 21:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Obdachlos

Hi Ralf,

seit 2015 in Deutschland untersagt. Siehe § 201a des Strafgesetzbuches (StGB).

Viele Grüße

Lutz

Autor:  SteffenD [ Sa 8. Aug 2020, 21:55 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Obdachlos

Grundsätzlich schon.
Geh hin, frag ihn und gib ihm etwas.
Es gab hier bereits Diskussionen, jedoch ging man da von einer hilflosen Person aus und das ist dann nicht erlaubt.

Autor:  Rixo [ Sa 8. Aug 2020, 22:00 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Obdachlos

Als Voyeurismus nicht. Also die Person oder aber auch das Foto an sich sollte nicht im Vordergrund stehen.
Bei enem einzelnen Foto ist es schwierig ein Aussagekraft zu kreieren. Aber drei Fotos zur Armut mit Mülltonnenwühlen z.B find ich dann angebracht und ein Thema.
In einem thematischen Kontext. Ja.
Eine Gratwanderung!

Autor:  dicki [ Sa 8. Aug 2020, 23:49 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Obdachlos

Momentum hat geschrieben:
Als Voyeurismus nicht. Also die Person oder aber auch das Foto an sich sollte nicht im Vordergrund stehen.
Bei enem einzelnen Foto ist es schwierig ein Aussagekraft zu kreieren. Aber drei Fotos zur Armut mit Mülltonnenwühlen z.B find ich dann angebracht und ein Thema.
In einem thematischen Kontext. Ja.
Eine Gratwanderung!


Eine Gradwanderung ganz sicher. "Voyeurismus"? kann einem immer unterstellt werden. Man darf die Person nicht "bloßstellen", diffamieren, beleidigen, etc. Die Bilder sollten auf jeden Fall einen künstlerischen Anspruch erfüllen. Auch dies ist "biegsam".
Dies kann natürlich eine "Bildfolge" etc sein. Also ein Bildprojekt das die gesellschaftliche Situation wiederspiegelt. Mit 3 Bildern beim Müllwühlen ist es nicht getan. Das ist dann schon fast "Blosstellend".
Ein künstlerisches Portait ist durchaus zeigbar. Auch eine Situation, die zwar realistisch jedoch nicht diffarmierend ist. Das Photo sollte nicht im Vordergrund stehen: Das tut ein solches Foto immer. Dazu ist es da. Um aufzuzeigen oder gar anzuklagen. Es darf nur nicht die Person auf dem Bild sondern eben die "Gesellschaft als solches " anklagen. Und damit wären wir bei der Aussage des Bildes und dessen Intension. Darauf kommt es meiner Meinung nach an. Ist die Intension eben mal nur den Betrunkenen in der Ecke abzulichten oder eben das Leid der Leute auf der Straße, die gestrandeten der Gesellschaft, etc. Die Intension wird mit der Aussage des Bildes auch wiedergegeben.
Im ersten Fall: "nur mal eben einen Betrunkenen ablichten" ist die Intension Voyeurismus. Und man darf schon das Bild als solches nicht anfertigen, geschweige denn zeigen.

Die Leute fragen und ihnen was geben: Ist dann schon ein "Vertrag". Den sollte man schriftlich fassen. Da würde ich eher das Foto machen und es denen zeigen, vieleicht einen Abzug bringen und mir einen weiteren gegenzeichnen lassen.

Es ist wie immer: Eine Gradwanderung. Ein anspruchvolles Bild (ich rede hier von Bild nicht von Foto) das mit Respekt, Demut und einer Inhaltlichen Aussage verknüpft ist und die Intension wieder gibt kann man im "Rahmen der Kunst" immer zeigen. BGH Urteilsbegründung von Herrn Voßkule zur Streetfotrografie. Im Rahmen der Kunst heißt: In einer Ausstellung, geschlossener bzw. ausgewählter Benutzerkreis. Das ist z.B. hier der Fall.
Tja, Alles in Allem bleibt: Man muß nicht alles zeigen. Darf aber mehr als man glaubt. Es gibt auch Sachen, die sollte man nicht zeigen. Wie auch Sachen, die man zeigen muß. Unsere Voyeuristische Gesellschaft läuft ja an dem eigenen Leid vorbei.
So, nun mußt du dich mit deinen Bildern auseinander setzen.

Du kannst ja auch eines auswählen und wir reden darüber. Notfalls löschen wir es wieder raus. Das wäre meiner Auffassung nach ein "künstlerisch gestalterischer Akt". Es sollte aber schon ein gutes Bild sein. Und der Forum -Betreiber sollte sein OK geben.

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